Meistens wurden wir zusammen in die Badewanne gesetzt.
Irgendwann war die Badewanne für uns beide zu klein. Da sind wir dann einzeln duschen oder baden gegangen.
2 Jahre Altersunterschied, ebenfalls weiblich
Meistens wurden wir zusammen in die Badewanne gesetzt.
Irgendwann war die Badewanne für uns beide zu klein. Da sind wir dann einzeln duschen oder baden gegangen.
2 Jahre Altersunterschied, ebenfalls weiblich
Das hat keinerlei Auswirkungen für dich.
Abgesehen davon, dass du vielleicht deinen Vater schimpfen hörst, dass er zum zahlen verpflichtet wird und sich eine große Urlaubsreise im Jahr weniger leisten kann.
Zwischen deinem Ex und deiner Tochter besteht komplett unstrittig eine sozial-familiäre Bindung. Immerhin hat er sieben Jahre lang mit ihr in einem Haushalt gelebt und übt bis heute die Vater-Rolle aus.
Demnach könnte ein Umgangsrecht bestehen, wenn das "dem Wohl des Kindes dient". Dies zu beurteilen ist Aufgabe eines Gerichts.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
Ich könnte mir folgenden Gesprächsablauf vorstellen:
Zum Thema Schwächen: Keiner erwartet, dass du denen lang und breit alle deine Schwächen aufzählst. Überlege dir eine oder zwei Schwächen von dir, die nicht so schlimm für das Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit ist und diese nennst du dann. Ich habe damals beispielsweise gesagt, dass ich ein sehr schlechtes Orientierungsvermögen habe, aber dank Google Maps trotzdem an mein Ziel komme.
Im Optimalfall machst du nach deinem Abitur ein gut bezahltes duales Studium oder eine gut bezahlte Ausbildung. Damit kannst du dann deine Fixkosten decken.
Bis dahin wäre es gut, wenn du
Für gute Ablenkung sorgen:
Ich denke, dass es sehr sinnvoll ist, die getrennten Wohnungen beizubehalten.
Wenn du dich entschließt, die Beziehung weiterzuführen, dann sollte er dich regelmäßig besuchen, nicht umgekehrt. Und in deiner Wohnung und in Anwesenheit des Kindes gilt ein absolutes Drogenverbot.
Sehr alte Menschen sind wenig draußen und die meisten Berufstätigen sind tagsüber arbeiten.
Zu bestimmten Uhrzeiten ist es an manchen Orten also logisch, dass überproportional viele Mütter mit Kleinkindern zu sehen sind.
Und ich versichere dir: Mit Kleinkind "chillt" man nicht im Park. Man ist ständig am Aufpassen, ob das Kind Hilfe braucht oder etwas potentiell gefährliches tut.
Ich denke, dass du jetzt hart sein musst und ihr den Geldhahn zudrehen.
Vorerst könntest du folgendes festsetzen: Sie darf weiter zuhause wohnen und mitessen. Wenn sie die Verhaltenstherapie antritt, dann bekommt sie vorübergehend weiter das Fitnessstudio und ein Taschengeld gezahlt - bis September, da kann sie dann eine Ausbildung oder einen Nebenjob antreten.
Ich denke, dass eine Mischung der Optionen eine gute Lösung wäre.
Und wenn das alles auch nicht mehr geht, dann sollte man über ein Pflegeheim nachdenken. Die Katze würde ich sofort aufnehmen.
Wenn du du damit einverstanden bist, dass das Kind bei deiner Frau lebt, dann seid ihr euch doch völlig einig. Ein Entzug ist nicht notwendig.
Das Sorgerecht bleibt unverändert - außer es gibt einen familiengerichtlichen Beschluss.
Ich hoffe zwar, dass ich bald bei dir bin - falls ich aber später kommen sollte, weißt du ja, wie man gottgefällig lebt.
Literatur doch eine tolle Sache - ein Wunderwerk in Gottes Schöpfung so wie Malerei oder Bildhauerei. Natürlich darf man sich daran erfreuen.
Müssen tust du das natürlich nicht. Dich zwingt ja auch keiner, ins Museum zu gehen.
Manchmal wollen 1-jährige Kinder einfach ihre Mutter und lassen sich von keinem anderen beruhigen.
Natürlich kannst du es trotzdem probieren mit:
Das ist falsch - außer du hast einen rechtlichen Betreuer.
Sonst kannst du einfach zum Jugendamt gehen und deinen Antrag auf Jugendhilfe widerrufen. (Allerdings solltest du vorher die Konsequenzen z.B. Wohnungslosigkeit berücksichtigen.)
P.S. Meist ist die Jugendhilfe besser als die Hilfe für psychisch erkrankte Erwachsene.
Nein.
Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dem kann man sich nicht so einfach entziehen - außer es gibt jemanden, der das Kind adoptiert und damit freiwillig den Unterhalt übernimmt.
Wenn jede Woche Umgang stattfindet, dann ist sie ja durchaus erreichbar, wenn auch nur schwer.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn sie dir eine Vollmacht für gesundheitliche Belange ausstellt. Damit dürfen deine meisten Probleme im Bereich Sorgerecht gelöst sein.
Allerdings könnte man sich überlegen, inwieweit das Umgangsrecht regelungsbedürftig ist. In einer Messi-Wohnung oder auf der Straße kann das Kind jedenfalls nicht schlafen.
Solange das Kind nicht auf der Welt ist, musst du theoretisch gar keinen Kontakt mit ihm haben. Sinnvoll wäre es aber, vorgeburtlich schon mal eine Umgangsregelung - z.B. jeden Montag und Freitag für zwei Stunden - zu vereinbaren.
Es ist dein Recht, ihm nicht immer sofort und auf alle Fragen zu antworten. Du könntest dir beispielsweise drei feste Zeitpunkte in der Woche vornehmen, wo du seine Nachrichten liest und beantwortest. Sonst reagierst du nicht (außer das Kind ist beim Vater). Du kannst und darfst auch alle nicht-kindbezogenen Fragen ignorieren.
Wenn das Baby auf die Welt kommt, dann zahlt das Jobcenter dementsprechend mehr. Für Urlaub wird das zwar immer noch nicht reichen, wohl aber für eine Baby-Basisversorgung.
Zieh deine Ausbildung durch. Dann kannst du deine Geschwister ja dann einmal im Monat auf einen tollen Ausflug (z.B. Zoo) mitnehmen.