Wenn jetzt die Bewerbungsphase ist, musst du dich jetzt bewerben. Wer die Frist nicht einhält, wird nicht zum EAV zugelassen. Die Eignungstests finden ja wahrscheinlich ab September/Oktober statt.

Gruß S.

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Ärzte urteilen nach WHO. Polizeiärzte nach PDV. Die kennen die Ärzte "drausen" gar nicht. Dieses Urteil sollten sie sich verkneifen.

Es ist kein Ausschlussgrund, aber ein Einstellungshindernis. Nach OP gilt 1 Jahr Wartezeit.

Es kommt ein wenig darauf an, wie die Module aufgebaut sind. Aber wahrscheinlich ist, dass sie deinen Dienstantritt verschieben. Das Sprunggelenk ist mit den Stellschrauben nicht voll beweglich.

Du musst es melden, da geht ja kein Weg dran vorbei. Dann erfährst du den Rest.

Gruß S.

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Weiter üben.

Nur Bestehen reicht nicht. Unter 70% fällt man auch ohnehin durch.

Selbst wenn man besteht, kann es sein, dass das Ergebnis zu schlecht ist, um einen guten Platz auf der Rangliste zu erhalten. Nicht alle von der Rangliste werden eingestellt.

Für die Platzvergabe sind nicht nur elgene Leistungen wichtig, sondern auch die deiner Mitbewerber. Haben die alle 86 und mehr %, bist du mit deinen 85% trotzdem der Schlechteste.

Das Eignungs- und Auswahlverfahren hat auch noch andere Anteile. Beschäftuge dich auch damit.

Gruß S.

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Das speichern sie, ja. Aber man unterschreibt das auch, soweit ich weiß....

Aber haben sie die Absage tatsächlich so begründet? War deine Leumundsprüfung - ich weiß nicht, ob man da positiv oder negativ sagt - "schlecht"?

Dann sollte es reichen, wenn du ihnen das sagst, was du hier geschrieben hast.

Gruß S.

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Die gibt es auch jetzt.

Für eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten ist seit Jahren lediglich eine EU Staatsbürgerschaft erforderlich. Zumal viele Bewerber mit Migrationshintergrund eh (auch) die deutsche haben, ist das ein alter Hut. Da nützt auch die neue Schleife nichts.

Gruß S.

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Alles keine Ausschlussgründe. Die angebliche Migräne würde ich allerdings nicht unbedingt erwähnen. Besprich das mit deinem Hausarzt, damit sich eure Angaben decken.

Gruß S.

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Das geht nicht.

Es wird auch kein Antrag für eine Anzeige gestellt, sondern für die Strafe. Eine Anzeige ist ja erfolgt, indem du die Polizei gerufen hast. Sie haben Kenntnis von dieser Straftat und die kann ihnen niemand nehmen.

Du kannst deinen eigenen Strafantrag zurück ziehen. Das nützt aber bezüglich des Strafantrages der Staatsanwaltschaft nicht viel. Könnte sich aber mildernd auf die Strafe auswirken.

Dss Verfahren läuft. Ggf gegen euch beide. Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und wird - einmal angezeigt - immer strafrechtlich verfolgt.

Man kann Verfahren einstellen. Das erfolgt aber auf Beschluss der Staatsanwaltschaft, nicht auf deinen Wunsch.

Gruß S.

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Das hat 2 Seiten.

Einmal gibt es die gesetzlich definierte Vorstrafe von mindestens 3 Monaten Haft oder 90 Tagessätzen. Ab da ist man vorbestraft und wird nicht für eine Beamtenrlaufbahn zugelassen.

Strafen darunter sind eher ein charakterliches Problem, was in den meisten Fällen aber auch zu Absagen wegen fehlender Eignung führt.

Gruß S.

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Aber ich denke, dass die nicht so gut auf jemanden zu sprechen sind, der die Kollegen von ihr anzeigt.

Sie wird wohl weniger wegen der Anzeige schlecht gelaunt sein, sondern mehr von deiner Nachfrage.

Für Ermittlungen gegen Beamte gibt es kein Extra Kommissariat. Es geht ja um die Straftat an sich.

Für ein ggf parallel laufendes Disziplinarverfahren gibt es spezielle Sachbearbeiter.

Was dein 1./2. bedeuten soll, erschließt sich mir auch nicht.

Gruß S.

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Wenn ein Mensch ohne Hände einen mird begeht, gibt es am Tatort auch keine Fingerabdrücke. Klingt logisch, oder?

Man findet Täter auch anders, denn zu diesem Umstand reichen Handschuhe.

Oft ist Logik ganz einfach ...

Gruß S.

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Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass sie charakterlich nicht mehr für eine leitende Position geeignet ist (ggf weil sie ihre Vorbildfunktion nicht im Sinne des AG erfüllt), können sie ihr diese von heute auf morgen entziehen. Ist ja nur ein Tätigkeitsmetkmal. Heißt ja nicht, dass sie entlassen wurde.

Gruß S.

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Zur Anzeige nicht. Die hätte auch gar keine Rechtskraft. Und wenn die Strafverfolgungsbehörden bereits Kenntnis von einer Straftat haben, ist das ja auch nicht nötig.

Bei Antragsdelikten muss das Opfer einen Strafantrag stellen. Ohne den gibt es kein Verfahren. Niemand kann ein Opfer dazu zwingen. Wie sollte das auch gehen??!

Ein Opfer in einem Strafverfahren für ein Offizialdelikt wird als Zeuge geladen. Als Zeuge hat man eine Aussagepflicht, solange es nicht um Verwandte 1. Grades geht oder man sich selbst belastet.

In anderen Fällen ist eine Vereidigung durchaus möglich.

Gruß S.

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Es kann sein, dass sie gar nicht kommen. Das hat keine Priorität und ist ohnehin ein mühsames Geschäft.

Gerade im privaten Umfeld, einmalig und ohne öffentliches Interesse sind sie da ja immer recht machtlos. Musik wird wieder aufgedreht, sobald sie weg sind.

Wende dich an den Vermieter, falls es einen gibt. Und/Oder hol dir weitete Nachbarn ins Boot. Ein Lärmprotokoll kann bei wiederholten Ruhestörungen auch helfen.

Gruß S.

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Möglich ist es. Es ist abhängig vom Status und Befund und wird im Einzelfall entschieden.

Gruß S.

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Du hast nichtmal eine Adresse von ihr. Kennst du sie überhaupt persönlich? Kennst du die Mutter? Kannst du die Situation seibst beurteilen oder glaubst du blind?

Ich wäre vorsichtig mit haltlosen Beschuldigungen und Beleidigungen. Damit kann man nicht nur zur Polizei gehen, man kann das auch anzeigen und strafrechtlich verfolgen lassen!

Gruß S.

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Ich finde es immer höchst befremdlich, wie intensiv man Polizisten beäugt. Es geht ja nicht um die Beamten. Man nimmt ja nicht alle aufs Korn. Nur die Polizisten.

Die Bewegung "blue lives matter" stammt aus Amerika. Dort wurde sie als Gegenbewegung zu "black lives matter" bezeichnet. Man ordnet sie Trump-Sympathisanten zu. Da geht in Deutschland wohl nicht jeder mit, der sich dem bloßen Spruch zugetan fühlt.

Was sagt es denn auch aus? Politisch? Es sagt dich nur "Hey Welt - was ist mit uns? Mit uns Polizisten? Zählen wir denn gar nicht?"

Und da gehe ich absolut mit. Her mit den Armbändern!

Gruß S.

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