Du hast zwar auch gegenüber deinen Eltern ein gewisses Recht auf Privatsspäre, aber deine Eltern dürfen und müssen sich auch um dich kümmern, und danach zu schauen, dass dein Zimmer ordentlich ist, gehört dazu.

...zur Antwort

Schreib dem BAföG-Amt einfach einen Brief (auf dem Weg, auf dem du bisher kommuniziert hast), indem du das mitteilst, die sind da meistens ganz umgänglich.

Einen neuen Antrag zu stellen wäre für dich und das Amt aufwendiger.

...zur Antwort

Es gibt eine Vertragsfähigkeit im Sinne von Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Rechte und Pflichten einzugehen, insbesondere, Verträge zu schließen. Diese Fähigkeit erwirbt man mit Vollendung der Geburt und verliert man mit dem Tod.

Was du meinst, ist die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit, selbst, ohne Vertretung rechtsgeschäftlich zu handeln, also insbesondere Verträge zu schließen.
Ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig, kann also mit Zustimmung der Eltern oder nach dem "Taschengeldparagrafen" Verträge schließen.
Ab 18 Jahren ist man dann unbeschränkt geschäftsfähig.

...zur Antwort

Das naheliegenste ist da BAföG. Hast du dich schonmal dazu informiert?

Ob/wie viel du da bekommst, hängt maßgeblich von deinem und dem Einkommen deiner Eltern ab. Im Internet gibts BAföG-Rechner, mit dennen du das ermitteln kannst.
Wenn deine Eltern so viel verdienen, dass du kein BAföG bekommst, hast du einen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern. Wenn sie sich das leisten können, solltest du mit ihnen darüber reden.

Außerdem bekommst du dann das Kindergeld.

...zur Antwort

Die Meldebehörden geben deine Daten auf Anfrage nach § 50 Abs. 1 BMG weiter.

Nach § 50 Abs. 3 BMG hast du das Recht, dem zu widersprechen.
Das kannst du formlos durch Anruf, Brief oder E-Mail machen, hier gibt es einen Musterbrief. Du kannst auch auf der Webseite deiner Gemeinde nach einem Vordruck schauen (suche "Datenübermittlung" oder "Übermittlungssperre" + Gemeinde).

...zur Antwort

Als Jurist außerhalb des Staatsdienstes (z. Bsp. als Anwalt) brauchst du soweit ich weiß nicht die deutsche Staatangehörigkeit. Um Staatsanwalt oder Richter zu werden, muss du aber tatächlich die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben.

Da du aber schon länger in Deutschland lebst und hier zur Schule gegangen bist, ist es, wenn du in einigermaßen geregelten finanziellen Verhältnissen lebst, kein größeres Problem, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.
Da du vorher einige Jahre studieren musst, hast du auch noch Zeit dafür.

Allgemein kann ich nicht sagen, dass es überhaupt keinen strukturellen Rassismus gibt, aber ein Jurastudium ist als Ausländer problemlos möglich.

...zur Antwort

Deine Frage zeigt einen Teil des Problems des aktuellen Debatte. Was soll den heißen, dass man "für" eine Seite ist? Dass diese die andere Seite komplett vernichtet?

Außerdem sollte man nicht einfach Juden mit Israel und Palästinenser mit Gaza gleichsetzen. Es handelt sich hier um einen Krieg zwischen dem israelischen Militär und der Hamas, leiden tut darunter die Zivlbevölkerung in Gaza, die ganz überwiegens nichts mit der Terrororganisation Hamas zu tun hat, also keine Kriegspartei ist.

Fakt ist, dass Israel sich grundsätzlich legitim gegen den Angriff der Hamas verteidigen darf. Auf der anderen Seite steht fest, dass dabei Völkerrecht und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss, woran man teilweise zumindest zweifeln kann. Darüber kann man diskutieren.

...zur Antwort

§ 311b Abs. 2 BGB gilt nur für Gesamtvermögen oder Bruchteile davon, nicht für einzelne Beträge, ist hier also wohl nicht anwendbar.

Das in deinem Fall ist ein einfaches Schenkungsversprechen nach §§ 516, 518, das der notariellen Beurkunung bedarf, was aber durch Erfüllung geheilt werden kann. Es gibt also ab Erfüllung einen wirksamen Vertrag, also scheiden Bereicherungsansprüche nach §§ 818 ff. komplett aus.

Angenommen die Schenkung würde unter § 311b Abs. 2 fallen, wäre der Vertrag zunächst unwirksam. Ich schätze aber, der Rückforderungsanspruch wäre bei Kenntnis nach § 814 tatsächlich ausgeschlossen.
Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 311b Abs. 2: Er soll verhindern, dass man durch das Verprechen des gesamten oder eines Anteils des künftigen Vermögens massiv seine Unabhängigkeit und wirtschaftlichen Antrieb verliert (Q: u. a. BeckOK). Wenn die Schenkung ohne Verpflichtung vollzogen wird, ist man rechtlich ganz frei darin, muss also nicht so sehr geschützt werden.

Warum genau sollte § 814 ausgeschlossen werden? Wenn man sich die Rückforderung vorbehalten will, dürfte das eigentlich gar keine Eigentumsübertragung sein. So oder so kann man natürlich (unter Einhaltung von § 311b und § 518) jegliche (Rückforderungs-)Ansprüche vertraglich vereinbaren.

...zur Antwort

Natürlich ist das grundsätzlich erlaubt. Es gibt ja auch einige legitime Zwecke im Zusammenhang mit der inhaltlichen Beschäftigung.

...zur Antwort

Du hast gemäß § 31 UrhG ein Nutzungsrecht an dem Werk erhalten. Der Begriff "Lizenz" findet sich nicht im Gesetz, wird aber meist gleichbedeutend verwendet.

Ob du den Urheber angeben musst, hängt davon ab, was im Rahmen des Nutzungsrechts vereinbart wurde. Grundsätzlich musst du das soweit ich weiß nicht.

...zur Antwort

Du solltest deinen Rundfunkbeitrag weiter zahlen. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind ein wichtiger Teil der Demokratie und freien Gesellschaft. Die in dem Artikel aufgeführten Vorwürfe sind größtenteils wirklich hahnebüchen. Man kann den ÖRR durchaus kritisieren, aber nicht so.

Im Übrigen bist du zur Zahlung verpflichtet, das wurde schon etliche Male von Gerichten bestätigt und wird auch durchgesetzt.

...zur Antwort

Ich würde zumindest eine Partei wählen, die bei der letzten Wahl mindstens so 4% der Stimmen hatte, dann hat sie zumindest eine gute Chance, mindestens einen Abgeordneten zu stellen.

In Betracht kommen demnach Die PARTEI, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP, Familienpartei, Volt und Piraten, nach Umfragen (leider) auch BSW.

...zur Antwort

Wenn in deinem Pass "deutsch" steht, bist du deutscher Staatsbürger.

Soweit ich weiß gilt in Russland das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), das heißt, weil dein deine Mutter die russische Staatsangehörigkeit hatte, müsstest du auch russischer Staatsbürger sein. Sicher kann ich das aber nicht sagen.

...zur Antwort

Es ist grundsätzlich legitim, in einem Gerichtsprozess Aussagen mit Gerichtsurteilen zu untermauern. Datenschutzrechtlich dürfte er ein berechtigtes Interesse für die Datenverarbeitung haben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Fragen kann man sich nur, wo er das nicht geschwärzte Urteil herbekommen hat. Wenn es ihm jemand gegeben hat oder er dafür seine Stellung als Polizist missbraucht hat, könnte das unter Umständen rechtswidrig gewesen sein.

...zur Antwort

Das erste Mal nicht nur unerheblich ist die Lebenserwartung zwischen 2020 und 2021 gesunken (Q). Das lässt sich also gut auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Allerdings ist die Lebenserwatung schon seit etwa 2014 nur noch leicht gestiegen, seit 2018 quasi stagnierend. Das Statistische Bundesamt nennt als Grund u. a. ungewöhnlich starke Grippewellen.
Grundsätzlich ist es auch klar, dass die Steigerung immer geringer wird, weil die Potentiale ja geringer werden.

...zur Antwort

Eine Straftat kann ich jetzt hier nicht erkennen, deswegen wird die Polizei wohl nichts unternehmen.

Rechtswidrig könnte das aber schon sein, das müsste man aber zivilrechtlich durchsetzen oder die Schulleitung durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Am Besten ist aber wohl, wenn das über die Eltern geklärt wird, die kann die Sozialarbeiterin natürlich informieren.

...zur Antwort

Sofern die anstößigen Inhalte strafbar sind (was eher nicht der Fall ist), macht sich A als Täter und eventuell C als Anstifter (§ 26 StGB) strafbar.

...zur Antwort