Sie handelt falsch

sie hätte das am besten nicht begründen sollen sondern einfach kommentarlos vom hausrecht gebrauch machen sollen

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einfach üben, das muss man als Nachbar zu normalen Zeiten aushalten.

musst ja nicht rumschreien.

erfahrungsgemäß wird dich kaum einer drauf ansprechen

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Könnte am Kopierschutz liegen.

Bei der konvertierung von digital auf analog ist es je nach Restriktion des Herausgebers nicht erlaubt das 5.1 audio analog wiederzugeben.

Wenn das unabhängig vom Abspielgerät und immer bei den selben filmen Auftritt, dann gehe ich ziemlich sicher vom Kopierschutz aus.

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Mir sagt die erste Version mehr zu.

Schön gemastert ohne zu verzerren oder zu pumpen.

Allerdings könnte der Bass ein bisschen mehr drücken, Leg noch einen kick mit 50hz drunter

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da keiner mit der AFD koalieren will sind die 25%+ nichts wert.

das die AfD "Fausthoch" verloren habe

würde ich allerdings auch nicht behaupten, ich finde es besorgniserregend

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001 und 002 sind parts also nur teilarchive

001 ist der anfang des archivs

aber ohne passwort kommst du nicht weiter und ob es vollständig mit 2 parts ist weißt du auch erst wenn es erfolgreich entpackt wurde

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hier mal eine richtung wie man es grundlegend macht

https://www.youtube.com/watch?v=24b1K2uT5GM&list=PLjKby8LFmWliY6E_COWhIUTFYRtCCmdV7&index=71

https://www.youtube.com/watch?v=Wlyn1hyTiWE&list=PLjKby8LFmWliY6E_COWhIUTFYRtCCmdV7&index=26

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In 95% benötigt man 2 Besuche beim Kunden.

einmal die Diagnose 2. die reparatur.

für 3500€ sind doch sicher auch teile ausgetauscht worden, welche?

was wurde Diagnose technisch nachgesehen?

An der Avanta ist nicht viel drann.

und die Störung wurde nicht behoben, du hast nicht nur Pflichten sondern auch Rechte, Lass deine Rechungen mal Prüfen.

"Wieviel muß ich zahlen wenn der Heizungstechniker den Fehler nicht gefunden hat?Gar nix.Kein Erfolg,keine  Kohle.So einfach ist das im Handwerk"
Der Vertrag mit dem Installateuer zur Fehlerbehebung ist ein  Werkvertrag und beim Werkvertrag gibt's die Vergütung nicht für's Tätigwerden, sondern nur für den erreichten Erfolg, also erst bei erfolgreicher Fehlerbehebung.
https://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/122542/Wieviel-muss-ich-zahlen-wenn-der-Heizungstechniker-den-Fehler-nicht-gefunden-hat-?page=2
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Grundlegend ja ich glaube aber das der Moralische Kompass manchmal mehr oder weniger große Ausfälle hat wenn die Lobbyisten der Konzerne ein "Machtwort" sprechen.

auch sind die Berührungspunkte der Politiker oft mals weniger mit uns Normalos mehr mit gleich gestellten Menschen mit Einfluss, auf gut Deutsch die Wissen oft nicht wie die Realität vom großteil der Bürger aussieht.

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1ms oder 4ms reaktionszeit, irrelevant.

meistens wird GtG gemessen, das heißt ein wechsel von Grau zu Grau, klingt sinnlos ist es auch, die werte bedeuten in der Praxis überhaupt nichts.

Du hast keine speziellen anforderungen, vergleiche Rezessionen und kauf dir einen

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ruf den Vermieter an, wenn du den Verdienstausfall bezahlt bekommst dann nimmst du einen Tag unbezahlt frei bei der arbeit.

Die Dachdecker müssen meistens nur an die Dachfenster, vom rest bekommst du nicht viel mit

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