Normalerweise wird ein Backup immer komplett wiederhergestellt. Eventuell sind da keine Medien (Dateien) vorhanden, aber die gesicherten Chats sollten dann alle wieder auftauchen.

Wenn etwas fehlt, hast du das wahrscheinlich nicht gesichert. 🙁

...zur Antwort

Ein Name sollte immer individuell gewählt werden. Ohne weitere Infos zu den Inhalten kann man da nicht viel empfehlen.

Wenn euch nichts einfällt, kombiniert eure Namen und ergänzt vielleicht noch etwas, das ihr gerne zeigen wollt.

...zur Antwort

YouTube unterscheidet mittlerweile zwischen "Warnung" und "Verwarnung". Für eine Verwarnung (≈ Strike) musst du schon mehrere Verstöße begangen haben. Dann wird der Kanal für eine Woche pausiert und die Verwarnung bleibt 90 Tage aktiv.

Du kannst dann aber wieder ganz normal deine Videos veröffentlichen.

Hierzu schreibt Google:
Folgendes kannst du dann eine Woche lang nicht mehr tun:
- Videos oder Livestreams hochladen
- Einen geplanten Livestream starten
- Die Veröffentlichung eines Videos planen
- Eine Premiere erstellen
- Einer anstehenden Premiere oder einem anstehenden Livestream einen Trailer hinzufügen
- Benutzerdefinierte Thumbnails und Communitybeiträge erstellen
- Playlists erstellen, bearbeiten oder ihnen Mitbearbeiter hinzufügen
- Playlists über die Schaltfläche „Speichern“ der Wiedergabeseite hinzufügen oder von ihr entfernen
Deine geplanten öffentlichen Inhalte werden für die Dauer des Sperrzeitraums auf „privat“ gesetzt. Nach Ablauf der Sperrzeit musst du die Inhalte neu planen.
Nach einer Woche werden alle Funktionen automatisch wieder für dich aktiviert. Die Verwarnung deines Kanals bleibt aber 90 Tage lang bestehen.

Hier kannst du die Details nachlesen.

...zur Antwort

YouTube filtert viele Inhalte heraus. Oder der Kanalbetreiber hat sehr strikte Einstellungen für die Kommentare gewählt – der Rest müsste dann erst manuell freigegeben werden.

Jedenfalls ist es so, dass YouTube grundsätzlich nicht anzeigt, dass ein Inhalt nicht angezeigt wird, um zu verhindern, dass man es weiter versucht man nennt das Shadowban.

Wenn deine Kommentare in letzter Zeit öfter ausgeblendet wurden, kann dies auch kanalübergreifend geschehen, sodass deine Kommentare eher gesperrt, als zugelassen werden.

...zur Antwort
1000€-2000€

Ich habe etwa 1.500 € bezahlt, ist aber auch schon viele Jahre her. Mittlerweile zahlt man in etwa das Doppelte.

...zur Antwort

Berechtigte Frage, denn das ist so nicht vorgesehen. Entweder hat das die Behörde nicht gewusst, oder sie wollte Schilder sparen.

Anlage 2 StVO, Zeichen 314.1:

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.

VwV-StVO zu Zeichen 314.1 und 314.2:

Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn in einem zusammenhängenden Bereich mehrerer Straßen ganz oder überwiegend das Parken nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe zugelassen werden soll. Die Art des zulässigen Parkens ist durch Zusatzzeichen anzugeben.

Vorgesehen ist also ein weiteres Zusatzschild, mit dem Parkscheibe oder Parkschein angeordnet wird.

Die Behörde will hier vermutlich das Parken auf PKW beschränken. Da in einer Zone die Schilder nicht wiederholt werden müssen, hat sich die Behörde vermutlich dafür entschieden. Ist allerdings nicht richtig, wenn hier durchgehend geparkt werden darf.

Korrekt wäre somit, einzelne Parkbereiche bzw. den gesamten Straßenrand mit Zeichen 314-10 (Parken Anfang) und Zusatzzeichen PKW (wie im Bild) zu beschildern, und diese ggf. nach jeder Kreuzung zu wiederholen. Haltverbotsschilder werden ja üblicherweise auch ständig wiederholt, das ist gängige Praxis und auch korrekt.

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

Da es bei deiner Beschilderung keine zeitliche Einschränkung gibt, ist aber auch kein Bußgeld zu erwarten.

...zur Antwort

Wenn keine anderen Fahrzeuge unterwegs sind, kann per se keine Behinderung vorliegen. Dennoch gilt die Mindestgeschwindigkeit, sodass du auch ohne Behinderung mindestens 80 km/h fahren musst.

Die Mindestgeschwindigkeit gilt oft nur für die Überholspuren (da z.B. LKW ggf. gar nicht so schnell fahren können), sodass du dann zumindest rechts langsamer fahren dürftest. Aber das kommt auf die Beschilderung an.

...zur Antwort

Das handhaben die Behörden ggf. unterschiedlich. Ich kenne es jedenfalls so, dass das "aktuelle" Foto nicht älter als 1 Jahr alt sein darf. Habe auch schon von 6 Monaten gehört.

...zur Antwort
Es geht 😏

Grundsätzlich finde ich Werbung eher störend, vor allem, wenn sie prominent im Vordergrund angezeigt wird und ich die eigentlichen Inhalte nicht richtig oder verzögert sehen kann. Allerdings muss man auch beachten, dass die meisten kostenlosen Dienste auf Werbung angewiesen sind, da sie sonst nicht finanziert werden könnten. Deshalb sollte man da ein bisschen abwägen.

Bezahlte Dienste wie YouTube oder TIDAL haben natürlich keine Werbung, weil ich dafür bezahle.

...zur Antwort

Ich bin seit vielen Jahren bei TIDAL und bin sehr zufrieden. Einige wenige Titel sind leider nicht vorhanden, aber das stört mich nicht wirklich. Ich mag die gute Soundqualität und die (behauptete) bessere Beteiligung der Künstler.

...zur Antwort

Dein Bild an sich ist scharf, die Auflösung passt. Auch die Bitrate scheint nicht "zu" niedrig gewählt zu sein, da das Bild auch bei schnelleren Bewegungen mehr oder weniger scharf bleibt. Es könnte also tatsächlich daran liegen, dass der Encoder nicht hinterherkommt. Da gibt es verschiedene Einstellungen, je nachdem, worüber du streamst.

Relevant ist vor allem die "Encoder-Voreinstellung", die die Leistung anpasst und mehr oder weniger "Energie" in die Bildverarbeitung steckt.

Ich find's jetzt aber auch nicht unterirdisch schlecht. Mich stört da eher der basslastige Ton. :)

...zur Antwort