Bei uns im Betrieb wird oft auch an Feiertagen gearbeitet und wir haben viele Mitarbeiter die sich wegen der steuerfreien Zuschläge freiwillig zur Arbeit melden

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Wenn Du Deine Kündigung am 20. Mai erhalten hast, kann der AG Dir frühestens zum 31. Oktober kündigen, da er nach § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende einzuhalten hat.

Es spielt keine Rolle, ob der Betrieb stillgelegt oder verkauft wird. Die Kündigungsfrist kann vom AG nicht verkürzt werden.

Nein, er hat verkauft und der neue Betrieb wird erstmal Erneuerungsarbeiten machen und kann daher das Personal nicht übernehmen.

Welche "Erneuerungsarbeiten" und warum kann das Personal nicht übernommen werden? Wie groß ist denn der Betrieb des neuen Eigentümers?

Ich vermute mal, hier handelt es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Bei einem Betriebsübergang kann der AG nicht so einfach kündigen. Der neue AG tritt in die Rechte und Pflichten des jetzigen AG ein.

Du solltest umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Dazu hast Du genau drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit. Sonst ist die Kündigung, auch mit der "falschen" Frist, gültig such wenn sie nicht rechtens wäre.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.

Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos. Rechtsberatung gibt es allerdings nicht aber dass hier die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, ist unstreitbar.

Das bedeutet, Dein jetziger AG wird Dir frühestens im Juni eine neue Kündigung überreichen (falls dies wegen des Betriesübergangs überhaupt möglich ist), damit verschiebt sich auch das Beendigungsdatum nach hinten.

Es gibt auch ein Bürgertel?efon, bei dem Du mal anrufen kannst:

https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon_node.html

Habe ich die Chance auf eine Abfindung

Das kommt darauf an.

Ich vermute mal, wenn Du keine Klage erhebst wird es nichts geben. Mit Klage hast Du bedeutend mehr Chancen.

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Das ist unterschiedlich.

Es kommt darauf an wie hungrig ich bin oder auch in welches Restaurant ich gehe.

Es gibt ein Lokal, das hat so tolle Suppen, da gibt es immer eine vorweg. Da schaffe ich dann oft nur noch den Hauptgang

In anderen Lokalen sind die Portionen nicht so groß, da schaffe ich drei Gänge.

Gehe ich zum Vietnamesen bestelle ich oft ein oder zwei Vorspeisen (oder eine gemischte Vorspeisenplatte) und ein Hauptgericht. Nachtisch ist bei Asiaten nicht so mein Ding

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Pfannkuchen 🥞 🥞🥞

Ich mag beides aber selbst gemacht.

Pfannkuchen habe ich gewählt, weil die für mich vielseitiger sind.

Dünne Pfannkuchen esse ich mit Apfelmus/Marmelade. Dann mache ich dickere Pfannkuchen da sind Obststückchen im Teig.

Aus dünnen Pfannkuchen mache ich Flädle für Suppe. Die fülle ich manchmal auch herzhaft (z.B. Speck, Lauch, Pilze oder auch Hack mit Zwiebeln ......) und überbacke sie mit Tomaten- und Bechamelsauce.

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Nein,dafür ist die Probezeit da

Was soll daran schlimm sein, wenn man während der Probezeit kündigt?

Während der Probezeit sollen AG und AN feststellen, ob das Arbeitsverhältnis "passt". Ist das nicht der Fall, kann jede Seite kündigen. Deshalb gibt es ja die Probezeit.

"Schlimm" ist das nur, wenn ein AN das sehr oft macht. Irgendwann werden potentielle AG bei Bewerbung hellhörig und überlegen es sich evtl., ob man diese Person einstellen soll, da sie augenscheinlich sehr oft unzufrieden ist.

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Darf mein AG verlangen das wir uns fotografieren lassen müssen?

Nein, das darf er nicht!

Entweder die MA lassen sich freiwillig fotografieren oder eben nicht.

Bei uns werden im Intranet immer die neuen MA vorgestellt. Die müssen sich auch nicht mit Foto vorstellen, tun sie das, wird eine Einverständniserklärung unterschrieben.

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Wir haben in der Nähe ein sehr gutes Restaurant mit regionaler Küche die immer auch eine separate Karte mit Produkten der Saison (z.B. Spargelkarte, Pfifferling- und Wildgerichte) haben.

Außerdem noch einen tollen Vietnamesen und ein super indisches Restaurant.

In allen drei kann man ohne Reservierung fast nie einen Platz bekommen, obwohl die Preise schon gehoben sind.

Da stimmt aber das Preis-/Leistungsverhältnis und es wird überall mit tollen Produkten gekocht.

Wenn ich schon essen gehe, möchte ich das auch genießen und Gerichte haben, die ich nicht oder nur selten selbst koche. Da gebe ich auch gerne etwas mehr aus

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Ja, schon oft.

Seit mein Mann gestorben ist, habe ich schon sehr oft von ihm geträumt. Gerade kurz nach seinem Tod waren das Träume bei denen ich beim Aufwachen erst mal realisieren musste, dass er nicht z.B. zur Tür reingekommen ist weil er ja tot ist.

Mittlerweile sind diese Träume seltener aber gerade an Jahrestagen wie Geburtstag oder Todestag holen sie mich immer wieder ein.

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Ja, der schmeckt mir am besten.

Ich trinke daheim immer Filterkaffee.

In meinen Kaffee kommt weder Milch noch Zucker.

Meine Kaffeemaschine mahlt die Bohnen frisch und bei Bedarf kann ich sie auf Kaffeepulver (z.B. koffeinfreier Kaffee bei Besuch) umstellen.

Pads oder Kapseln sind bei meiner Kaffeemenge nicht nur zu teuer, es gibt auch viel Müll. Ein Kaffeevollautomat ist bei mir rausgeschmissenes Geld, weil ich ja keine Milch im Kaffee mag.

Espresso trinke ich auch sehr gerne, allerdings nicht so oft wie Kaffee

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Nein, Dein Halbjahreszeugnis ist bestimmt kein Kündigungsgrund.

Nach der Probezeit muss schon einiges passieren, damit ein Azubi gekündigt werden kann. Da hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt.

Nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz kann der AG nur "aus wichtigem Grund" kündigen, dazu muss er nachweisen, dass ihm die Weiterführung der Ausbildung mit dem Azubi nicht zuzumuten ist.

Ein Halbjahreszeugnis im ersten Ausbildungsjahr reicht da bestimmt nicht und sooooo schlecht ist es ja auch nicht, zumal man im Betrieb mit Dir anscheinend zufrieden ist.

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Ja

Ich habe sehr nette Kollegen, die mich ansprechen und fragen wenn sie den Eindruck haben, dass es mir nicht gut geht. Geholfen wird im Rahmen des Möglichen.

Von Medikamenten anbieten bis zur heimfahren gab es schon vieles.

Was ich sehr schätze und worüber ich sehr froh bin ist mein AG.

Als mein Mann schwer krank war, konnte ich zweieinhalb Jahre lang mehr oder weniger kommen und gehen wie ich wollte.

Wenn ich gehen musste um z.B. meinen Mann ins Krankenhaus zu fahren oder abzuholen, habe ich nur kurz im Personalbüro angerufen und mitgeteilt, dass ich gehe und ob ich an diesem Tag noch komme oder nicht (war von der Uhrzeit abhängig).

Mein Gleitzeitrahmen wurde komplett aufgemacht, so dass ich arbeiten konnte wann ich wollte/konnte.

Der Geschäftsführer hat mich gefragt, ob man mir sonst noch helfen kann und sich auch immer wieder mal nach dem aktuellen Stand erkundigt.

Als mein Mann schließlich verstarb, waren meine engen Kollegen, die Geschäftsleitung, die Personalleitung und die Eigentümer des Betriebs auf der Beerdigung und ich bekam noch eine finanzielle Zuwendung.

Ja, ich hatte auch privat Hilfe aber wenn man keine Angst um den Job haben muss und merkt, dass man gewertschätzt wird, ist das eine große Erleichterung.

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Ja weil

Ich koche gerne, weil ich auch gerne esse.

Bei mir gibt es von "deutscher Hausmannskost" wie z.B. Frikadellen, Kartoffelpüree und Gemüse über Rührei, Kartoffelpüree und Spinat zu Sauerbraten oder Rouladen bis zu Fisch, Meersfrüchte, Curry's, Pastagerichten, Eintöpfe usw. querbeet.

Gerne probiere ich nach dem Urlaub auch Gerichte, die ich dort kennengelernt und die mich begeistert haben.

Kochen entspannt mich und macht mir Spaß. Ich freue mich auch immer, wenn Gäste bei mir ein für sie neues Gericht probieren und es loben.

Ich koche i.d.R. alleine. Nur an Heilig Abend koche ich immer zusammen mit meinem Bruder und meiner Schwester für die ganze Familie

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Ja, war schlimm

Bei mir in BW war es lausig.

Ich habe gestern im Betrieb schon gesagt, dass ich heute Urlaub nehme, wenn die Straßen wirklich so glatt sind wie die Unwetterwarnung vorausgesagt hat.

Es war auch gut, dass ich daheim geblieben bin. Einige Arbeitskollegen sind auf dem Weg in den Betrieb wieder umgekehrt, da es spiegelglatt war und manche sehr viel Glück hatten, dass es nicht zum Unfall gekommen ist. Die Bilder die sie geschickt haben waren eindeutig.

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Je nachdem welchen Beruf Du in welchem Betrieb erlernen willst, ist es bestimmt nicht zu spät.

Bei uns im Betrieb werden jedes Jahr 7-9 Azubis neu eingestellt. Für zwei Ausbildungen die dieses Jahr starten werden neue Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt, da hier die Ausbildungsverträge schon geschlossen wurden.

Für die anderen Ausbildungen gibt es noch freie Plätze, dort wird i.d.R. erst im März/April entschieden (manchmal sogar etwas später).

Das Halbjahreszeugnis in der Bewerbung ist kein Problem, wichtig ist Dein Auftreten, wenn es zum Bewerbungsgespräch kommt.

Die Erfahrung hat schon oft gezeigt, dass man von guten/nicht so guten Schulzeugnissen nicht automatisch auf die Leisungen in der Ausbildung schließen kann. Da hat sich schon so mancher Azubi mit einem mittelmäßigen Zeugnis als absoluter "Top-Azubi" herausgestellt.

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Ich habe alles gekauft außer Brot und Brötchen. Die habe ich beim Bäcker bestellt und auch schon bezahlt. Am Freitag fahre ich hin und brauche nur noch einpacken.

Gemüse habe ich in der Kühltruhe, ebenso Fleisch und Meeresfrüchte. Außerdem esse ich an den Weihnachtsfeiertagen (incl. Heilig Abend) nicht daheim.

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Momentan haben wir im Betrieb eine Arbeitszeitkürzung.

Was bedeutet das? Habt Ihr neue Arbeitsverträge bekommen (und ward damit einverstanden?) oder habt Ihr Kurzarbeit?

das mein Produktionsleiter ständig auf mich zu kommt und mir sagt das ich entweder früher anfangen soll oder länger arbeiten soll.

Außer in absoluten Ausnahmefällen (Notfällen) muss kein AN spontan länger arbeiten, bzw. früher als geplant anfangen.

Schicht-/Dienstpläne sind für beide Seiten verbindlich, wenn sie einmal bekannt gegeben sind. Wie gesagt, nur in Notfällen darf der AG einseitig Arbeitszeiten ändern. Ständiges Fehlen eines MA ist aber bestimmt nicht so ein Notfall.

Außerdem habe ich Termine die ich definitiv nicht verschieben will.

Das sagst Du dem Produktionsleiter. Du hast Deine Termine nach Schichtplan gemacht und verschiebst sie nicht. Auch ein AN hat ein Recht auf Freizeitplanung.

Bei Änderungen (wenn sie denn zulässig sind) geht die Rechtsprechung nach § 12 TzBfG Abs. 3 von einer Mitteilungsfrist von mindestens vier Tagen im Voraus aus. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 186ff. BGB was bedeutet, dass der Tag der Ankündigung und der Tag an dem geändert gearbeitet werden soll nicht zu diesen vier Tagen zählen.

Ich vermute, Du hast bisher immer "ja" gesagt und bist eingesprungen. Jetzt musst Du Deinem AG/Produktionsleiter klar machen, dass Du das nicht wie selbstverständlich immer tust.

Was passiert eigentlich mit diesen mehr gearbeiteten Stunden? Bekommst Du die auf ein Zeitkonto als Freizeitausgleich oder werden sie bezahlt?

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