Gerichtskosten sind aus dem Kostenfestsetzungsbescheid direkt vollstreckbar. Allerdings ist die Frage, ob der Kostenfestsetzungsbeschluss nun nicht verjährt ist (s. § 6 GNotKG) , aus den mageren Daten nicht zu beantworten. Wenn er nie zugestellt werden konnte, ist hier ggfs. Hemmung eingetreten. Näheres beantwortet dir gerne dein Anwalt.

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leider sind die meisten Steuerberater so überlastet das die keine neuen Kunde nehmen

Das ist in der Tat so. Bedanke dich beim Staat, der die Anforderungen ständig erhöht.

und wenn doch dann mit einem Monatsbeitrag von 200-300 Euro.

Das ist nicht nur ganz normal, sondern je nach Umfang ausgesprochen günstig. Wenn du die Buchführung selbst erledigst und dem StB nur monatlich elektronisch zusendest, wird es übrigens deutlich günstiger - wenn der StB sich darauf einlässt und du die Daten in entsprechend korrekter Form einstellst.

Allerdings bedarf es dazu mindestens fundamentaler Kenntnisse in Buchhaltung etc. sowie einer eigenen FiBu. Wenn dir die genannten Beträge bereits zu teuer sind, solltest du das mit deiner Selbstständigkeit nochmal überdenken.

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Bis Januar habe ich die Monatsrechnungen für Internet und Festnetz-Telefon per Mail bekommen. Dauerauftrag ist nicht möglich,da sich die Beträge wegen Gespräche ins Funknetz monatlich ändern.

Für derartige Verträge richtet man auch keinen DA ein, sondern erteilt natürlich ein SEPA Mandat. Was ist daran so schwierig?

Dann änderte sich meine Mail-Adresse.

Ganz schlecht. Mailadressen sollte man - ebenso wie postalische - immer noch ein paar Wochen weiterbetreiben, um sicherzustellen, dass eingehende Nachrichten weitergeleitet werden können. Das kann auch jeder Webmailer, sogar Freemailadressen können das.

Das habe ich Vodafone am 25.04. mitgeteilt.

Also 3 Monate zu spät.

Zudem sind die Monatsrechnungen bei den Providern doch sowieso im Kundenkonto abrufbar. Insofern ist es umso weniger verständlich, wieso du auf einer Zusendung per Mail beharrst, die dir zwar ggfs. zusteht, aber die dir nichts bringt, solange sie nicht erfolgt. Im Verzug bist du nämlich auch ganz ohne Rechnung.

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Sagen wir es mal so - die Chancen sind bestenfalls gering.

Hintergrund: Ohne EK wird dir deine Bank keinen Kredit in der entsprechenden Höhe geben, um realistisch innerhalb von 30 (!) Jahren diese Summe zurückzuzahlen samt Zinsen. Dabei gehe ich jetzt mal davon aus, dass es nicht nur kein EK, sondern auch keine sonstigen verpfändbaren Vermögenswerte gibt.

Andererseits kommt es natürlich auf dein Vollzeitgehalt an. Als GF mit einem Gehalt in fünfstelliger Höhe würde sich die Lage perspektivisch anders darstellen als mit netto € 2000.--. Wobei dann aber jede Bank fragen würde, wie man es schafft, bei einem sechsstelligen Jahressalär keine Rücklagen gebildet zu haben.

Das Haus mit einem KP von € 200.000.-- ist durchaus zu finden - aber dann halt enweder nicht dort, wo man selbst unbedingt leben will, oder aber in einem Zustand, in dem es trotz attraktiver Lage nicht mehr Wert hat, weil stark renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig, oder mit Altlasten behaftet etc.pp. Das erhöht den Finanzaufwand schnell um das Doppelte.

Nur um mal ein paar Zahlen zu nennen: Ein Kredit von € 250.000.-- mit 3% Tilgung und einer Zinslast von 3,75% kostet über 22 Jahre insgesamt satte € 365.488,78, mit einer Monatsrate von € 1.406,25. Bei 1% Tilgung wären es schon € 494.186,31 mit einer Rate von € 989,58 - aber über 42 Jahre.

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Andere Antwort ...

Keinen. Ich wüsste auch aktuell nicht, wofür. Sollte ich in die Lage geraten, mal einen zu benötigen, würde ich eben einen mandatieren.

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Baugenehmigung ist erforderlich.

Wenn es sich nur um eine Statue o.ä. als gestalterisches Gartenelement handeln würde, wäre keine Baugenehmigung einzuholen. Gleiches gälte für "Fliegende Bauten" sowie Lauben innerhalb der Regelungen des jeweiligen BL. Aber für ein festes Gebäude anderer Art ist eine Baugenehmigung zwingend, und die wird hier sehr wahrscheinlich abgelehnt, wenn die entsprechende Fläche als Gartenland bzw. Vorbehaltsfläche / Abstandsfläche ausgewiesen ist.

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Lehrer gibt der ganzen Gruppe Null Punkte in einem Referat obwohl essenzieller Teil der Gruppe krank war?

Hallo, hier erstmal was passiert ist.

Ich wollte mal nachfragen wie’s aussieht wenn mir bzw. der ganzen Gruppe von der Lehrkraft Null Punkte gibt weil ein Teil der Gruppe nicht da war und wir aufgrund der Kranken die Präsentation nicht halten konnten. Die Kranken hatten den Auftrag zu präsentieren und wären dementsprechend vorbereitet gewesen. Wie die da waren, haben nur bei der Erstellung der Präsentation mitgearbeitet. Für die Präsentation selbst waren andere aus der Gruppe zuständig. Als wir der Lehrkraft mitgeteilt haben, dass wir nicht präsentieren können, sagte sie uns dass wir als gesamte Gruppe Null Punkte (sprich die Note 6) bekommen, da unser Verhalten eine Arbeitsverweigerung sei.

Jetzt lautet meine Frage was ich dagegen unternehmen kann? Ich habe vor später zum Rektor zu gehen und mich mit ihm zu unterhalten. Ich vermute aber dass das nichts bringen wird da es solche ähnlichen Fälle schon öfters gab und der Rektor sich trotzdem auf die Seite der Lehrkräfte gestellt hat.

Bringt es was eine Dienstaufsichtbeschwerde einzureichen? Gibt es anderweitige Ansprechpartner zu denen man gehen kann ?

Meine FOS ist übrigens in Bayern. Falls es was mit dem jeweiligen Schulsystem zu tun hat.

Ich bitte um ernstgemeinte Antworten. Bitte nicht sagen „geh mal mit der Lehrkraft ins Gespräch“ oder sonstige „Friedensvorschläge“

Vielen Dank

Jake

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Ich wollte mal nachfragen wie’s aussieht wenn mir bzw. der ganzen Gruppe von der Lehrkraft Null Punkte gibt weil ein Teil der Gruppe nicht da war und wir aufgrund der Kranken die Präsentation nicht halten konnten.

Nun, wenn das eine Gruppenarbeit mit fixierter Abgabefrist war, dann habt ihr schlicht zum Termin keine Ergebnisse vorgelegt. Demzufolge muss die Arbeit mit Null Punkten bewertet werden. Sinn und zweck solcher Gruppenarbeiten ist es ja, als Gruppe eine bestimmte Leistung zu erzielen, nicht als Individuum. Und dazu gehört natürlich auch die Koordination innerhalb der Gruppe.

Die Kranken hatten den Auftrag zu präsentieren und wären dementsprechend vorbereitet gewesen. Wie die da waren, haben nur bei der Erstellung der Präsentation mitgearbeitet.

Das ist eine Nichtaussage. Eine Präsentation zu einem bestimmten Thema als Gruppenarbeit bedeutet, dass alle sich eingebracht haben oder sich einbringen mussten. Und das bedeutet auch, dass im Prinzip jedes Gruppenmitglied selbstverständlich auch die erarbeitete Präsentation vorlegen kann.

Als wir der Lehrkraft mitgeteilt haben, dass wir nicht präsentieren können, sagte sie uns dass wir als gesamte Gruppe Null Punkte (sprich die Note 6) bekommen

Das kann mMn auch gar nicht anders bewertet werden.

Jetzt lautet meine Frage was ich dagegen unternehmen kann?

Außer mit der Lehrkraft zu klären, ob ggfs. mindestens für die Anwesenden eine Minderleistung aber keine 0 Punkte zu vergeben wären, nichts. Dafür dürft ihr euch bei den "Kranken" bedanken, die euch im Endeffekt sitzengelassen haben. Abgesehen davon, dass es schon auffällig genug war, dass rein zufällig ausgerechnet die designierten Präsentatoren alle sich krank gemeldet hatten wäre es von jedem Teammitglied zu erwarten gewesen, die Präsentation selbst zu machen. Insofern muss ich der Lehrkraft Recht geben, die hier von Arbeitsverweigerung spricht.

Bringt es was eine Dienstaufsichtbeschwerde einzureichen?

Lachhaft.

Wenn man eine bewertete Gruppenarbeit abliefern muss, ist es selbstverständlich, dass die auch terminiert abzugeben ist. Es kann immer Gründe geben, denen zufolge man um Verschiebung oder Verlängerung bitten kann/muss. Dazu gibt es die entsprechenden Formalien und Routinen. Aber einfach dazustehen, und nichts abzugeben mit der Begründung, die Anderen wären zuständig, ist noch nichtmal kindisch.

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Vermutlich setzt dein VPN auf eine echte IPv4 Adresse, und infolge einer Umstellung deines Anbieters zuhause hast du die nicht mehr. Da hilft nichts, außer Anbieter und/oder Tarif zu wechseln. Typisch für DS-Lite (DualStack) Anschlüsse.

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Bitte seht davon ab, mich als "Reichsbürger" zu bezeichnen.

Nein, denn das ist genau das, was du selbst bestätigt hast.

Reichsbürger glauben tatsächlich den Unsinn, dass Deutschland kein Staat wäre. Und das trifft auf dich eben zu, deiner eigenen Aussage zufolge.

Ich möchte KEINEN Personalausweis

Was du möchtest, interessiert staats- wie ordmungsrechtlich zum Glück genau niemanden.

Ist es möglich einen Reisepass mit eIDAS--Identifizierung mit hohem Vertrauensniveau oder "substantiellem" Vertrauensniveau zu erhalten?

Du kannst einen deutschen Pass beantragen. Und das ist auch schon alles.

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Nun, da du gerade mal 16 Jahre alt bist, darfst du Ebay überhaupt nicht nutzen. Insofern sind deine Optionen sehr begrenzt - natürlich hat der Verkäufer das Geld zurückzuzahlen, aber das musst du zivilrechtlich selbst einfordern, wenn du keinen Zahlungsschutz vereinbart hattest (ob der in Anbetracht deiner gefakten ID denn gegriffen hätte, ist zudem ebenfalls fraglich). Ergo musst du das deine Eltern machen lassen - du hättest dich dort weder anmelden noch einen Kaufvertrag abschließen dürfen.

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Wir haben einen Garten in einer Kleingartenanlage gekauft.

Nein. Ihr habt einen Schrebergarten gepachtet, und dem Vorpächter die bestehende Laube etc. abgelöst mittels eines Abschlages.

Das Dach war ein Stück mit Folie abgedeckt. Also ein Leck. Ansonsten sollte das Dach in Ordnung sein.

Das ist doch Unsinn. Wenn es schon mit Folie abgedeckt werden musste, dann ist doch selbst für den Laien klar, dass hier auf Feuchtigkeit zu prüfen ist.

Bei der Reparatur stellten wir fest, daß das Dach völlig marode ist.

Klar, wenn es seit Jahren undicht war.

Leider gab es keine Schätzungen, auch kein Übergabe Protokoll. Dies alles hat der Vorstand gewusst und gebilligt.

Das geht den Vorstand auch überhaupt nichts an. Ihr habt einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Vorpächter geschlossen, und damit ist für den Vorstand die Sache erledigt.

Leider war auch der Preis viel zu hoch angesetzt,

Caveat emptor.

vom Vorstand hatten wir nur die Aussage, daß bei der Schätzung der Preis noch höher wäre.

Das ist ebenso Unsinn. Das ganze Konvolut wäre vermutlich keine € 5.000.-- wert gewesen.

Der Vorpächter war *verpflichtet*, die Parzelle im unbearbeiteten Zustand zu übergeben. Hättet ihr das nicht abgekauft, hätte er es auf eigene Kosten abreißen und entsorgen lassen müssen. So ist es bei Pachtverträgen geregelt. Aber - dann hättet ihr eben vermutlich auch keinen Zuschlag erhalten.

Kann man nach einem halben Jahr einen Rechtsanwalt einschalten,

Natürlich. Nur die Chancen sind vorsichtig ausgedrückt bescheiden.

um den Kauf oder Kaufpreis rückgängig zu machen?

Ich sehe in Anbetracht der Tatsache, dass der Schaden bekannt und sichtbar vorhanden war, keine reellen Chancen auf Rückabwicklung. Die Naivität des Erwerbers ist mMn kein Grund, demzufolge der Vertrag wegen verdeckter Mängel anzufechten wäre. Wer ein Objekt mit sichtbaren Schäden im Dachbereich erwirbt, ohne diesbezüglich nachzuhaken bzw. sich entsprechend fachlich beraten zu lassen, der kann auch nicht im Nachhinein sich beklagen, dass es Schäden gibt, die darauf beruhen.

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Das wird nichts. Terrassentüren sind so wie gefertigt ab Werk; da kann man nachträglich nichts nachrüsten, weil im Gegensatz zu einer herkömmlichen Zugangstüre der Griff- und Bandmechanismus, der die Tür im Rahmen verriegelt über die Bänder, nur von der Innenseite bedienbar ist. Es gibt auch keine Durchführung des Türgriffs wie bei einem regulären Türschloss mit Schnapper; der Mechanismus ist völlig anders aufgebaut, und die Außenseite aus einem Stück (der Zuggriff auf der Außenseite ist nur am Kunststoffrahmen selbst befestigt).

Ja, es gibt mMn solche Türen auf Anfrage, aber dazu muss das gesamte Fenster/Türelement ausgetauscht werden. Das dauert nicht nur mehrere Monate (weil Sonderanfertigung), es kostet auch eine erhebliche Summe (je nach Größe und Ausführung einige Tausend €).

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In einem 8 Familienhaus wird der Hausflur und Kellerraum von einer Mieterin gereinigt. Die anderen Parteien sammeln monatlich Geld ein und zahlen es der Mieterin in Bar aus.

Das ist nur dann legal, wenn die Mietpartei, welche die Leistung erbringt, diese Gelder versteuert.

Zählt das zur Nachbarschaftshilfe, oder ist das schon die Grenze zur Schwarzarbeit?

Da es sich um eine entgeltliche Leistung handelt, kann es keine Nachbarschaftshilfe sein. Hier wird mMn eine gewöhnliche gewerbliche Dienstleistung erbracht. Und insofern liegt mindestens der Anfangsverdacht der Schwarzarbeit nahe.

Der Eigentümer des Hauses möchte diese Art der Reinigung nicht und hat eine Reinigungskraft für diese Tätigkeit eingestellt.

Verständlich. Und zudem auch seine Entscheidungsfreiheit, wenn eine faire Verteilung dieser Arbeiten unter den 8 Parteien nicht funktioniert. Wenn in den Mietverträgen keine oder eine abweichende Regelung bezüglich der Treppenhausreinigung vereinbart wurde, die nicht eingehalten wird, kann der VM diese Arbeiten an einen Dienstleister vergeben, und die Kosten umlegen.

Die Mieter gehen dagegen auf die Barrikaden.

Das muss nun den Vermieter rein überhaupt nicht interessieren.

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Wieso wird die AfD mit Naz*s gleichgesetzt?

Weil das Parteiprogramm niemanden interessiert. Letztlich zählt das, was die Protagonisten der jeweiligen Partei öffentlich proklamieren, und wie sie sich selbst positionieren. Und da die Parteiführung der AgD ganz offensichtlich nichts gegen rassistische und neofaschistische Strömungen in der eigenen Partei unternimmt, muss man daraus schlussfolgern, dass dies letztlich mit Billigung und Unterstützung der Parteiführung so dargeboten wird.

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Die einfachste Lösung wäre es, den zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin im FA zu fragen.

Allerdings vermute ich hier, es geht um den Verkauf von Fondsanteilen im Veranlagungszeitraum, und nicht um den realisierten Gewinn. Und zwar ab dem Zeitpunkt der Anschaffung bis zur Veräußerung.

https://search.app.goo.gl/PFqKVGk

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Soll ich ihn in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen

Zum Beispiel.

Ich vertraue der Deutschen Post nicht.

Du musst auch der Gravitation nicht vertrauen, sie funktioniert trotzdem.

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Die Auszählung ist gesetzlich geregelt öffentlich zugänglich. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Wahlvorstand im einzelnen Wahllokal beliebig viele Personen zulassen kann oder muss. Er kann und muss die reguläre Auszählung sicherstellen, und wenn zuviele Personen als Beobachter Zutritt fordern, kann und wird er dies bei Überfüllung verweigern.

darf ich mir notieren, wie die Ergebnisse sind live?

Ich wüsste nicht, was dagegen spräche.

darf ich die Polizei holen

Das kannst du gerne versuchen, sie wird aber nicht kommen, wenn die Verweigerung begründet war.

bzw. gibt es ein Recht darauf, zuschauen zu dürfen?

Ja, aber nicht an einem bestimmten Ort, sondern nur grundsätzlich.

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Weil der errechnete Wert ja nicht der Erstattungsbetrag ist. Die anrechenbaren Fahrtkosten erhöhen zunächst deine Werbungskosten, und senken damit in der Folge dein zvE.

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