Guten Tag!
Selbstverständlich können Sie mittels Testament Erben ausschließen beziehungsweise einen Alleinerben benennen. Dies müssen Sie ausdrücklich im Testament angeben.
Beachten Sie aber, dass die ausgeschlossenen Erben einen Anspruch auf den Pflichtteil gemäß 2303 Abs. 1 BGB geltend machen können. Enge Verwandte sollen durch das Erbrecht nämlich geschützt und ebenso bereichert werden. Ein vollständiger Ausschluss wäre möglich mittels eines Erbverzichtsvertrag nach § 2346 Abs. 1 BGB. Der Betroffene hat dann kein Pflichtteilsrecht mehr.
Muss aber notariell nach § 2348 BGB beglaubigt werden und bedarf der Zustimmung des auszuschließenden Erben.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard