Ich würde Dir empfehlen, Dich an die Ausländerbehörde zu wenden.

Falls Du jedoch selbst die deutsch Staatsbürgerschaft besitzt, brauchst Du meines Wissens nach keine "blaue Karte".

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Berufsausbildungsbeihilfe bzw. ggf. aufstockendes Bürgergeld.

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Rufe die Polizei, wenn er Dich schlägt.

Ansonsten wende Dich an das Jugendamt bzw. an eine Sozialberatungsstelle.

Auch das Jobcenter wäre eine optionale Ansprechpartnerin.

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Amt weigert sich auszuhelfen, was soll ich tun?

Hey , also zu meiner aktuellen Situation, ich wohne in einer WG zusammen mit einem Kumpel von mir. Wir sind beide im Bürgergeld Bezug allerdings wartet mein Mitbewohner noch darauf das sein Geld weiter bewilligt wird und mein Bezug läuft aktiv. Das Amt rechnet mir logischer weise den Mietanteil meines Mitbewohners als einnahmen an, das an sich ist ja auch ok, allerdings bleiben diese ja aktuell aus weshalb ich das Amt um Hilfe gebeten in form eines Darlehns da ich ja trotz allem die selben kosten habe.

Das Amt weigert sich nachdem ich nun hier sitze ohne essen , die Rechnungen nicht zahlen kann etc. mir ein Darlehn zu geben um zu überbrücken bis das Geld meines Mitbewohners bewilligt wurde. Auch Lebensmittel Gutscheine werden mir verweigert. Grund dafür laut aussage des Amtes ist das ich ja nicht die Leistungen meines Mitbewohners einfordern könne und er sich ja dann kümmern müsse.

Ich stehe also nun hier habe nichts zu essen nichts zu trinken und keine Möglichkeit alle Rechnungen zu zahlen weil das Amt sich weigert mir zu helfen, da es ja angeblich nicht deren Verantwortung sondern die meines Mitbewohners sei. (Der bereits alle unterlagen eingereicht hat und somit ebenfalls bereits alles in seiner macht stehende getan)

Dazu sei gesagt das ich knapp 800 € bekomme allein miete sind 520€ und Strom + Gas nochmal 175€ und dann ist Internet, meine Handyrechnung geschweige denn meine Lebensmittel nicht gedeckt.

Habt ihr eine Idee was ich tun kann?

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Der Kumpel muß ein Darlehen bzw. einen Vorschuß beantragen und nicht Du.

Je nachdem, wie Eure WG mietvertraglich geregelt ist, halte Dich an Deinen Kumpel.

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Zu 1: Die Wahrheit. Kannst ja beides antworten :)

Zu 2: Stromkosten für Warmwasser werden meines Wissens nach erstattet.

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Darüber müßten ggf. die Verwaltungsgerichte entscheiden.

Mit einer eidesstattlichen Erklärung darüber, daß Du die Bücher nicht doppelt erhieltest, wenn dem (nicht) so war, sollte es meiner Meinung nach getan sein.

Sofern Du bereits volljährig bist, wende Dich ggf. an die Verbraucherzantrale oder an einen Anwalt.

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Der Arbeitgeber kann Dir grundsätzlich jederzeit kündigen.

Ob bzw. inwieweit er damit vor Gericht erfolgreich ist, ist eine andere Frage.

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Wenn ich richtig verstehe, willst Du verhindern, aus der jetzigen Wohnung ausziehen zu müssen?

Darauf gibt es leider keine Garantie.

Wenn das Gutachten zu Deinen Ungunsten ausfällt, kannst Du ein Gegengutachten beauftragen.

Letzlich entscheiden müßten die Sozialgerichte.

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Sog. Lohndumping ist grundsätzlich ein Problem des Kapitalismus.

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Den überzahlten Cent solltest Du zurückbekommen, während im anderen Fall nachgefordert werden kann.

mit der Nachricht:

Der Vetrragspartner würde Dich vermutlich nicht mehr bedienen.

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Durch die Ausbildung hast Du einen erhöhten Freibetrag auf Erwerbseinkommen, sofern Du noch nicht 25 Jahre alt bist.

Von der Miete mußt Du grundsätzlich die Hälfte zahlen.

520 € bleiben Dir aktuell von der Ausbildungsvegütung in jedem Fall.

Von einem Auszug aus finanziellen Gründen würde ich abraten.

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Arbeitsamt und Jobcenter sind zwei verschiedene Einrichtungen.

Um Leistungen dieser Einrichtungen zu beziehen, muß man grundsätzlich erwerbsfähig sein und den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ich kann die meisten Jobs derzeit nicht ausüben.

Dadurch hast Du u.U. keinen Leistungsanspruch.

Reicht es dem Arbeitsamt, wenn man nur zur Abendschule geht, um das Abitur nachzuholen?

Nein, da Freizeitvergnügen.

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Sofern Du volljährig bist, kannst Du jederzeit papierschriftlich auf (Geld)Leistungen des Jobcenters verzichten.

Du mußt dann nur Deinen Mietanteil aus eigenen Mitteln zahlen.

und dann sage, dass ich alleine wohne?

Darüber solltest Du nicht mal nachdenken.

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Vermutlich ist Dortmund's Mietspiegel höher als der Dresdener.

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Natürlich kannst Du das.

Ratsam ist es meiner Meinung nach nicht.

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