Abtreibungen sollten nur zulässig sein bei medizinischen oder bei rechtlichen Indikationen.
Ich würde Dir empfehlen, Dich an die Ausländerbehörde zu wenden.
Falls Du jedoch selbst die deutsch Staatsbürgerschaft besitzt, brauchst Du meines Wissens nach keine "blaue Karte".
Berufsausbildungsbeihilfe bzw. ggf. aufstockendes Bürgergeld.
Rufe die Polizei, wenn er Dich schlägt.
Ansonsten wende Dich an das Jugendamt bzw. an eine Sozialberatungsstelle.
Auch das Jobcenter wäre eine optionale Ansprechpartnerin.
Der Kumpel muß ein Darlehen bzw. einen Vorschuß beantragen und nicht Du.
Je nachdem, wie Eure WG mietvertraglich geregelt ist, halte Dich an Deinen Kumpel.
Zu 1: Die Wahrheit. Kannst ja beides antworten :)
Zu 2: Stromkosten für Warmwasser werden meines Wissens nach erstattet.
Darüber müßten ggf. die Verwaltungsgerichte entscheiden.
Mit einer eidesstattlichen Erklärung darüber, daß Du die Bücher nicht doppelt erhieltest, wenn dem (nicht) so war, sollte es meiner Meinung nach getan sein.
Sofern Du bereits volljährig bist, wende Dich ggf. an die Verbraucherzantrale oder an einen Anwalt.
Der Arbeitgeber kann Dir grundsätzlich jederzeit kündigen.
Ob bzw. inwieweit er damit vor Gericht erfolgreich ist, ist eine andere Frage.
Wenn ich richtig verstehe, willst Du verhindern, aus der jetzigen Wohnung ausziehen zu müssen?
Darauf gibt es leider keine Garantie.
Wenn das Gutachten zu Deinen Ungunsten ausfällt, kannst Du ein Gegengutachten beauftragen.
Letzlich entscheiden müßten die Sozialgerichte.
Während einer Ausbildung verdient man noch kein Geld, sondern bekommt eine Vergütung:
https://www.aubi-plus.de/berufe/anlagenmechaniker-anlagenmechanikerin-425/gehalt/
Ist das Jobcenter im Spiel?
In Einzelfällen mag es bestimmte Altersgrenzen geben.
Grundsätzlich jedoch Nein.
Sog. Lohndumping ist grundsätzlich ein Problem des Kapitalismus.
Den überzahlten Cent solltest Du zurückbekommen, während im anderen Fall nachgefordert werden kann.
mit der Nachricht:
Der Vetrragspartner würde Dich vermutlich nicht mehr bedienen.
Durch die Ausbildung hast Du einen erhöhten Freibetrag auf Erwerbseinkommen, sofern Du noch nicht 25 Jahre alt bist.
Von der Miete mußt Du grundsätzlich die Hälfte zahlen.
520 € bleiben Dir aktuell von der Ausbildungsvegütung in jedem Fall.
Von einem Auszug aus finanziellen Gründen würde ich abraten.
Arbeitsamt und Jobcenter sind zwei verschiedene Einrichtungen.
Um Leistungen dieser Einrichtungen zu beziehen, muß man grundsätzlich erwerbsfähig sein und den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ich kann die meisten Jobs derzeit nicht ausüben.
Dadurch hast Du u.U. keinen Leistungsanspruch.
Reicht es dem Arbeitsamt, wenn man nur zur Abendschule geht, um das Abitur nachzuholen?
Nein, da Freizeitvergnügen.
Sofern Du volljährig bist, kannst Du jederzeit papierschriftlich auf (Geld)Leistungen des Jobcenters verzichten.
Du mußt dann nur Deinen Mietanteil aus eigenen Mitteln zahlen.
und dann sage, dass ich alleine wohne?
Darüber solltest Du nicht mal nachdenken.
Der Amtsarzt soll Dich vermutlich auf Deine Arbeitsfähigkeit hin begutachten.
Abgeholt wirst Du deswegen grundsätzlich nicht.
Bei Verweigerung der Untersuchung kann man schlimmstenfalls Leistungen sperren.
Mit Glück bis Ende dieser Woche.
Vermutlich ist Dortmund's Mietspiegel höher als der Dresdener.
Natürlich kannst Du das.
Ratsam ist es meiner Meinung nach nicht.