Zusatzversicherung zögert Anfrage hinaus?

4 Antworten

Bei Behandlungsbeginn. Der war vor dem 19 Geburtstag. Und Du hast auch den Kostenplan rechtzeitig eingereicht + angefragt. Solltest Du vielleicht auch noch schriftlich machen. Dann gibt's auch keine Ablauf- oder Verjährungsfristen mehr, auf denen sie 'rumreiten könnten.


kopoker 
Fragesteller
 19.05.2024, 16:41

Okay vielen Dank. Was meinst du mit schriftlich machen? Und an sich ist die Behandlung noch nicht begonnen weil die Kieferorthopädin bis jetzt nur beraten hat und einen Abdruck gemacht hat. Wir warten gerade ja noch auf die Zusage der Versicherung

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suedhoern  19.05.2024, 16:47
@kopoker

Die Zusendung des Heilplan + spätestens der Abdruck ist der Beginn. Und das, was Du telefonisch nachgefragt hast, nochmal schriftlich machen. "Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen" oder so. Gibt es irgendwann Stress, ist es hilfreich, sowas in der Hand zu haben.

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siola55  19.05.2024, 17:33
@kopoker

Beratung zählt bei Versicherungen bereits zur Behandlung!

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Mit 18 bist du bereits im 19ten Lebensjahr. Und eine Versicherung die die Altersgrenze bei 19 setzt wäre mehr als ungewöhnlich. Welcher Anbieter und welcher Tarif soll das sein? Ich vermute mal, dass du schon zu "alt" bist.

Du hast mit 18 Ansprüche angemeldet. Somit kann der Versicherer sich nicht mehr hinauswinden!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

kopoker 
Fragesteller
 19.05.2024, 15:25

Vielen Dank. Aber in den Verträgen steht, dass der Behandlungsbeginn vor dem 19 Lebensjahr sein muss. Die Behandlung fängt ja aber nicht ohne den Zuspruch der Versicherung an.

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wattdennnu2  19.05.2024, 16:44
@kopoker

Das nehme ich erst einmal zur Kenntnis. Welcherer Versicherer mit mit welchen Taif ist involviert?

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siola55  19.05.2024, 17:39
@kopoker

Beratung zählt bei Versicherungen doch bereits zum Behandlungsbeginn!?

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Nur als kurze Info: Ab deinem 18. Geburtstag befindest du dich in deinem 19. Lebensjahr. Also ist deine Zusatzversicherung ohnehin nicht mehr zuständig.


kopoker 
Fragesteller
 19.05.2024, 16:35

Ne ich meinte vor dem Beginn des 20 Lebensjahr. Im Vertrag steht drin vor dem 19 Geburtstag.

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wattdennnu2  19.05.2024, 16:45
@kopoker
vor dem 19 Geburtstag.

Diese Formulierung wird nicht in Bedingungen verwendet.

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