Zufällig Straftat entdeckt, erlaubt dashcam?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch ja. Beweise können auch genommen werden. Um dich zu belasten.

Aber bei Dashcam ist es der Fall, das nicht die Polizei dafür zuständig ist. Die Beweise auf zu nehmen. In der Regel muss du das Video, deinen Anwalt übergeben. Damit er es beantragt, das dass Video als Beweis zugelassen wird.

Also die Dashcam nicht der Polizei mit geben.

  1. Ja, vermutlich verwertbar
  2. Über eine rote Ampel fahren i.d.R. keine Straftat
  3. Deine Dashcam darf nicht dauerhaft anlasslos aufzeichnen. Die Aufnahmen sind konstant zu überschreiben und nur bei Erschütterung oder durch manuelles Auslösen darf die Aufnahme gegen überschreiben gesichert werden. Clips von mehr als 2-3 Minuten sind kritisch und immer schön ohne Ton!