Würdest du ein Selfie mit dem Anzeigenhauptmeister machen?

Das Ergebnis basiert auf 42 Abstimmungen

Nee 74%
Safe. Lol 26%

9 Antworten

Nee

Nicht einmal für Geld... (sehr-viel Geld!)

Wenn du ihn auf der Straße triffst ^^

... würde ihn gerne fragen, welche Meister-Schule er (dafür) besucht hat, sich als ...-Haupt-Meister bezeichnen zu dürfen.

Nee

Nein, ist für mich nur eine Person, mehr nicht. Wenn jemand ihn Körper verletzten möchte, hat definitiv genauso einen schaden. Zudem ist es illegal, jemanden schwer zu verletzten.

Wer eine Ohrfeige verpasst bekommt oder verprügelt wird, spürt die Schmerzen sofort. Beides stellt eine klassische einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB) dar, für die der Strafrichter eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen kann.

Der relativ hohe Strafrahmen liegt darin begründet, dass sowohl die Gesundheit als auch die körperliche Unversehrtheit unter verfassungsrechtlichem Schutz stehen. Deshalb legt die Rechtsprechung die in § 223 StGB benutzten Begriffe der körperlichen Misshandlung und der Gesundheit eher weit aus.


Drengr  12.05.2024, 05:24

War ja das wieder die Paragraphenreiterei kommt, interessiert nur keinen... und damit kann man niemand beeindrucken !

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Gianpiero545  12.05.2024, 08:18
@Drengr

Ich muss damit niemanden beeindrucken, nur damit viele verstehen, dass Gewalt keine Lösung ist. Woher willst du aber festlegen, ob jemand das interessiert oder nicht? Kannst du Gedanken lesen?

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Nee

Darauf verzichte ich.

Nee

Ein Selfie mit dem Tagedieb ? ne danke muss nicht sein... Könnte ihm aber gerne kräftig ein paar schmieren, dafür bin ich auch bestens bekannt :-D


Fidreliasis  11.05.2024, 15:29

Übliche Täter Opfer Umkehr….

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