Wer darf bei einer Scheidung im Haus bleiben?

3 Antworten

Vor der Scheidung muss sie sich ohnehin rechtlich beraten lassen, da kann sie das erfragen.

Hier in Ö wurde mir das schon angeboten, ich wollte das Haus aber nicht.

Das wäre recht blöd vom Vater. Denn ein Dritter wird für einen Anteil von der Hälfte des Hauses wohl deutlich weniger zahlen als das Haus wert ist. Denn wer will schon ein halbes Haus. Danach kommt es dann - sollte Uneinigkeit herrschen - im schlimmsten Fall zu einer öffentlichen Versteigerung.

Besonders bei einer Scheidung sollte man versuchen die Emotionen aussen vor zu lassen, denn es gibt immer Lösungen die für alle Beteiligten in Ordnung sind.

Da gibt es keine Präferenz. Das Gericht neigt natürlich eher dazu dem Partner mit Kind(ern), die gemeinsame Wohnung zuzusprechen. Beim Haus kommt es natürlich darauf an, wer es sich leisten kann.

Ein Außenstehender wird aber kaum ein halbes Haus kaufen wollen, das bewohnt ist.