Welche steuerklasse nach hochzeit?
Hallo wir heiraten bald und kommen dann in steuerklasse 4. Meine verlobte geht nicht arbeiten und bekommt auch kein Geld vom Staat ich gehe vollzeit arbeiten. In welche steuerklassen sollten wir gehen um keine Nachzahlung zubekommen
4 Antworten
Wer Nachzahlungen vermeiden will und nicht auf das extra Geld im Monat angewiesen wäre (bei starken Gehaltsunterschieden) sollte immer bei 4 und 4 bleiben, damit hat man realistisch bei der Steuererklärung eher ne Steuererstattung oder kommt auf 0 raus.
Die Steuerklasse hat genau 0 Auswirkungen auf die Höhe der insgesamt zu zahlenden ESt. Sie regelt nur die unterjährigen Vorauszahlungen im Rahmen der Lohnsteuer.
4/4 ist meistens die Option, die am Ehesten im Effekt der tatsächlichen Steuerlast entspricht, mit der Tendenz zu Erstattungen seitens des FA im Rahmen der Steuererklärung.
Wo sich die Steuerklassen wirklich auswirken ist nicht bei der Steuer, sondern bei den Lohnersatzleistungen wie Elterngeld. Diese bemessen sich auf das Netto.
Wann macht 3/5 pauschal Sinn?
- Wenn nur einer der beiden Ehegatten einen Job hat und sonst keine Abgabeverpflichtung besteht.
- Wenn die Erstattung in 4/4 so hoch ist das man diese durch die monatliche "Ersparnis' nicht komplett verbraucht.
Wenn ihr also unterjährig keine weiteren Pflichtveranlagungsgründe entwickelt und auch sonst nicht vor habt ne Steuererklärungen abzugeben, so würde sich Steuerklasse 3 lohnen, da monatlich mehr auf dem Konto. Kommt es aber doch dazu das ihr ne Erklärung abgeben müsst, so könnte das ziemlich teuer werden.
Willst du unterjährig etwas mehr Geld ausgezahlt haben und nicht Gefahr laufen das das FA am Ende groß zur Kasse bittet, empfiehlt sich die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktor.
Hätte jetzt gesagt 3/5.
Aber das soll ja bald abgeschafft werden.
Hier kannst Du schauen was aktuell passt - da sind die Änderungen aber noch nicht berücksichtigt
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/steuerklassen/themen
Noch ist nichts beschlossen, wie oft wollt ihr dieses Thema eigentlich noch aufkochen.
Lindner ist mal wieder hervorgeprescht, das wars aber auch.
Noch könnt ihr da von Steuerklasse 3/5 profitieren….
Wobei ich das gegenüber Alleinstehenden mit Kind ungerecht finde …. , aber das ist meine ganz persönliche Meinung .
Das passiert bei der Veranlagung nachdem die Steuererklärung abgegeben wurde.
Du hast kein "Profit" durch die Wahl irgendeiner Steuerklasse, weil die Einkommensteuer für ein Jahr am Ende immer die Gleiche bleibt.
Nur bei der Frage, wie viel mehr oder weniger Geld du im Monat unterjährig hast, hat das eine Auswirkung (Weil die Lohnsteuer eine Art Vorauszahlung darstellt).
Wird dir weniger Lohnsteuer unterjährig einbehalten und mit Steuerbescheid stellt sich raus, dass du durch die Wahl einer Stkl. zu wenig LSt bezahlt hast, musst du nachzahlen und umgekehrt.
Wenn der Partner garnicht arbeitet oder sehr wenig hat der mit Steuerklasse 3 mehr Freibeträge und das zahlt sich auch nach der Steuererklärung aus.
Was meinst du denn weshalb um den Erhalt des Ehegattensplittings zu viel diskutiert wird !
das zahlt sich auch nach der Steuererklärung aus.
Nein, nicht wirklich.
Die Einkommensteuer, die für das jeweilige Jahr entsteht, bleibt gleich und da ist es relativ egal, ob du nun Stkl. 3/5, 4/4 (ggf. mit Faktor) oder sonst was bist.
Du hast vllt. bei Stkl. 3/5 mehr vom Brutto unterjährig. Führt aber in sehr vielen Fällen auch zu Nachzahlungen, weil unterjährig nunmal zu wenig LSt entrichtet wurde.
Was meinst du denn weshalb um den Erhalt des Ehegattensplittings zu viel diskutiert wird
Das ist mal wieder was ganz anderes und findet erst bei der Veranlagung mit Steuerbescheid Anwendung, weil es da nämlich darum geht wie hoch die Einkommensteuer für das Jahr (!) ausfällt bei Zusammenveranlagung.
Woher hast du dein Wissen
und vielleicht kannst du mir auch erklären wieso, so sehr um den Erhalt des Ehegattensplittings gerungen wird ?
Zum Beispiel:
Das Finanzamt rechnet bei der Besteuerung alle für dich und deinen Partner gültigen Freibeträge zusammen und zieht diese als steuerfreien Teil von dem höheren Einkommen ab.