Vorsorglich Widerspruch eingelegt obwohl es keinen Vertrag gibt?


18.05.2024, 06:06

gutefrage

Hallo.

Nach allen Recherchen noch keine brauchbare Reaktion.

Zunächst Danke

HHBBC

2 Antworten

Des Weiteren wurde die Sache dem Ombudsmann für Versicherung übergeben. Die Entscheidung als solche ergab, eine Zustimmung der Versicherung. Alt-für für Neu, ergibt einen Abzug.

Und damit ist der Fall erledigt. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist bindend.

Entgegen einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, ergab eine entgegensetzte Urteil, das dem Wortlaut Alt für Neu nicht zustimmte,

Das ist vollkommen unerheblich, was wann und worüber ein OVG mal entschieden hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler