Vorsorglich Widerspruch eingelegt obwohl es keinen Vertrag gibt?
Es geht um einen Schadensersatzanspruch gegenüber einer Versicherung als Mieter einer Wohnung.
Beschädigt wurde ein Einbauschrank. Farblich abgestimmt mit allem Wohninventar. Der Fachmann entschied entgegen bisheriger Konstruktion eine Veränderung dieser. Innenholme des Schrankes sowie die Scharniere wurden dem heutigen Standard angepasst, und erneuert. Ferner wurden aufgrund der Farbgestaltung die Türen erneuert.Die Versicherung zahlt dem Vermieter einen Betrag von 150 € per Überweisung. Vertragspartner ist jedoch der Mieter selbst, und dem steht zunächst der Betrag in voller Höhe zu. Des Weiteren wurde die Sache dem Ombudsmann für Versicherung übergeben. Die Entscheidung als solche ergab, eine Zustimmung der Versicherung. Alt-für für Neu, ergibt einen Abzug.
Entgegen einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, ergab eine entgegensetzte Urteil, das dem Wortlaut Alt für Neu nicht zustimmte,
Zunächst Danke.
HHBBC
gutefrage
Hallo.
Nach allen Recherchen noch keine brauchbare Reaktion.
Zunächst Danke
HHBBC
2 Antworten
Des Weiteren wurde die Sache dem Ombudsmann für Versicherung übergeben. Die Entscheidung als solche ergab, eine Zustimmung der Versicherung. Alt-für für Neu, ergibt einen Abzug.
Und damit ist der Fall erledigt. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist bindend.
Entgegen einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, ergab eine entgegensetzte Urteil, das dem Wortlaut Alt für Neu nicht zustimmte,
Das ist vollkommen unerheblich, was wann und worüber ein OVG mal entschieden hat.
Das ist üblich so.