Verletzung meiner Privatsphäre?

4 Antworten

Hat er es irgendwie begründet?

Laut Deiner letzten Frage wurde Dein Telefon von der Polizei beschlagnahmt. Du scheinst also zumindest auffällig zu sein. Dennoch weiß ich nicht, ob man die Durchsuchung durch ihn rechtfertigen kann. Selbst bei Gefahr in Verzug hätte er die Tasche als Ganzes an sich nehmen können, um sie dann der Polizei zu übergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Julian1516 
Fragesteller
 13.01.2023, 19:48

Gefahr im Vollzug war nicht gegeben. Ich denke es lag an meiner Glasflasche. Der Rektor dachte wohl da wäre Alkohol drinnen. Das rechtfertigt es aber immer noch nicht das er meine Tasche dursucht.

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Das ist deinitiv nicht rechtens. du kannst mit der Diretion sprechen oder deinen Eltern bescheid geben und die reden dann mit der direktion

Naja auf Grund deiner letzten Fragen könnte man sich schon vorstellen dass es jetzt nicht ganz "ohne Grund" war. Ohne Grund darf er es natürlich nicht, aber ich kann mir auch nicht vorstellen dass es ohne Grund war. Klar gibt niemand gerne zu das er Sche1ße baut, aber wenn du wirklich etwas gemacht haben solltest steh einfach dazu.

Das ist nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht in Ordnung. Du könntest dementsprechend bei höheren Stellen gegen ihn vorgehen in der Reihenfolge: Schulsprecher - Schulamt - Polizei-Anzeige - Zivilrechtsklage (über einen Anwalt). Zeugen wären von Vorteil, da es sonst vermutlich Aussage gegen Aussage steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung