Verarscht der vermieter mich??
Mein Vermieter möchte 660€ Nebenkosten Nachzahlung.
Die hab ich auch, möchte es ihm überweisen und er möchte es bar.
Gut mach ich aber nicht.
Ich mlcht eine Vormieter Bescheinigung weil ich in 7tagen umziehe und alles schon geregelt habe. Die Vormieter Bescheinigung möchte er mir aber nicht ausstellen da er behauptet das ich zwei Monats mieten im. Rückstand bin. Das stimmt aber nicht wurde eine zeitlang bar gegeben weil ich kein Konto hatte.
Wir hatten dann ausgemacht ich geb ihm. Die Nebenkosten Abrechnung und er soll mir die Bescheinigung ausfüllen. Jetzt will er das Geld aber möchte die Bescheinigung seinem Steuerberater geben. Wieso??
7 Antworten
Du verarschst wohl eher den Vermieter, der dich mit einer Zahlungsklage überziehen wird, wenn du im Verzug mit der Nachzahlung bist. Die von dir verlangte Bescheinigung muss der Vermieter nicht ausstellen. Die Behauptung des Vermieters, du schuldest ihm 2 Gesamtmieten, kannst du doch durch Vorlage der Quittungen für die Barzahlungen entkräften, oder hast du dir keinen Quittungen ausstellen lassen?
Der Steuerberater des Vermieters kann mit jener Bescheinigung, die für den neuen Vermieter gedacht ist, nichts anfangen. Das wäre schlicht sinnlos.
Bargeld ist hierzulande immer noch ein gültiges Zahlungsmittel.
Du möchtest doch was von ihm, oder?
Du ziehst in 7 Tagen schon um. Also hast Du schon eine neue Wohnung und sicher auch schon den Mietvertrag dafür unterschrieben. Wozu braucht dann Dein neuer Vermieter noch diese Bescheinigung?
Du hast Miete bar bezahlt? Dann hast Du doch bestimmt die Quittungen dafür. Mit diesen Quittungen und ansonsten allen Überweisungen oder Kontoauszügen kannst Du doch bestimmt lückenlos belegen, dass Du Deine Miete immer bezahlt hast. Sollte also Dein neuer Vermieter immer noch darauf bestehen, dass Du die Vormieterbescheinigung lieferst, dann mache ihm eine Aufstellung aller Zahlungen und biete ihm an, ggf. zumindest stichprobenweise auch in Deine Kontoauszügen oder Kopien davon blättern zu dürfen. Sage ihm einfach, dass Dein bisheriger Vermieter keine solche Bescheinigung ausstellen muss und es daher nicht macht.
Welche Bescheinigung will der Vermieter seinem Steuerberater geben und was hätte das mit Dir zu tun? Die soll er sich doch am besten in den H... schieben.
Ich hoffe für die Barzahlungen gibt es Quittungen.
Stimmt die Abrechnung denn?
Alle Bargeschäfte wurden doch sicher gegen Quittung getätigt.
Wo ist dann das Problem?
Du hättest glaube ich nicht Bar zahlen dürfen, bei zweifeln empfehle ich dir den Anwalt
Wenn man keine Quittung bekommt? Barzahung ist bei größeren Beträgen nie schlau
Warum sollte man nicht bar zahlen dürfen?