Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 15.?
Huhu ihr lieben,
ich habe nochmal eine Frage zu meinem noch bestehenden Arbeitsverhältnis.
Ich arbeite seit Juli 2017 bei einer Reinigungsfirma auf Teilzeit.
15 Std. die Woche bei einer 5 Tage Woche.
Nun habe ich zum 15. Januar 2022 die Kündigung bekommen, da mein Arbeitsbereich betriebsbedingt weggefallen ist.
Nun meine erste Frage: Darf der Arbeitgeber zum 15. kündigen bei der Dauer meiner Betriebszugehörigkeit? Ich dachte es wäre Arbeitgebermäßig immer zum Monatsende, bin mir aber nicht sicher. Die Kündigung kam am 14.12.2021bei mir an.
Und meine zweite Frage: Ich habe von 2021 noch 16 Tage Urlaubsanspruch diesen hat er mir jetzt auch gewährt. Aber habe ich nicht noch einen Teilanspruch für Januar weil ich noch bis zum 15.01 beschäftigt bin? Oder zählen in diesem Fall halbe Monate nicht?
1 Antwort
Zur Kündigungsfrist:
Darf der Arbeitgeber zum 15. kündigen bei der Dauer meiner Betriebszugehörigkeit?
Ja.
Es gibt einen allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag, der in § 19 "Kündigung" Abs. 1 bis zum Ende des 5. Beschäftigungsjahres eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorsieht. Erst ab dem vollendeten 5. Beschäftigungsjahr beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats und verlängert sich je nach Beschäftigungsdauer stufenweise (Abs. 2):
1.Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
2.Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
fünf Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, [...].
Zum Urlaubsanspruch:
Aber habe ich nicht noch einen Teilanspruch für Januar weil ich noch bis zum 15.01 beschäftigt bin? Oder zählen in diesem Fall halbe Monate nicht?
Nein.
Für den halben Monat Januar besteht kein Urlaubsanspruch. Die gesetzliche Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 Buchstabe a) sieht einen Urlaubsanspruch nur für volle Monate des Beschäftigungsverhältnisses vor:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; [...].
Da sagt auch der Tarifvertrag nichts Anderes.
Wenn Du für 2021 Deinen vollen Urlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen (basierend auf einer 5-Tage-Woche) erhalten hast, dann verhält sich Dein Arbeitgeber bezüglich Deines Urlaubsanspruchs korrekt - ebenso bei der Kündigungsfrist.
Ok vielen vielen Dank jetzt bin ich um einiges schlauer. Ich hatte 20 Tage Urlaubsanspruch für 2021. Regulär wären es 24 Tage gewesen aber im Januar und Februar war ich in Kurzarbeit und hatte keinen Urlaubsanspruch deshalb die 20 Tage, so wurde es mir erklärt.