T Führerschein 60km/h?

2 Antworten

Keine Strafe, denn Klasse T darf man ab 16 fahren, sonst hätte er ihn nicht bekommen.

Er darf ihn allerdings nur zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen. Der Traktor hat z.B. auf der Autobahn nichts zu suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Callidus89  12.05.2024, 17:53

Nicht ganz. Mit 16 sind mit T nur Trecker bis 40 km/h erlaubt. Ab 18 sind dann auch die Trecker bis 60 km/h erlaubt.

0
Knochi1972  12.05.2024, 17:58
@Callidus89

Okay, wenn du meinst. Habe heute keine Lust, mich mit noch einem Unwissenden zu streiten. 🥱

0
Callidus89  12.05.2024, 18:28
@Knochi1972

Ist nicht meine Meinung. Das ist schlicht die Gesetzeslage. Hab doch selbst mal Klasse T gemacht 😉

0
Knochi1972  12.05.2024, 20:27
@Callidus89

So, Hausaufgabe: Lesen! Und wenn du irgend eine Einschränkung bei der Klasse T findest, dann können wir weiterreden.

0
Callidus89  12.05.2024, 20:42
@Knochi1972

Steht da nicht. Da gehts ja aber auch nur um das Mindestalter, wann man die Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse bekommen kann. Der Paragraph beschriebt jedoch nicht, was sich hinter der jeweiligen Klasse verbirgt.

Daher für dich die Hausaufgabe: Lese FeV §6 (2). Ich zitiere:

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (...)

Keine Sorge: Passiert jedem hier mal (inklusive mir) mit vermeintlichen Fachwissen auf die Nase zu fallen und dann eines besseren belehrt zu werden.

Vielleicht aber nun noch zurück zu eigentlichen Frage. Was wäre denn die Strafe? Ist dann ja dann eigentlich fahren ohne Fahrerlaubnis. Punkte? Geldstrafe? Führerscheinentzug? Freiheitsstrafe? Da kenne ich mich nun nicht aus, was einem drohen kann.

1
Knochi1972  12.05.2024, 20:56
@Callidus89

Diese Frage kann ich dir nunmehr so gar nicht beantworten. Du wirst feststellen, dass sich § 6 und § 10 widersprechen. Das ergibt für mich keinen Sinn. Warum soll jemand mit 16 die Klasse T machen, die er dann 2 Jahre lang nicht fahren darf?

0
Callidus89  12.05.2024, 21:10
@Knochi1972
Warum soll jemand mit 16 die Klasse T fahren, die er dann 2 Jahre lang nicht fahren darf?

Man darf Klasse T fahren. Nur eben nicht die Maschninen, die schneller 40 km/h können.

Jetzt könnte man sagen: "Ja aber mit L darf man doch auch Trecker bis BbH 40 km/h fahren" und das stimmt auch. Man darf diese dann aber nicht schneller als 25 km/h auf der Straße führen. Voreteil von T ist also, dass man auch schon mit 16 bis 40 km/h fahren darf, wenn die Maschine nicht mehr kann.

Wer nur Maschinen auf dem Hof hat, die eine BbH von über 40 km/h haben, bei dem macht Klasse T ab 16 natürlich keinen Sinn. Aber das ist wohl eher die Seltenheit.

0
Knochi1972  12.05.2024, 21:44
@Callidus89
Jetzt könnte man sagen: "Ja aber mit L darf man doch auch Trecker bis BbH 40 km/h fahren" und das stimmt auch. Man darf diese dann aber nicht schneller als 25 km/h auf der Straße führen.

Ich traue mich ja kaum, das zu fragen, aber wo steht das denn jetzt bitte?

0
Callidus89  12.05.2024, 21:59
@Knochi1972

FeV §6 (1) bei Klasse L.

Ergänzend noch für das gesamte Thema: Ich spreche hier nur von Nutzung für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke.

Wäre das nicht gegeben haben sich Klasse L wie auch T in Gänze erübrigt. Dann gilt B, BE bzw. mit höherem zulässigen Gesamtgewicht kommen dann schnell die C-Klassen. (Was ich paradox finde. Ne Landmaschine mit Klasse T darf ich fahren. Die exakt gleiche Maschine für nicht landwirtschaftliche Zwecke, darf ich nicht fahren Mangel einer C-Klasse.

0
Knochi1972  12.05.2024, 22:08
@Callidus89
FeV §6 (1) bei Klasse L.

Ach, das gilt nur, wenn Hänger mitgeführt werden. Ohne Hänger darf man 40 km/h fahren. Das wurde sogar vor gut 10 Jahren heraufgesetzt, vorher waren es nur 32 km/h.

1
Callidus89  12.05.2024, 22:21
@Knochi1972

Stimmt. Ich hatte das "sie" aus "wenn sie mit einer Geschwindigkeit (...)" gleichermaßen auf die Zugmaschine und auf Kombination von Zugmaschine+Anhänger bezogen. Ist aber auch immer schwierig in diesen verschachtelten Rechtstexten.

1

Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen.

Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn mit 16 und Klasse T hat man eben noch keine Erlaubnis Maschinen mit BbH über 40 km/h zu fahren. Die Erlaubnis hat man erst mit 18.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (ggf. zur Bewährung) oder Geldstrafe. Den Halter des Fahrzeuges ereilt die gleiche Strafe, wenn er die Fahrt zugelassen oder sogar angeordnet hat.

Des Weiteren ist das ein A-Verstoß mit 3 Punkten in Flensburg. Zudem dürfte sich der Fahrer noch in der Probezeit befinden. Es wird also ein Aufbauseminar fällig, eine Bußgeld in Höhe von 60 € und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Ob das alles im Detail so zutrift, bin ich mir nicht ganz sicher. Trotzdem sollte es besser nicht darauf ankommen lassen.