Stromzähler Einbau?

5 Antworten

Also zum ersten: der Stromzähler ist Eigentum des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber wird ganz sicher einen Stromzähler installiert haben, wie soll er sonst die bezogene Energie abrechnen?

Gegenfrage: an wen bezahlst du denn die Stromkosten? An den Vermieter oder an einen Stromanbieter wie z.B. die lokalen Stadtwerke?

Es hat ganz sicher irgendwo einen Stromzähler.
Vielleicht ist dein Laden einem Allgemeinzähler angeschlossen.
Im Mietvertrag steht vielleicht, dass der Strom pauschal verrechnet wird.

Falls du den Stromverbrauch deines Ladens kennen willst, kann dir der Elektriker einen sogenannten Privatzähler in den Sicherungskasten einbauen. Das sind kleine Kästchen etwa wie eine Schaltuhr. Z.B.

https://www.galaxus.ch/de/s4/product/eltako-dsz15de-stromzaehler-12747794

Was steht im Mietvertrag? Wenn kein Stromzähler installiert sein sollte, muss es ja eine Regelung geben. Daraus müssen sich dann ja auch irgendwie die Kosten ableiten lassen.
I.d.R. sollte man solche Sachen aber vor der Unterschrift unter den Mietvertrag klären.

Moin Yamen,

erstmal wird der Einbau eines Stromzählers einige kosten, da er von einer Fachfirma mit Zulassung beim örtlichem Energieversorger installiert werden muß.

Normal ist das Sache vom Vermieter.

Gibt es im Sicherungskasten einen freien Platz für einen Zähler?

Der Stromverbrauch sollte im Mietvertrag geregelt sein.

Frage deinen Vermieter wo der Stromzähler für deinen Laden ist.

Frage ihn wenn kein Zähler vorhanden ist, wie der Stromverbrauch abgerechnet werden soll?

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus

Venus345  10.05.2024, 19:26

den Stromzähler übernimmt der Stromanbieter, es ist eher unlogisch das kein Zähler vorhanden sein soll.

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JesJu  10.05.2024, 19:32
@Venus345

Aber der Vermieter muss den Auftrag erteilen und für einen Zählerplatz sorgen. Dann baut nach der Abnahme der Versorger den Zähler ein.

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Wenn du Strom hast dann hast du auch einen Zähler, der Stromanbieter sorgt gleich dafür dass du auch dafür zahlst. Wende dich an deinen Vermieter.