Sozialamt, Nebenkosten guthaben, Höhe der raten rückzahlung?
Hallo, ich bin 32 Jahre und beziehe wegen meiner Zwangserkrankung seid 7 Jahren Sozialhilfe. Vor 4 Monaten forderte das Sozialamt die nebenkostenabrechnung von 2020 und 2021 . Woraus sie feststellten das ich 2020 ein Guthaben zurück erhalten habe in Höhe von 380 € und 2021 ein Guthaben von 560 € .Das geld fordern Sie jetzt von mir zurück das es wohl nicht rechtens war es selber zu behalten. Da ich das geld aber nicht mehr habe, halten sie mir für 2020 - 40€ rate ein und für 2021 -ebenfalls 40 € . Sodas ich jetzt monatlich 80 € weniger zur Verfügung habe. Dürfen die das oder wäre eine geringere rate möglich zu zahlen und wenn ja wie viel ?
Bin für jeden rat dankbar
3 Antworten
Ja, derart dürfen die und machen das auch in der Regel so. Mit der Höhe von nur 40,-€ kannst du sogar froh sein, es könnte eine noch weitaus höhere Ratensumme sein.
Jo, stabil. Ich selbst hatte mal ähnliches Problem, da zogen die mir weit über 100 Okken ab. Da kennen die nix.
Sprich über kleinere Raten.
Du arbeitest auf dem Sozialamt? Was machst du denn um diese Zeit hier online, beginnt dein Dienst erst um kurz vor 12 Uhr (bis max. 14:00h) ?
Ja, natürlich dürfen sie das! Du kannst froh sein, dass keine Betrugsanzeige erstattet wurde.
2 x 40.