Sollte man für Wiederholungstäter bei Kinderschändern die Todesstrafe einführen?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

Nein auch nicht wenn jemand mehrfach sich an Kindern vergeht 83%
Ja bei wiederholten Taten wäre es angebracht 17%

10 Antworten

Nein auch nicht wenn jemand mehrfach sich an Kindern vergeht

Das wäre nur die einfachste Methode weil das keiner versteht. Man sollte sich viel mehr damit auseinandersetzen als jeden hin zu richten weil der nicht in die Gesellschaft passt. Das der nicht unters Volk kann ist klar aber man kann auch keinen töten weil der krank ist, dann wären wir das pure böse und nicht er.

Nein auch nicht wenn jemand mehrfach sich an Kindern vergeht
Absolut nicht!

Zumal es auch erhebliche Unterschiede bei den Taten gibt, doch selbst bei den sehr grausamen bin ich strikt gegen die Todesstrafe. Ein Henker, selbst wenn er nur einen Knopf drückt, ist für mich ebenso verachtenswert.

Was ist, wenn sich später herausstellt, dass der Täter es doch nicht war? Es gibt keine absolute Sicherheit. Was ist, wenn ein geliebter Familienangehörigen es war?

Ein Toter kann seine Taten niemals bereuen, niemals begreifen.

Und wenn man mal die emotionale Ebene weg lässt: ein ermordeter Mensch ist immer schlimm. Denn jeder Mensch ist wertvoll, unersetzlich und einzigartig. Der Mord an einem Kind ist nicht schlimmer als den an einen Erwachsenen. Oder werten wir Menschenleben jetzt nach Alter, Schönheit, Rasse oder Einkommen? Nein.

Nein auch nicht wenn jemand mehrfach sich an Kindern vergeht

Ich finde die anderen Antworten alle gut.

Vielleicht noch ein anderer Ansatz: Die Todesstrafe ist die einzige Strafe die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ja, man kann einem Menschen seine Zeit auch nicht wieder schenken, die er im Gefängnis verbracht hat, man kann ihm allerdings mit Geld den Wert aufwiegen, so, dass er für die nächsten paar Jahre ein sorgenfreien Leben führen kann. Die Zeit die wir mit arbeiten verbringen, gibt uns auch niemand zurück.

Wird jemand zu unrecht verurteilt (auch wenn das in Kindesfällen seltener vorkommt), würde dieser eine Tat die er nicht begangen hat für ewig verbüßen.

Mein Kopf und mein Verstand sagen beide laut nein. Die Todesstrafe ist nie eine Lösung. Menschenrechte und so.

Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass ein Mensch, der nach halbwegs gesunden humanistischen Grundsätzen lebt, eine solche Tat nicht vollzieht. Tut er es trotzdem, müsste man sich die Frage stellen, ob er damit das Recht auf "Mensch sein" verwirkt hat. Wäre dem so... na ja, das muss ich wohl nicht mehr weiter ausführen.

Stefan1248  10.05.2024, 16:35

Menschenrechte sind unabdingbar. Das kann nicht verwirkt werden.

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SarahSchweiz  10.05.2024, 16:42
@Stefan1248

Das war ein philosophischer Gedankenansatz. Menschenrechte sind für Menschen - und jemand, der wiederholt Kinder schändet, ist in meinen Augen kein Mensch mehr.

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Nein auch nicht wenn jemand mehrfach sich an Kindern vergeht

Selbst wenn der Täter nicht mehr lebt - es macht das traumatische Erlebnis bei den Kindern nicht ungeschehen.

Die Frage sollte vielmehr lauten: Wie können Kinder davor geschützt werden und weshalb werden gewisse Leute zu Kinderschändern?

Sehr viele Kinder werden von ihnen bekannten Personen misshandelt.