10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So viele sind es nicht.

Ehedem gab es die DVU, des Verlegers Frei, die kamen nie über 3 %, naja in Bayern.
Nach dem Verbot der NPD, landeten deren Anhänger bei DVU und DSU (Sachsen).
Der "Dritte Weg" mausert sich gerade, er will gar als Partei zur Europawahl antreten.

Wenn es Gründe gibt, die AfD zu verbieten, sollte man das auch tun.
Einen Antrag vor dem BVerfG stellen.

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes:

Der Verfassungsschutz ist als deutscher Inlandsnachrichtendienst ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur dieses Landes. Durch das Sammeln und Auswerten von Informationen zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste betreibt er wichtige Vorfeldaufklärung. Diese ist zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit aller in Deutschland lebenden Menschen unerlässlich.

https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/auftrag/auftrag_node.html

Somit ist der erste Teil der Frage hinfällig.

Sollte es dazu kommen, das die AfD in DE vom Verfassungsschutz her verboten werden sollte...

Das ist weder Aufgabe des Verfassungsschutzes, noch liegt es in dem Verantwortungsbereich des Verfassungsschutzes ein Parteiverbot auszusprechen. Ein Verbot könnte das Bundesverfassungsgericht aussprechen anhand der Sachlage und den Beweisen.

In der über 60-jährigen Geschichte des Grundgesetzes wurden erst zwei Parteien verboten. Es handelte sich dabei um die Sozialistische Reichspartei (SRP, 1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD, 1956). Gegen die rechtsextremistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD, 2001) wurde ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet, wegen verfahrensrechtlicher Fragen noch vor einer Sachentscheidung aber eingestellt. 2013 wurde ein erneuter NPD-Verbotsantrag eingereicht. Grundlage für ein Parteiverbot ist wieder der Grundgesetzartikel 21, Absatz 2: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

https://www.kas.de/de/web/extremismus/linksextremismus/wann-darf-man-politische-parteien-verbieten

Die Hürden sind allerdings mehr als hoch, dass davon wohl derzeit nicht auszugehen ist.

Aber sollte es dazu kommen, dann würde sich wahrscheinlich ein Teil der AfDler als rechtsradikale neue Partei zusammen finden mit völkisch nationalistischem Gedankengut. Dorthin wandern dann Rechtsextremisten, Identitäre, Mitglieder der Neuen Rechten etc. ab, die eifrig an der Demontage der Demokratie in Deutschland arbeiten möchten.

Teile der Wähler würden sich den Altparteien zuwenden oder dem BSW.

Auch bei der Werteunion mit dem Hang zu Verschwörungstheorien und einem Vorsitzenden, der sich der Anschuldigung des Antisemitismus und des Rechtsradikalismus vorwerfen lassen muss. Da würden die Wähler dann ggf. vom Regen in die Traufe kommen... Wobei sie ja genau wissen welcher Partei sie sich da zuwenden.

Leider liegt dein Link hinter einer PAY-Wall, so dass nicht Jeder sehen kann, was dort eigentlich steht.

Die AfD ist etwas anderes, sie ist in Teilen rechtsextrem. Der Verfassungsschutz stuft sie in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem ein, in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bundesweit steht sie im Verdacht, rechts­ex­trem zu sein. Unter Fachleuten wird gemunkelt, dass sich das bald ändern könnte. Im Februar entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster, ob die Einstufung der AfD als Verdachtsfall gerechtfertigt war. Wenn das Gericht zustimmt, ist denkbar, dass die AfD weiter hochgestuft wird. Dann wäre sie bundesweit gesichert rechtsextrem. Aber das heißt noch nicht Nazi.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-verbot-koennte-man-die-partei-ueberhaupt-verbieten-19460865.html


Udavu  03.04.2024, 15:14

Schön das es bei GF --auch-- Experten gibt, die der Auszeichnung den gebührenden Charakter verleihen.

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schwarzwaldkarl  03.04.2024, 15:32
@Udavu

Bin mir allerdings sicher, dass hier die beste Antwort keinen Stern bekommt 😂😂😂

9
zetra 
Fragesteller
 03.04.2024, 19:51
@Udavu

Manche zählen sich selber dazu, somit sind es etliche die laut hier rufen.

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Es würde sich eine copycat Partei gründen. Man hat die Leute, die Strukturen und müsste nichts neu aufbauen.

Die normalen Wähler sind gar nicht so von Bedeutung. Man sollte sich eher Sorgen machen, was die wirklichen extrem Rechten dann machen, weil ein Parteiverbot wird ein neues Level an Gewaltbereitschaft auslösen.

Ich finde es nach wie vor peinlich, dass man eine andere Partei verbieten will, um zu verhindern, dass die Leute sie wählen.


guenterhalt  02.04.2024, 22:45
dass man eine andere Partei verbieten will,

welche andere Partei will man denn verbieten um die AFD nicht in Regierungsverantwortung zu bringen?

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cminor7  02.04.2024, 22:47
@guenterhalt

Man muss gar keine verbieten. Wenn man überzeugende Politik macht, hat die AfD außer 2% keine Wähler mehr.

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xGENTLEMANx  03.04.2024, 07:32
@guenterhalt
Natürlich . Ausländer raus.

Wohl kaum. Wenn das stimmen würde müssten einige Afd-Politiker zwangsauswandern.

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Hallo

Sollte es dazu kommen, das die AfD in DE vom Verfassungsschutz her verboten werden sollte, wo würden dann deren Anhänger sich wiederfinden?

Der Verfassungsschutz verbietet keine Parteien.

Das ist nicht das Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes.

...wo würden dann deren Anhänger sich wiederfinden?

Vielleicht bei Björn Höcke, auf der Couch...?

Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😉

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 - (Politik, Wahlen, AfD)

Sie finden sich in demselben rechtsbraunen Sumpf, in dem sie heute schon sind. Das Verbot bedeutet nur, dass sie nicht wählbar sind, verschwinden werden sie dadurch nicht. Schließlich gilt das Recht auf freie Meinung – und das ist gut so. Für unsere Demokratie und Freiheit wäre ein Verbot einfach ein wichtiger Selbstschutz. Siehe die Ereignisse und Entwicklung von 1925 bis 45.