Reselling auf willhaben mit 14?

3 Antworten

Wenn du ein Gewerbe hast, ist das kein Problem.

Wenn man nicht volljährig ist, bekommt man ein Gewerbe mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, was meistens die Eltern sind, und die des Familiengerichts.

Solange du nicht volljährig bist, kannst du nicht einfach so online handeln.

De facto juckt das keinen, kannst du machen. Haben wir früher auch immer gemacht.