Religionsunterricht in Schule für Kind, trotz Kirchenaustritt Eltern?

5 Antworten

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Kann unsere Tochter, 9,5 Jahre alt, trotzdem in der Kirche bleiben, auch im Religionsunterricht teilnehmen

In der Kirche bleiben: nein.

Am Religionsunterricht teilnehmen: das ist von der Kirchenmitgliedschaft unabhängig, wenn ihr das wollt (bzw. ab 14: wenn sie das will) dann kann sie teilnehmen. also ja.

Wie ist das, wenn sie sich später konfirmieren lassen möchte?

Da bin ich mir nicht ganz sicher, ich vermute mal, das wäre auch möglich. Aber am Besten fragt ihr das einen Pfarrer.

Da ich deine "privaten Gründe" nicht kenne, weiß ich nicht, ob dir der folgende Tipp weiterhilft: ihr könnt auch Mitglied in einer Freikirche werden. Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Kirchen, du kannst ja mal im Kirchenfinder stöbern, was für euch in zumutbarer Nähe liegt und wo ihr reinpassen könntet:

http://www.erf.de/103-Gemeindeatlas_quick.html


Firmian  12.02.2021, 14:50

Nun, das war vor acht Jahren, aber wo sollte das stehen, daß der Kirchenaustritt der Eltern den der Kinder mit sich bringt?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, daß Priester/Pfarrer die Kinder nicht taufen, wenn die Eltern nicht in der Kirche sind,

Aber beim Austritt, der ja bei staatlichen Behörden erfolgt und ja meist noch gebührenpflichtig ist, da kann ich mir das schwerlich vorstellen, daß es da einen Automatismus gibt.

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helmutwk  12.02.2021, 15:13
@Firmian

Die Tochter war mit 9 Jahren nicht religionsmündig. Also bestimmen ihre Eltern, wo sie dazu gehört.

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Firmian  12.02.2021, 15:50
@helmutwk

Soweit unstrittig. Aber laut Einführungstext wollen die Eltern ja, daß die Tochter dabeibleibt. Und das können sie - auch wenn sie selbst nicht mehr Kirchenmitglieder sind.

Die Tochter könnte mit 9 nicht gegen den Willen der Eltern wieder eintreten.

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helmutwk  12.02.2021, 17:14
@Firmian
Und das können sie - auch wenn sie selbst nicht mehr Kirchenmitglieder sind.

Das soll gehen? Wer soll denn bitte das Kind evangelisch im Sinn der EKD erziehen, wenn beide Eltern ausgetreten sind?

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Firmian  13.02.2021, 16:03
@helmutwk

Ich glaube, Du verwechselst die staatlich-rechtliche Ebene mit der, wie nenne ich es, "gelebten" Mitgliedschaft.

Die Fragestellung erscheint mir recht eindeutig. Die Tochter soll trotz Austritts der Eltern in der Körperschaft Mitglied bleiben.

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helmutwk  13.02.2021, 20:01
@Firmian

Nur das soll gehen? Ich mein, wenn die Tochter das will (also ab 14), geht das natürlich.

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Firmian  14.02.2021, 14:27
@helmutwk

Wir reden anscheinend aneinander vorbei. Zwei Erwachsene treten aus der kirchlichen Körperschaft aus, geben aber für die Tochter keine Austrittserklärung ab. Worin soll denn da auf juristischer Seite ein Problem sein, ich seh's einfach nicht.

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helmutwk  14.02.2021, 15:27
@Firmian
Worin soll denn da auf juristischer Seite ein Problem sein

Die Tochter war doch nur via Eltern in der Kirche drin und noch nicht religionsmündig, damit war sie doch gleich mit draußen, wenn beide Eltern ausgetreten sind.

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Die Eltern entscheiden in diesem Alter über die religiöse Erziehung des Kindes, somit darüber ob und wenn ja, an welchem RU die Kinder teilnehmen. Soweit die gesetzliche Grundlage.

Der Religionsunterricht in der Schule hat NICHTS mit einer Konfession zu tun - GOTT SEI DANK...Zwar ist Deutschland dahingehend noch im Mittelalter aber EIN BISCHEN gibt es die Trennung zwischen Staat und Kirche schon...

Der Religionsunterricht in der Schule soll die Geschichte und hintergründe der verschiedenen Religionen darstellen und zeigen. Also wird dort nicht gebetet oder ähnliches sondern eben aus geschichtlicher Sicht die Relgion erklärt und aufgezeigt...

Bevor hier nun wirre Kommentare kommen: Mir ist sehr wohl bewusst dass der Unterschied zwischen THEORIE und PRAXIS in einigen Schulen sehr weit auseinander klafft....


paulklaus  20.07.2013, 14:39

"Die Botschaft hör ich wohl ! Allein mir fehlt der Glaube !" ---> zum ersten Satz !!

Ich kenne KEINEN Religions-Unterricht, in dem der Lehrer NICHT versucht zu missionieren...

paulklaus

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CedJaq  22.07.2013, 10:45
@paulklaus

ich verstehe nicht ganz was dein Kommentar soll?!?

Also dass ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, habe ich denke ich im letzen Satz erwähnt....

und äm sorry, aber auch wenn du "keinen" groß schreibst, ändert das trotzdem nichts an der Tatsache wie es ist. Dazu kommt, dass, außer du bist ein begeisteter "Religions-Unterrichts-Hopper", der den lieben langen Tag durch die Schulen zieht und sich Religionsunterrichte anschaut, du wohl nur von deinen persönlichen Erfahrungen mit Religionsunterricht sprechen kannst.

ICH habe aber andere Efahrungen gemacht, also tu bitte nicht so, als würdest du alle Relgionslehrer per Du kennen, und wissen, wie der Unterricht in jeder Schule in Deutschland aussieht.

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Hallo,

das Kind kann selbstverständlich an jedem Religionsunterricht teilnehmen, der angeboten wird, egal ob die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind oder nicht .

Auch bei der Konfirmation spielt das keine Rolle.

ja klar kann sie am Religionsunterricht teilnehmen und auch evangelisch bleiben!