Nudes verkaufen von mir selber?

10 Antworten

Nein, das ist strafbare, da es sich um illegale Jugendpornografie handelt.

Es ist übrigens auch strafbar, sie zu besitzen, wenn kein Geld geflossen ist.

Einzige zwischen Jugendlichen, die eine intime Beziehung haben, ist es erlaubt.

Aufjedenfall ist es Strafbar diese zu besitzen und ich denke die Verbreitung davon ist auch Strafbar, ich würde lieber auf andere arten versuchen Geld zu verienen, da das einen später im Leben noch einholen kann oddder zumindest ohne Gesicht auf den Bildern


Luisais17 
Fragesteller
 11.05.2024, 22:29

Nein ich meine also von mir selber

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tabuthemen  11.05.2024, 22:30
@Luisais17

Besitz, Verbreitung und Herstellung sind strafbar. Auch von dir selbst.

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ZitroneG  11.05.2024, 22:33
@tabuthemen

"Herstellung"? Also ist es strafbar, Nacktbilder von sich selbst auf seinem Handy zu haben, auch, wenn man nicht vorhat, diese zu verschicken? Kann ich mir kaum vorstellen, kläre mich gerne auf, wenn ich falsch liege

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Patron34762  11.05.2024, 23:41
@ZitroneG

Das ist oke, selbst das verschicken, nur der Verkauf von Leuten unter 18 Fotos dieser Art ist strafbar

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WwernerR363  18.05.2024, 21:34
@Luisais17

Ich würde es einfach lassen und warten bis du volljährig bist und dich ausserdem ordentlich informieren (lassen) was du mit deinen Bildern machen darfst und was nicht! Selbst wenn du sie selbst gemacht hast, kann es denke ich Ermittlungen geben ob du dazu genötigt oder gezwungen wurdest und wer die Bilder hat usw.! Das kann so viel Staub aufwirbeln und Ärger geben; Das ist es einfach nicht wert!

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Strafbar ist so etwas nicht - nur auf manche Plattformen duldet man so etwas nicht

das fällt unter Gewerbe bzw Handel

dann frag die person lieber Privat ob sie es machen möchte

also ich gebe für so etwas keine Geld aus

mache des aus Spaß mit wen auch immer und nicht um Geld zu verdienen

Oder mach dir ein Onlyfan konto ... da ist so etwas erlaubt

Ja, wäre Jugendpornographie

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fast jeder macht es… so also auch ich

Ja, erst ab 18. Davor wäre es Verbreitung Jugendpornografischen Inhalten. §Schlag mich Tot, weiß ich nicht. Google einfach im STGB

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Weiß man halt.