Nach Vertragsbruch geleistete Zahlungen einbehalten erlaubt?

7 Antworten

Das sind erst einmal zwei verschiedene Tatbestände. Du hast einen Vertrag geschlossen und musst diesen erfüllen (die Gegenseite natürlich auch)

Zusätzlich hast du einen Ratenvertrag für die Kosten geschlossen. Diese beiden Vorgänge haben vordergründig nichts miteinander zu tun.

erstmal müsst ihr euch an den vertrag halten. nur weil ihr diese beratungen nicht mehr in anspruch nehmen wollt befreit euch dies nicht von den zahlungen.

nur weil du nicht mehr willst, würde er diesen vertrag aber weiterhin erfüllen wollen

kaufe dir einen tv auf raten bei mediamarkt, saturn, ep, oder sonst wo. und beim raustragen fällt er dir runter und geht kaputt. dann musst du trotzdem die raten weiterzahlen.

was sind das für beratungen?

Einen Vertrag kann man nicht abbrechen. Man kann ihn k7ndigen. Wer kündigt? Du oder der Berater? Warum? Gibt es einen Grund, oder hast du oder er keine Lust mehr?

Ist es eine einvernehmliche Kündigung?

Was sollte das Thema der Beratungen sein?

Fragen über Fragen, ohne deren Beantwortung keine seriöse Antwort möglich ist.

Nur eines: hat er Geld von dir bekommen, muss er selbstverständlich eine Rechnung schreiben und quittieren.

Wenn Du 2 Beratungsstunden hattest, sind doch die 2 Ratenzahlungen rechtens, wenn sie die vereinbarte Höhe ausmachen.


Mathis3553 
Fragesteller
 02.07.2021, 16:50

Es hätten bestimmt ca 40 werden sollen

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Liesche  02.07.2021, 17:03
@Mathis3553

Hattet Ihr denn pro Beratung einen Betrag vereinbart, nur so kannst Du dagegen vorgehen, was steht in Eurem Vertrag?

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Er hat ja einen Teil der Leistung erbracht und die hast du bezahlt. Du hast den Vertrag gekündigt. Was stand denn drin diesbezüglich?


Mathis3553 
Fragesteller
 02.07.2021, 16:50

Mich wundert das er genau diesen Preis als gerechtfertigt ansieht, es waren 2 beratungsstunden von locker 40 Stück. Insgesamt hätte es ja 2000 Euro kosten sollen und müsste er mir deshalb nicht eine Rechnung schreiben?

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