Muss ich Umgangswochenenden wahr nehmen?

6 Antworten

Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, dann musst du diese einhalten. Sonst droht ein Bußgeld. In einem Fall meiner Kollegin wurde neulich ein schmerzhaftes Bußgeld verhängt, weil der Vater die Umgangstermine nicht wahrgenommen hat.

Wenn es keine gerichtliche Regelung gibt, dann hat es keine rechtliche Konsequenz, wenn du den Jungen nicht zu dir nimmt.

Aber so wie es scheint, ist der Junge verhaltensauffällig. Wenn er sich bei seiner Mutter und in der Schule genauso aufführt, dann braucht der dringend Hilfe. Sonst begeht er mit 14 die erste strafrechtlich relevante Straftat. Bitte such doch mal diesbezüglich gemeinsam mit deiner Ex eine Erziehungsberatungsstelle auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Boomerdang 
Fragesteller
 11.05.2024, 18:13

Keine gerichtliche Regelung, aber ja ich will nicht dass er sich in die Richtung entwickelt hab aber kaum eknfmajs

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fallenstelle320  11.05.2024, 18:56
@Boomerdang

er hat sich bereits so entwickelt, also zieh konsequenzen. vielleicht ist es besser du nimmst kind zu dir und lässt ihm konsequent erziehung angedeihen.

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da hast du wohl 12 jahre in der erziehung versagt. wenn dein kind sich also nicht im griff hat und dich im griff hat, dann solltest du hier sofort einschreiten und das we über konsequent einschreiten. sag ihm klar und deutlich wie er sich zu verhalten hat und schick ihn übers we in hausarrest oder gib ihm straff zwei tage hausarbeit auf, damit er was zu sagen hat. zeig ihm das er das tut was du sagst. es liegt hier völlig an dir.

wenn du keinen umgang mehr möchtest, dann gib auf und stell es ein. da passiert dir garnichts.

Er will nach eigener Aussage nicht bei dir sein, also musst du ihn auch nicht am Wochenende bei dir haben.


Boomerdang 
Fragesteller
 11.05.2024, 16:04

Gerade eben sagte er, dass er kein bock mehr auf diese verdammte scheisse hat... Um zu zitieren, ich schreib das jetzt auf... Es ist unfassbar belastend

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fallenstelle320  11.05.2024, 18:55
@Boomerdang

kein problem, mach dich auf ins zimmer und denke dort über dein verhalten nach. handy abnehmen und raus.

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Anika2222  11.05.2024, 22:34
@Boomerdang

Wenigstens weißt du woran du bist. Benimmt er sich bei seiner Mutter auch so?

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Boomerdang 
Fragesteller
 11.05.2024, 22:41
@Anika2222

Anscheinend schon weil sie damit dann kontert wenn ich sie anrufe und ihr das sage.. Aber ich kann das nicht mehr aushalten so wie es momentan ist... Mir tut der Kleine so unendlich leid... Er freut sich jedesmal wenn der grosse Bruder kommt und dann ist er immer so unglaublich eklig zu ihm.. Auch das absolut respektlose Verhalten meiner Frau gegenüber

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Anika2222  12.05.2024, 02:57
@Boomerdang

Da wäre eine Familienhilfe vom Jugendamt angebracht. Ein Kinderpsychologe eventuell auch. Zu euch am Wochenende lehnst du ab sofort ab, als Alternative könntest du anbieten einen Nachmittag pro Woche mit ihm was allein zu unternehmen, Schwimmbad, Kletterwald, Kino oder so.

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Wie es aussieht, ist dein Kind verhaltensauffällig. Das kann verschiedene Ursachen haben. Es könnte sein, dass er mit der Situation überfordert ist, er könnte auch eifersüchtig sein, weil es eben noch den kleinen Halbbruder gibt, und dann noch die neue Frau. Es wäre interessant zu wissen, ob er sich bei seiner Mutter ebenso verhält. Hat er dort eine Struktur oder kann er tun und lassen was er will? Und hat er bei euch eine? Und feste Regeln?

Ansonsten lass dich nicht unter Druck setzen. Was deine Ex vorhat, funktioniert ja nicht so wie sie sagt und denkt. Und du bist nicht verpflichtet, das Kind über den gesamten Urlaub zu nehmen. Sowas geschieht in der Regel freiwillig.

Rede weiter mit deinem Sohn und mach vor allem auch mal was mit ihm allein, wenn er da ist und deine Frau auf den Kleinen aufpassen kann. Vielleicht braucht oder wünscht er das ja

Und droht mir wieder rechtlich dafür zu sorgen dass ich ihn im Urlaub nehme usw. Wovon all die letzten Jahre kein Wort war..

Umgangsrecht = keine Umgangspflicht

Mütter drohen gerne, wenn es nicht so läuft wie sie es wollen. Gleichgültig ob es dabei um den Umgang oder die Verweigerung des Umgangs geht.

Es ist Euer gemeinsamer Sohn, da ist ein gemeinsamer Umgang grundsätzlich selbstverständlich. Wenn es nicht ohne Drohgebärden geht - lass sie drohen.