Mit welcher Strafe muss ein Musiker im Orchester rechnen, wenn er sich bei einem Konzert verspielt?
Ich habe einen Bekannten, der hervorragend Geige spielt. Das Einzige, das ihn davon abhält, in einem Orchester zu spielen, ist seine furchtbare Angst, sich bei einem Konzert zu verspielen, also einen Fehler zu machen. Dabei passiert ihm das bislang überhaupt nie, ich glaub, er hat nur Angst vor Lampenfieber. Hat jemand eine Ahnung, was einem Orchester-Musiker tatsächlich drohen würde, wenn er sich beim Konzert verspielt? Irgendwie würde ich ihm diese Furcht gern nehmen.
10 Antworten
Also, wenn sich in meinem (Profi-)Orchester mal jemand verspielt, so hat das - in aller Regel - keine Konsequenzen. Es hängt ein wenig davon ab, ob man Streicher oder Bläser ist. Bei ersteren hört man meistens nicht, wenn sich jemand verspielt hat, das geht im Gesamtklang unter. Bei Bläsern wirds da schon etwas kritischer, da hört man meist jeden falschen Ton oder Einsatz. Bei Verspielern ist einem höchstens der Spott der Kollegen, vielleicht auch ein böser Blick des Dirigenten sicher. Disziplinarische Massnahmen, Geldstrafen etc. werden wohl kaum erfolgen. Wenn natürlich ein Orchestermusiker ständig falsch spielt, muss er mit einer Abmahnung rechnen. Man wird überprüfen, ob er sich nicht genügend zum Dienst vorbereitet hat. Im Extremfall kann dem "Sünder" sogar gekündigt werden. Dies wird aber als "ultima ratio" nur selten praktiziert.
Das habe ich doch gar nicht behauptet! Ich habe geschrieben, "wenn ein Orchestermusiker ständig falsch spielt, muss er mit einer Abmahnung rechnen" usw. Und das kann, muss aber nicht zwangsläufig zu einer Kündigung führen. Ich habe diesen Vorgang in einem Orchester bei einem Kollegen selbst erlebt! Im übrigen haben Orchestermusiker keinen Beamtenstatus, vielmehr gilt, (siehe Tarifvertrag für Kulturorchester), dass"nach Ablauf von fünfzehn Beschäftigungsjahren bei demselben Arbeitgeberoder seinem Rechtsvorgänger das Arbeitsverhältnis des Musikers, der das vierzigste Lebensjahr vollendet hat, von dem Arbeitgeber ...nur gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund (§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch) vorliegt. Als wichtiger Grund gilt u.a. auch ein Versagen der künstlerischen Leistungen des Musikers, das sein Ausscheiden aus dem Orchester aus künstlerischen Rücksichten gebietet.
Ich habe mal gehört, dass ein Paukist in einem Stück nur einen richtigen einsatz hatte und den hat er verschlafen. Darauf hin ist er angeblich gekündigt worden..ich weiß jedenfals nicht ob das wirklich stimmt..ich glaube die Peinlichkeit ist Strafe genug!
eigentlich garnichts. im staatsorchester oldenburg hat jemaqnd am ende eines stückes einen akkord zu viel gespielt und alle haben gelacht, es war nicht schlimm. höchstens was ausgeben!
es gibt niemanden, der sich nicht schon mal verspielt hat.
Die größte Strafe wäre wohl: ein böser Blick vom Dirigenten... ;-)
Kündigung wegen Verspieler? Auch als "ulitma ratio" ist das völliger Quatsch! Siehe Beamtenstatus eines Orchestermusikers....