Mieter Hunde und Katzen machen Ärger?

2 Antworten

Alles, was den Hausfrieden stört, der Hausordnung zuwider läuft, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber abmahnen. Ändert der Mieter auch nach der 2. Abmahnung nicht sein Verhalten, ist die außerordentliche und fristlose Kündigung geboten.

Vgl. dazu § 543 (1) BGB.

Keine Hundeschule wurde bisher besucht und den Führerschein, der hier Pflicht ist, wurde auch nicht gemacht. 

Grundsätzlich sollte man immer bemüht sein Probleme persönlich zu lösen, das habt ihr offensichtlich erfolglos versucht.

In deinem Fall stellt sich die Frage inwieweit die Tierhaltung tatsächlich das Wohl der Tiere in den Vordergrund stellt. Ich würde die Mieter mit der Pflicht zum "Hundeführerschein" konfrontieren, ändert sich nichts steht es dir frei beim Veterinäramt vorstellig zu werden. Daraufhin wird man sich die Tiere ansehen, das Verhalten einschätzen und nach den geforderten Unterlagen fragen. Fehlen die kann das sehr teuer werden.

Parallel dazu wird das Veterinäramt dazu auffordern die Kater kastrieren zu lassen.


AlexHH9090 
Fragesteller
 19.05.2024, 13:40

Danke für die Antwort, klingt schon mal nach einem Plan.

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