Mehrfamilienhaus, Nachbar über mir filmt beim Grillen?
Hallo zusammen,
wir wohnen seit fast 20 Jahren in einem Mehrfamilienhaus, aufgrund eines Wasserschadens haben wir die Möglichkeit gehabt die Wohnung zu tauschen im gleichen Stockwerk, heißt von links nach rechts. Über mir wohnt eine albanische Familie die erst seit ungefähr 3 Jahren hier wohnt.
Bisher hatte es niemanden gestört das auf dem Balkon mit einem Gasgrill gegrillt wird, andere Mieter machen das ja auch. Streit oder Diskussionen gab es noch nie.
Nun wurde ich von den umliegenden Nachbarn sowie Passanten die vorbei gelaufen sind und das gesehen haben informiert das der über mir mit seinem Handy über die Brüstung in meinen Balkon sein Handy hilt und nach meiner Vermutung auch Aufnahmen machte, was genau weiß ich bisher nicht. Als ich dies beim Hausmeister ansprach wurde mir durch den Hausmeister bestätigt das der Nachbar gefilmt hatte da das Video dem Hausmeister geschickt wurde, denke über WhatsApp. Sehen oder gezeigt wurde mir das nicht bisher. Gefilmt wurde angeblich wegen dem Grill Rauch, was ja eigentlich normal ist, sagte auch der Hausmeister. Ein Verbot haben wir hier im Haus nicht!
Was kann ich nun machen, mit dem reden bringt nichts die rasten direkt aus. Also sprechen geht nicht.
Desweiteren weiß ich überhaupt nicht was gefilmt wurde, meine Frau halbnackt oder mich keine Ahnung.
Was könnte ich tun?
2 Antworten
Es ist doch wohl eher so, dass er euch nicht aus Lust und Laune heraus gefilmt hat, sondern sich offenbar durch das Übersenden des Videos an die Hausverwaltung ganz offensichtlich beschwert hat.
Du hast geschrieben, dass es kein Verbot dazu gibt, weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung? Prüfe dies nach, damit die Sache nicht einen späten Haken hat.
Dieses Grillen, insbesondere auf dem Balkon, ist seit vielen Jahren immer wieder bei Gerichten anhängig und es gibt eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen. In den meisten Fällen handelt es sich um "sozialadäquate Handlungen", es wird also gestattet, allerdings -du sprichst auch davon- kann bei einer belästigenden Rauchentwicklung auch genau das Gegenteil der Fall sein, bis hin zu einer Ordnungswidrigkeit. Das ist aus der Sicht eines einzelnen Beteiligten nie völlig neutral zu beurteilen, da die Aussage der anderen Partei fehlt.
Was du tun kannst? Unterhalte dich mit dem Betreffenden, frage ihn ob und warum er sich belästigt fühlt und einigt euch. Das ist übrigens das Normalste auf der Welt. Was du noch tun kannst? Wie wäre es statt dessen mit einem Elektrogrill.......
Beispiele von Gerichtsurteilen zum Grillen:
Das Amtsgericht Halle/Saale (120 C 1126/12) entschied zum Beispiel, dass Wohnungseigentümer nur vier Mal im Jahr mit Holzkohle grillen dürfen. Zudem müssen sie das den Nachbarn 24 Stunden vorher ankündigen.
Das Landgericht München (36 S 8058/12 WEG) hat das Grillverbot per Hausordnung bejaht.
Auch das Amtsgericht Westerstede (22 C 614/09 (II)) beschränkte das Grillen mit Holzkohle auf zwei Mal im Monat und höchstens zehn Mal im Jahr. Hierbei ging der Streit um einen Grillkamin an der Grundstücksgrenze.
ein recht neutraler Artikel:
https://www.grillfuerst.de/magazin/ratgeber/tipps/grillen-auf-dem-balkon-rechtslage/
Schriftlich auffordern das Filmen deines Balkons zu unterlassen, wenn das nicht fruchtet, sollte die Polizei einfach mal vorbeischauen oder er Post von deinem Anwalt bekommen. Wenn die so aggro sind, würde ich da auch nicht vorsprechen