Mathe 6 trotz attest?
Meine klasse hat am mittwoch eine klassenarbeit geschrieben. An dem tag war ich krank und habe mich nicht in der schule entschuldigt..hatte aber ein attest vom arzt in dem ich von mittwoch bis freitag krankgeschrieben war. Am Montag bin ich zur lehrerin und die meinte das ich ne 6 hab weil ich nicht angerufen habe und das attest nicht am tag der arbeit abgegeben habe. Wer hat jetzt recht ? Zab ich noch ne Chance das rückgängig zu machen oder hat lehrerin recht. Entschuldie meine Rechtschreibung. ..ich schreibe mit dem handy.
8 Antworten
normalerweise also so kenne ich es aus meiner Schulzeit, musst du innerhalb der nächsten 3 Tage nach deines Fehlens eine Entschuldigung einreichen und da du am Mittwoch gefehlt hast und die Krankmeldung erst am Montag eingereicht hast... könnte es schon sein das die 6 gerechtfertigt ist..
Hättest du allerdings am gleichen tag nochmal angerufen und dich Krank gemeldet, dann wäre auch alles in Ordnung
Ein Attest entschuldigt dich. Also MUSS sie dich nachschreiben lassen, da es keine gesetzliche Vorschrift gibt, sich telefonisch abzumelden. Bei mir war es nur immer so, dass ich das Attest rechtzeitig nachzeigen musste.
Das Attest entschuldigt, wenn man es rechtzeitig beibringt, ansonsten nicht. Es muß keine gesetzliche Vorschrift geben, um sich telefonisch abzumelden, es reicht, wenn die Schule das verlangt.
Du hast Recht. Du kannst das Attest erst einreichen wenn du es hast und es dir wieder besser geht, dass du auch die Kraft hast es einzureichen.
Die internen Regelungen der Schule sind juristisch nicht bindend.
Die Lehrerin hat Recht. Du kannst nicht erst fast eine Woche später mit einem Attest ankommen. Zumindest hättest du anrufen können.
Das Wochenedne dazwischen kann man nicht mitrechnen, da selbst wenn sie, als sie Samstags wieder gesund war, hingegangen wäre, niemand anzutreffen gewqesen wäre. Es heißt eigentlich spätestens drei Tage später, also das Wochende ausgeleassen Donnerstag, Freitag und Montag dann der dritte Tag. Also noch passend
Trotzdem muss ich mich am ersten Krankheitstag krank melden. Ich kann nicht drei Tage daheim bleiben (schwänzen) und hinterher mit einem Attest kommen. Mein Arbeitgeber würde mich kündigen. Und zwar mit Recht.
Das ist aber keine Entschuldigung dafür, dass er nicht angerufen hat
@ Unnamed Girl: Es war Mittwoch, Donnerstag, Freitag! Also wäre Freitag der 3. Tag gewesen. Spätestens dann hätte das Attest vorliegen müssen. Es paßt also nicht.
Die Lehrerin hat recht. Da du nicht angerufen hast kann es ja gut sein, das du dir das Attest erst nachträglich geholt und mit Glück auch bekommen hast.
In der Verordnung für meine Schulform steht, dass das Attest spätesens am 3. tag in der Schule vorliegen muss.