Kirchenaustritt - Falscher Taufort?

7 Antworten

Nein, schlimm ist es nicht. Dein Austritt ist trotzdem gültig.

Aber dein Wohnsitzpfarramt bekommt die Mitteilung über deinen Austritt und muss das Taufpfarramt benachrichtigen, da dein Austritt im Taufbuch eingetragen wird. Falls du also mal kirchlich heiraten möchtest oder ein Patenamt übernehmen möchtest und eine aktuelle Taufurkunde vorweisen musst, steht dort drin, wann du getauft wurdest und wann du ausgetreten bist. Daher sind beide Sachen unter Umständen nicht mehr möglich.

Nein, das ist nicht schlimm. Das können die Pfaffen prima selbst zuordnen.

Wichtig ist nur, dass du deinen Austritt offiziell erklärt und bezahlt hast.

Die falsche Taufortangabe ist nicht schlimm, der Austritt ist trotzdem gültig.

"Auf der Austrittsbestätigung steht, dass die Angabe zum Taufort freiwillig ist und sie lediglich der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften dient."

Du weißt es doch schon selber, dass es nicht schlimm ist. Wir sind heute schon so gut vernetzt, dass wir damit leben können.

Nicht schlimm, das war auf jeden Fall eine supergute Entscheidung !