Darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich meine Urlaubstage nicht mit Feiertagen und Homeoffice kombiniere?
Hallo zusammen.
Gestern (Mi) hatte ich Urlaub, heute (Do) ist Feiertag und morgen (Fr) habe ich Homeoffice. Ich habe mich jetzt auf morgen vorbereitet und habe in den E-Mails gelesen, dass am Montag früh ein wichtiger Termin stattfinden soll. Dafür brauche ich zwei Pläne in A0. Deswegen habe ich meinem Arbeitgeber über WhatsApp (bei uns so üblich) geschrieben, dass ich die paar Pläne mir von einem Plottservice plotten und liefern lassen würde (Preis ist gering), ob es für ihn okay ist. Daraufhin schrieb er, dass wir dafür einen Plotter im Büro haben. Ich erklärte ihm, dass ich morgen HO habe und die Pläne früh brauche. Dann bat er an, morgen den Plotter einzuschalten, damit ich online plotten kann. Für mich war das okay und ich bedankte mich. Später schrieb er aber: "Mach das Mal morgen so. Aber bitte ansonsten keine Urlaubstage und Feiertage mit Home-Office in der gleichen Woche verbinden".
Darf er mir das vorschreiben? Ich habe mit ihm zwei Homeoffice-Tage vertraglich vereinbart. Was kann ich ihm jetzt antworten? Habt ihr eine Idee für mich?
2 Antworten
Sicher darf er das. Lässt sich ja auch durch betriebliche Interessen begründen. Du bist in der Woche halt gar nicht im Betrieb, um genau solche Sachen, wie jetzt erforderlich, selber vorzubereiten.
Es ist ja nicht so, dass ich jede Woche solche Situationen habe. Aber gleich daraus diese Vorgabe zu geben? Ich meine mich zu erinnern, dass die anderen Kollegen ihre HO-Tage kombinieren wie sie lustig sind.
Darf er mir das vorschreiben?
Ich wüsste nicht, warum nicht. Erstens das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) und zweitens das Bundesurlaubsgesetz, nachdem Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist (§ 7 (2) BUrlG). Einzelne Urlaubstage sollten da die absolute Ausnahme sein.
Er war ja nicht betrunken, als er mir den Urlaubstag genehmigt hat. Es geht auch nicht um diese Ausnahme. Ich versuche mir vorzustelle, wie es funktionieren soll. Sicherlich wird es in Zukunft Wochen geben, in denen am Mittwoch mein Urlaub endet, am Donnerstag Feiertag ist und ich am Freitag meinen vertraglich vereinbarten Homeoffice-Tag habe. Feiertage kann ich nicht steuern. Urlaub beantrage ich passend zu meinen Projekten und wenn er genau bis Mittwoch dauert, fällt dann das Homeoffice aus?