Kann man die 10. überspringen und in die 11.(Gym Bayern) kommen oder die 11. überspringen?

4 Antworten

In der Q-Phase kann man normalerweise nicht überspringen, weil man da schon NotenPunkte fürs Abi sammelt.

Die 10. kann man normalerweise nicht überspringen, weil man erst nach der 10. einen erweiterten RealschulAbschluss erhält, ohne den man nicht in Q-Phase darf.

Eine Bekannte von mir ist von 8.1 nach 9.2 gesprungen, um danach für 1 Jahr in die USA zu gehen. Nachdem sie wieder kam, ist sie wieder mit ihrer alten Klasse in die 10. gegangen und hat dann nach der 12. Abi gemacht.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-34

Bayerische Gymnasialschulordnung (BayGSO)

§ 34 Überspringen einer Jahrgangsstufe 

1 Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern wird auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestattet, wenn zu erwarten ist, dass sie nach ihrer Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen gewachsen sind. 

2 Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund einer Empfehlung der Klassenkonferenz. 

3 Die Schülerinnen und Schüler rücken auf Probe vor. 

4 Hinsichtlich der Probezeit gilt § 6 entsprechend; für das Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 gilt § 31 Abs. 4 entsprechend. 

5 Das Überspringen von Ausbildungsabschnitten in der Qualifikationsphase ist nicht zulässig.

Also in G8 kann man eher weniger die 11. Klasse überspringen, weil die Noten aus der 11. und 12. Klasse ja mit ins Abi einfließen. Und wenn man die 10. Klasse überspringt und dann das Abitur nicht schafft, steht man halt ohne jeglichen Abschluss da. Mit dem Bestehen der 10. Klasse hat man nämlich einen Abschluss, der dem der Realschule ebenbürtig ist, wenn man das Schuljahr allerdings gar nicht erst macht, kann man auch keinen Abschluss dafür bekommen.

Es gibt da sowas wie die ILV für G9 (man überspringt die 11)