Ist es legal ein anderes Ritzel oder Übersetzung auf sein Motorrad zu tun?

5 Antworten

Eine Änderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/kette-aendern-der-uebersetzung-kette-aendern-der-uebersetzung/

Wenn Du es eingetragen bekommst, ist es legal.

Es muss hald auf jeden Fall eingetragen werden, eigentlich.

Ich habe es bei meinem Motorrad schon gemacht die wissen das bei einem Motorrad hald auch einfach nicht was zuvor drauf war.

Also liegt an deiner Seite ob du es eingetragen haben willst oder nicht.

Welches "Motorrad" meinst du denn?

Die Übersetzung wird ganz bequem mit der Gangschlaltung geändert. Bei 6 Gängen gibt es da immer einen der optimal passt. Selbst wenn man 200 Gänge hätte, die Beschleunigung oder die Endgeschwindigkeit wird dadurch auch nicht unendlich.

Bei einer 125 Kubik wird das ganze durch die Leistung von maximal 15 PS begrenzt.

und bei einer 50 Kubik, nunja da sind Ritzeltricks bekannt zum Tunen, aber so ein frisiertes Mopped ist da so oder so illegal.

Musst glaub ich eintragen, aber das sollte kein Weltuntergang sein:)