IHK Prüfung zur Kauffrau für Büromanagement, trotz vieler Fehltage und vielleicht noch eine Reha?

1 Antwort

Grundsätzlich richtig sich die Prüfungszulassung nach der Prüfungsordnung und diese erlässt im Regelfall die zuständige Stelle Paragraph äen 71 ff BBiG). Es ist also entscheidend, was in der Prüfungsordnung steht und wie die zuständige Stelle oder ggf. der Prüfungsausschuss dies sieht. Daher ist es ratsam zunächst das Gespräch dort zu suchen.

Ansonsten ist ist natürlich schwierig bei schätzungsweise 220 Arbeitstagen im Jahr und davon ca. 185 Tagen fehlend mit weiteren durch REHA darzustellen, dass die Ausbildungsinhalte überhaupt vermittelt werden konnten. Aber auch dafür sollte man sich an die zuständige Stelle und den Ausbildungsbetrieb wenden.