Ich habe von einer 18y Frau unterwächen Bilder bekommen jetzt droht sie mit Anzeige ist da was dran?

1 Antwort

Solang du Ihre Bilder und Ihr Gesicht nicht im Live-Streams, Videos oder Content zeigst oder die Bilder weiterverbreitest dürfte es da wenig rechtliche Handhabe geben.

Das sie dein Bild öffentlich verwendet steht deinem Persönlichkeitsschutzrecht entgegen (Recht am eigenen Bild). Hierfür kannst du ihr eine strafbewährte Unterlassungsverfügung reindrücken, sie damit zur Entfernung das Contents zwingen und sie auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen.