Haben speziell syrische Flüchtlinge per Gesetz ein Menschenrecht auf Einwanderung?

5 Antworten

Im deutschen Grundgesetz, Artikel 16 steht:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:41

Danke!

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II99II  09.07.2023, 14:57
@ForresterNico

Asyl ist aber (eigentlich) keine Migration, nicht verwechseln. Weil du von "Recht auf Einwanderung" geschrieben hast. Sowas gibt es natürlich nicht, aber selbstverständlich sind alle kapitalistischen Länder dringend von Einwanderung abhängig, daher erübrigt sich die Definition.

Es gibt kein "Recht" für die Menschen, aber es ist eine "Pflicht" des Staats, Einwanderung zu fördern, aus ökonomischen Gründen. Der Staat will natürlich seine Volkswirtschaft fördern.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 15:49
@II99II

Was ist denn in dem Kontext überhaupt der Unterschied zwischen Migration und Asyl? Naja es geht bei dem Thema darum, dass Syrische Flüchtlinge ein Menschenrecht auf Einwanderung hätten, oder zumindest dazu das Asylrecht aufzuzeigen kann ich mir gut vorstellen. Also es geht nicht um die Interessen des Staates mit der Einwanderung sondern um das Recht syrischer Flüchtlinge auf Einwanderung, sprich syrische Flüchtlinge einwandern zu lassen. Wahrscheinlich weil jeder Mensch ein Recht auf ein unversehrtes Leben ohne Krieg usw. hat, so oder so ähnlich? Muss mich da mal reinarbeiten welche Gesetze sinn machen

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 15:53
@II99II

Aber ist grundsätzlich auch das Grundgesetz auf Asylbewerber anwendbar? Oder gilt das nur für bereits in Deutschland lebende Menschen?

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II99II  09.07.2023, 16:58
@ForresterNico

Asyl ist ein in Deutschland durch die Verfassung geschütztes Recht im Sinne der Menschenrechte, dass man politisch Verfolgten (z. B. durch Krieg etc.) eine Zuflucht anbieten muss.

Zuflucht bedeutet nicht Heimat.

Einwanderung (Migration) bedeutet das Menschen dauerhaft in einem Land leben, arbeiten und evtl. die Staatsbürgerschaft erhalten.

Asyl ist eine zeitlich begrenzter Zuflucht. Oft gibt es dann eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitsgenehmigung.

Zum Beispiel beim Golfkrieg in den 1980igern sind auch viele aus dem Iran, Irak nach Deutschland geflüchtet, oder über die damalige DDR illegal nach Westdeutschland eingereist, weil die DDR-Grenze einfach absichtlich solche Flüchtlinge nach West-Deutschland durchgelassen hat. Diese Menschen waren "geduldet", aber weil man dachte das sie nach Ende des Krieges wieder in ihre Heimat zurückkehren, hat man vielen nicht mal eine Arbeitserlaubnis gegeben.

Es stimmt aber das aus vielen Asylanten dann auch irgendwann Migranten werden, wenn sie nicht mehr zurück wollen, oder viele Jahre in DE sind und sich hier eingelebt haben (Arbeitsplatz, Spracherwerb, etc.)

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ForresterNico 
Fragesteller
 13.07.2023, 19:00
@II99II

Vielen lieben Dank! Inwiefern besteht dann ein Recht auf (dauerhafte) Einwanderung?

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ForresterNico 
Fragesteller
 13.07.2023, 19:01
@II99II

Weil es geht ja bei dem Thema um das Recht zur Einwanderung.

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II99II  14.07.2023, 03:21
@ForresterNico

Es gib per se kein Recht auf Einwanderung. Wie soll das gehen? Wenn du im Ausland geboren bist, kannst du ja z. B. Deutschland nicht darauf verklagen, dass du ab jetzt in Deutschland leben darfst.

Es gibt aber EU-Regeln welche besonders Bestimmungen haben.

Die gemeinsamen Einwanderungs- und Visabestimmungen der EU gelten für folgende Personen, die für länger als 90 Tage in ein EU-Land umziehen möchten:

  • hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • konzernintern versetzte Arbeitskräfte (Nicht-EU-Bürger/innen mit einem Arbeitsvertrag in einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, denen eine Stelle in einer Niederlassung des Unternehmens in einem EU-Land angeboten wird)
  • Saisonarbeitskräfte
  • Forschende
  • Studierende
  • Praktikanten/Praktikantinnen und Freiwillige (Es gibt EU-Vorschriften für Austauschschüler/innen und Au-pairs, die die EU-Länder in ihrer nationalen Gesetzgebung anwenden können.)

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, sich aber legal in einem EU-Land aufhalten, dürfen Sie gemäß den Bestimmungen auch:

  • Familienmitglieder mitbringen
  • nach 5 Jahren Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht beantragen.

https://european-union.europa.eu/live-work-study/immigration-eu_de

Wie gesagt wird Zuwanderung begünstigt aus ökonomischen Gründen. Das machen auch Länder die eigentlich als migrationsfreindlich gelten, wie Polen oder Ungarn. Aber es gibt kein persönliches Recht im juristischen Sinne.

Den Erwerb der Staatsbürgerschaft unterscheidet man im Allgemeinen außerdem nach Abstammungsprinzip und Geburtsortprinzip. Wenn man bspw. im Territorium der USA geboren wurde (auch nur im Luftraum), hat man automatisch die US-Staatsbürgerschaft und muss dort Steuern zahlen. Beim Abstammungsprinzip wird geschaut, wo die Eltern herkamen, statt da wo man geboren wurde.

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Von Experte OlliBjoern bestätigt

Nein. Es gibt kein Gesetz, dass bestimmten Staatsbürgern automatisch den Flüchtlingsstatus zusichert.

Rechtsgrundlage ist z.B. das Asylgesetz. Dies bezieht sich auf bestimmte Fluchtgründe, aber nicht direkt auf eine bestimmte Nationalität.


Bomberos911  09.07.2023, 14:20

Ergänzend kann gesagt werden, dass aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU die Einwanderung zwischen EU-Ländern deutlich vereinfacht ist.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:27
@Bomberos911

Okay ja es geht aber speziell um das Thema "Syrische Flüchtlinge - Ein Menschenrecht auf Einwanderung". Das ist leider so vorgegeben. Vielleicht weil es von dem Dozenten als sinnvoll erachtet werden würde.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:40

Welcher Paragraph im Asylgesetz würde da passen :-)

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Bomberos911  09.07.2023, 14:41
@ForresterNico

Keine Ahnung. Du musst es dir einfach mal durchlesen. Vermutlich möchte dein Dozent, dass du dich mit dem Recht auf Asyl beschäftigst und wie es derzeit auf syrische Flüchtlinge angewandt werden kann.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:43
@Bomberos911

Okay Dankeschön! Evtl. Paragraph 3 Asylgesetz (Fluchtgründe), weil alles andere klingt nicht plausibel bei den Überschriften, ohne jetzt alle Paragraphen durch zu hauen, aber im Überblick fällt am ehesten Paragraph 3 da rein.

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Skywalker17  22.04.2024, 19:17

Es gibt inzwischen auch Syrer in Deutschland die das Assad System verteidigen.

Die haben sicher kein Asylrecht, auch wenn sie aus Syrien kommen.

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Nein, haben sie nicht

Es geht auch nicht um Einwanderung, es geht um Asyl.

Ein Recht auf Asyl hat jeder Mensch der in seinem Heimat Land von Verfolgung, Krieg, Hunger, Folter bedroht ist.

https://www.amnesty.de/artikel-14-asylrecht


ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:24

Danke, also geht es eher um das Asylgesetz? Danke dir!

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:32
@Wolpertinger

In Paragraph 14 steht vor Verfolgung. Aber in Syrien wird man ja nicht Verfolgt oder? Oder doch. Dachte es ging um Krieg. Aber ist das auch Verfolgung?

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:35
@Wolpertinger

Und gilt das Grundgesetz auch für Asylbewerber also Flüchtlinge? Weil jeder hat das Recht auf Unversehrtheit und das ist im Heimatland kaum möglich. Bin mir da jetzt noch unsicher worauf ich mich beziehen kann, oder Grundgesetz eher nicht?

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Wolpertinger  09.07.2023, 16:23
@ForresterNico

Verfolgung ist auch krieg.
Hast du meinen Link gelesen ?

unsersehrtheit an Körper und Geist ist auch ein Menschenrecht.

Deswegen gilt Marokko zb nicht als sicheres Herkunftland.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 16:43
@Wolpertinger

Okay weil Verfolgung und Krieg häufig separat aufgezählt werden, dachte ich dass dabei differenziert wird. Dachte es geht bei Verfolgung um eine gezielte Verfolgung einer Person, aber letztendlich werden ja bei einem Krieg auch Menschen verfolgt. Sieht man ja aktuell in der Ukraine, da geht es ja auch um die Schwächung der Gegenseite, also tatsächlich eine Verfolgung. Okay dann danke dir.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 16:45
@Wolpertinger

Deinen Artikel habe ich gelesen da steht speziell Verfolgung. Es gibt halt scheinbar schon viele Gesetze auf die ich mich beziehen könnte :-). Deswegen Danke dir auf jeden Fall. Aber Thema Grundgesetz dann also auch oder?

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Es gibt kein Recht auf Einwanderung, folglich auch kein Menschenrecht auf Einwanderung und deshalb findest du auch keine Literatur dazu. So einfach kann das sein.


ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:22

Blöd ist nur dass das Thema so vorgegeben ist :-( Danke dir.

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ForresterNico 
Fragesteller
 09.07.2023, 14:33
@Wolpertinger

Eher Paragraph 14 oder, weil 13 steht ja nur dass man wieder gehen darf🤣

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wolfruprecht  09.07.2023, 18:16
@ForresterNico

Ich hab's erst jetzt gesehen. Da geht es ja um das Recht auf Asyl.

Das ist etwas anderes als ein "Recht auf Einwanderung". Als Asylant erhält er seine Nationalität und er bekommt einen Aufenthaltstitel oder eine sogenannte Duldung. Wenn die Gefahr vorbei ist, vor der er geflohen ist und deshalb im Asyl gebeten hat, dann muss er wieder in sein Herkunftsland zurückkehren. Einwanderung ist aber etwas anderes. Einwandern kann man in ein anderes Land auch ohne Notlage oder Verfolgung. Daher wäre ein Recht auf Einwanderung etwas völlig anderes als das Recht auf Asyl.

Insofern ist deine Frage irreführend uns du müsstest sie anders stellen, wenn es um Asyl geht.

Zusammenfassend, Recht auf

  • Einwanderung: Nein
  • Asyl: Ja
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ForresterNico 
Fragesteller
 13.07.2023, 18:58
@wolfruprecht

Also das Thema heißt ja Recht auf Einwanderung. Von daher geht es ja um Einwanderung. Aber einwandern dürfen ja Menschen die geschützt werden sollen... Welche Gesetzesbücher wären hierbei also heranzuziehen? Grundgesetz, Genfer Konvention?

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wolfruprecht  13.07.2023, 22:01
@ForresterNico
Aber einwandern dürfen ja Menschen die geschützt werden sollen...

Genau das ist es nicht.

Asylrecht ist etwas völlig anderes als das Einwanderungsrecht.

Beim Asylrecht gibt es einen Rechtsanspruch, beim Einwanderungsrecht gibt es das nicht, sondern da werden lediglich die Bedingungen geregelt, aber es gibt keinen Anspruch darauf. Wem Asyl gewährt wurde, der ist nicht eingewandert, sondern muss in sein Herkunftsland zurückkehren, wenn der Asylgrund weggefallen ist, also die Schutzbedürftigkeit nicht mehr besteht.

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Ein Recht auf Asyl.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung