Haben Lehrer eigentlich bei svV (=Selbstverletzendes Verhalten) Meldepflicht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oh mann... Schön, wie man sich hier uneinig ist.

Also: meine Bekannte hatte diese Diskussion grade wegen ihrer Tochter und ist sogar zu Polizei (Anzeige) und zum Anwalt, weil keiner der Lehrer was gesagt hat.

Ganz klare Ansage vom Anwalt UND Staatsanwalt: das Verfahren wurde nicht weiter verfolgt, weil die Lehrer eben KEINE Meldepflicht haben und es - rein rechtlich gesehen - nicht mal den Eltern sagen oder mit dem Kind reden müssen!

Etwas anderes wäre es, wenn das betroffene Kind deutliche Anzeichen von Suizidgefahr zeigen würde (also z.B. glaubwürdig Suizidgedanken äußern, etc.), DANN wäre der Lehrer verpflichtet, das den Eltern mitzuteilen.

Aber: NUR den Eltern und sonst niemandem! Als Sorge- & Erziehungsberechtigte liegt es erst mal allein im Ermessen der Eltern, wie sie damit umgehen (wollen)! Leider...

Wenn die Eltern nicht wollen (manche wollen es z.B. nicht wahrhaben und/oder streiten es ab) kann der Lehrer erst mal nichts tun, solange er nicht irgendwie glaubhaft versichern oder (noch besser) beweisen kann, dass das Kind diesen Suizid auch tatsächlich in die Tat umsetzen will!

NUR DANN hat der Lehrer das Recht, z.B. das ganze dem Schulleiter zu melden und dieser kann dann das Jugendamt einzuschalten - wobei das viele nicht tun werden und sich "vorsichtshalber" lieber raus halten.

NUR das Kind selbst kann jederzeit (in beiden Fällen) und unabhängig von Eltern und Lehrern z.B. beim Jugendamt vorsprechen und um Hilfe bitten.

Sprich: wenn die Eltern z.B. nichts machen (wollen), hat das Kind (auch ohne Suizidgefahr) das Recht, TROTZDEM zum Jugendamt zu gehen und Hilfe zu erbitten und dann liegt es eben am Jugendamt, das zu prüfen und eventuell eine Einweisung in die Therapie gegen den Willen der Eltern zu veranlassen.


14905403  26.04.2021, 00:00

Eine Meldepflicht besteht nicht, aber der Lehrer darf natürlich das Jugendamt informieren.

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Nein haben sie nicht weil meine Freundin hat sich ins Knie geritzt die Lehrerin hats gemerkt aber nur mit ihr gesprochen sonst nichts....vielleicht wenn es ein guter Lehrer ist sagt er den Eltern Bescheid...aber das ist nicht bei allen Lehrern so....

Es ist keine Pflicht - zumindest nicht im beruflichen Sinne. Allerdings werden die meisten Lehrer aktiv, da es eine moralische Verpflichtung ist.

ich denke schon, denn sie haben ja eine gewisse Fürsorgepflicht. Es sei denn die Schüler sind volljährig

Nein. Niemand hat zur Irgendwas meldepflicht. Und was soll er da bitte melden?