Gilt die Garantie auf einen Laptop auch für das Netzteil?

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Die Garantie bezieht sich auf den "gesamten Lieferumfang".

War das Netzteil in der Verpackung mit dem Laptop dabei oder hast du es separat gekauft? - Wenn es dabei war, gehört es zum Lieferumfang; dann hast du Gewährleistungsansprüche gegen über des Herstellers. Wenn du das Netzteil separat gekauft hast, hast du Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller des Netzteils.


Woropa 
Fragesteller
 24.11.2018, 02:48

Danke

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Garantie oder Gewährleistung? Gegenüber Saturn hast du einen Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung, einen Garantieanspruch hast du nur gegenüber dem Hersteller des Gerätes.

Was die Gewährleistung angeht, da herrscht ein großer Irrtum. Gewährleistung heißt niemals, dass ein Produkt auch 2 Jahre lang störungsfrei laufen muss. Es muss bei der Übergabe die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben und der VK muss 2 Jahre lang Nacherfüllung leisten.

War das Netzteil knapp 2 Jahre lang störungsfrei in Betrieb war und scheidet dann durch einen Defekt aus, der nach der Übergabe eingetreten ist, ist das keine Gewährleistung. Die 6 Monate Beweislastumkehr lassen wir mal außen vor.

Was die Akkus betrifft, da zitiere ich mal aus https://www.juraforum.de/forum/t/gewaehrleistung-bei-akkus.604456/

"Auch Verschleißteile müssen bei Lieferung "vertragsgerecht" beschaffen sein - sofern das nicht der Fall ist, kann 24 Monate lang Nacherfüllung verlangt werden. ( Das heißt nicht, daß Verschleißteile mind. 2 Jahre lang funktionieren müssen. )

Wenn Verschleißteile schneller als warenartüblich verschleißen, und schneller als warenarttypisch berechtigterweise erwartet werden kann - dann sind sie mangelhaft."

Wenn ein Akku typisch für als Hausnummer 500 Ladezyklen konstruiert ist und du in den ersten 2 Jahren 2000 Zyklen erreicht hast, ist das kein Fall für die Gewährleistung.

Ob Garantiebedingungen das anders regeln, liegt im nahezu freien Ermessen des Herstellers.

Ja, auch das Netzteil fällt unter der Gewährleistung. Sogar Akkus.

Rechne damit, das Saturn aber rechtlichen Unsinn erzählt, es gäbe auf solche Teile keine Gewährleistung. Das stimmt nicht, es gibt keine Stelle im Gesetz.


SirKermit  11.10.2018, 09:27

Viele glauben leider, dass Gewährleistung bedeutet, dass ein Akku 2 Jahre lang halten muss. Wenn er bei Übergabe einwandfrei war, aber die rechnerische und rein konstruktive Lebensdauer (ein Akku hat immer ein begrenzte Zahl von Ladezyklen) überschritten wurde, dann ist das keine Gewährleistung.

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Jewi14  11.10.2018, 09:31
@SirKermit

Auch wenn der Akku täglich aufgeladen wird, sollte er schon 2 Jahre halten!

Es ist klar, dass ein Akku, der täglich aufgeladen wird, nach 23 Monate nicht mehr die Leistung hat wie bei der Auslieferung. Es geht auch nicht um den normalen Verschleiß, sondern darum, dass er sich innerhalb der Gewährleistung nicht mehr abladen lässt. Ich rede von einem Defekt, nicht von Verschleiß.

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SirKermit  11.10.2018, 09:50
@Jewi14

"Auch wenn der Akku täglich aufgeladen wird, sollte er schon 2 Jahre halten!"

Das mag deine Erwartung sein, sie ist aber falsch. Und, nochmals, das ist kein Fall für eine Gewährleistung. Die besagt, dass der Gegenstand bei der Übergabe die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben muss. Das besagt nicht, dass er auch 2 Jahre lang halten muss.

Ein Akku kann aufgrund der Chemie nur eine bestimmte Zahl von Entlade- und Ladezyklen haben. Diese sind die Messlatte für die zugesicherten Eigenschaften bei Übergabe.

Ob das für dich nun 2 Jahre oder 2 Monate bedeutet, spielt zunächst keine große Rolle.

"Ich rede von einem Defekt, nicht von Verschleiß."

Spielt zunächst keine Rolle. Das lässt sich evtl. so gar nicht richt dingfest machen. Hast du die typische Lebensdauer überschritten und zu viele Zyklen erreicht, darf der Akku kaputt gehen. Wie genau das geschieht, ist schlecht vorhersagbar.

Aber, da stimme ich dir zu, sind diese nicht erreicht worden und hat der Akku nach der 10. Ladung seinen Exitus, dann ist das ein Fall für die Gewährleistung.

Löse dich bitte von der rein zeitlichen Betrachtungsweise bei Akkus.

Als technischer Hintergrund noch ein Artikel aus 2006, der aber prinzipiell noch seine Bedeutung hat: https://www.channelpartner.de/a/akkus-die-maer-vom-langen-leben,640926

Ob dann ein VK aus anderen als rechtlichen Gründen beide Augen zudrückt und hilft, steht auf einem andren Blatt.

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Selbstverständlich. Es ist kein Verbrauchsgegenstand oder Verschleißmaterial.


SirKermit  11.10.2018, 09:29

Auch Verschleißteile sind nicht von der Gewährleistung ausgenommen. Sie müssen bei der Übergabe vertragsgerecht funktionieren. Sie müssen nicht 2 Jahre halten.

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