Gespräch beim Psychotherapeuten Verbeamtung gefährdet?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bei der deinstärztlichen Untersuchung eeine Therapie angibst (was du solltest bzw. eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte) und diese etwa 3 Jahre her ist und du vor allem austherapiert bist, dann ist das kein Problem heutzutage. Bis zu deinem Ref mit Verbeamtung auf Widerruf hast du noch 5 Jahre Zeit.

Sollten Anzeichen zum Zeitpunkt der dienstärztlichen Untersuchung für eine Wiederkehr (rezedoivierend) oder ein Vorhandensein der diagnostizierten Probleme sein, so kann das zum Problem werden. Vor allem mit der PKV.

Es ist jetzt durchaus wichtig, dassdu die Probleme nun angehst, um eben gefestigt zu sein, wenn du in das Ref eintritts.

Könnte ich theoretisch mit meiner Hausärztin darüber reden sodass das ganze irgendwie wieder weggemacht wird ?

Das wird die nicht tun. Fange erst gar nicht damit an.

Infos für NRW btw.


Musmandel113 
Fragesteller
 20.09.2020, 00:20

Aber ich hab die Therapie halt erst garnicht begonnen da es mit den stressfaktoren zu tun hatte und ich dachte es hätte andere Gründe sollte ich nun nochmal zur Therapie damit sogesehen festgestellt wird dass die Beschwerden sogesehen weg sind oder soll ich das ganze jetzt auf sich beruhen lassen ?

und wäre nachfragen beim Hausarzt allgemein keine gute Idee bzw nachfragen bei der Therapeutin bei der ich das Gespräch hatte ?

0
consillieri  20.09.2020, 00:39
@Musmandel113

Nein, du musst da nicht nochmal hin zu der Threpautin. Das war doch nur ein Erstgespräch. Deine Ärztin hat nichts weiter ausgefüllt, da du dich gegen eine Psychotherapie entschieden hast bzw. gemeinsam mit der Therapeutin festgestellt hast, es sei unnöttog. In meinen Augen ist das Erstgespräch komplett irrelevent für die dienstärztliche Untersuchung in 5 Jahren.

Du kannst deine Ärztin dennoch daruaf ansprechen, Ärzte haben ja auch Erahrug mit Gutachten udn Verbeamtungen und du kannst ja auch erfragwn was deine HA in deiner Patientenakte vermerkt hat, wenn dich das beruhigt. An deiner Stelle wuerde ich mir da keine Gedanken mehr machen. Lies dir bitte meinen Link durh was rekevant ist bei der Eignung und zwar erst zum Zeitpunkt der Festsstellung der Eignung als Beamte. Kann mich leder nicht mehr andie genaue Zeitangabe erinnern "Waren sie in den letzten X Jahren in Psychotherapeutischer Behandlung?", das zielt aj auf die Behandlung an, und nicht auf ein Erstgespräch.

2

Beim Amtsarzt musst du sowas angeben, wenn eine Diagnose gestellt wurde (glaube ich). Wobei es bei der Verbeamtung weniger Probleme macht, aber später bei der privaten Krankenversicherung sehen die das gar nicht gern.


Musmandel113 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:00

Inwiefern meinst das ? Also dass die das nicht gerne sehen ?

0
Musmandel113 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:06
@Sphil3ia

Aber es gibt doch viele Lehrer die nach der Verbeamtung in Therapie gehen

0
Sphil3ia  19.09.2020, 23:07
@Musmandel113

Nach der Verbeamtung interessiert das keinen mehr. Aber wenn du davor was hast, gibts Probleme.

0
Musmandel113 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:08
@Sphil3ia

zählt dieser Bericht und das erstgespräch schon als Therapie bzw steht dies in meiner alte sodass der Arzt das auch später sehen könnte ?

0
Ich hatte vor paar Monaten ein erstgespräch beim Therapeuten in der Zeit hatte ich ein paar Stressfaktoren und dadurch schlafprobleme etc es war aber noch keine Therapie

Was bereits als Behandlung zählt.

und wird dieses Gespräch jetzt schon in der Krankenakte aufgezeichnet sodass der Arzt für die Verbeamtung später was davon mitkriegen könnte?
Könnte ich theoretisch mit meiner Hausärztin darüber reden sodass das ganze irgendwie wieder weggemacht wird ?

Du willst also schon zu Beginn deiner Beamten-Ausbildung deinen Dienstherrn belügen, bzw. mit Betrug ins Beamtenverhältnis kommen?

sollte dies durch Zufall bekannt werden, kann man dich auch noch nach Jahren aus dem Beamtenstatus entlassen.

Weshalb bist du nicht ehrlich, und teilst dies deinem zukünftigen Dienstherrn mit. Nicht jede psychotherapeutische Behandlung bedeutet, dass du keine Möglichkeit hast Beamter zu werden. Es kommt immer darauf an, weshalb du einen Psychotherapeuten aufgesucht hast und wie diese Krankheit verläuft.

Auch beim Amtsarzt musst du offen darüber sprechen und dieser wird dann deinem Dienstherrn mitteilen, ob du diese Lehrtätigkeit verrichten kannst oder auf Grund der medizinischen Befunde nicht geeignet bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Angeben musst du das.
Bis zur Beamtung aus Lebenszeit ist noch Zeit. Folgendes musst Du wissen:

Die PKV will mind. 5 Jahre (eine 3 Jahre, viele sogar 10 Jahre), also bist Du erst ab 5 Jahren beim Amtsarzt sicher und bei einigen PKVs. Da Du vorher ein die PKV gehen willst bleibt die nur die Öffnungsklausel. Da gibt es auch Unterschiede. Die besten Tarife sind dann DeBeKa, Barmenia und Müchner Verein. Das gilt aber NUR für die Öffnungsaktion.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Musst du nach 5 Jahren nichtmehr angeben, weder beim Amtsarzt noch bei der pkv


Musmandel113 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:13

Sicher ?

weil ich hab was von 10 Jahren gehört und bis zum Referendariat sind es ja genau 5 :/

0
Gurkenhaft  19.09.2020, 23:41
@Musmandel113

Können auch 10 sein, aufjedenfall gibt es da eine Frist nachdem nichtmehr gefragt werden darf

0
Kuga50  20.09.2020, 10:05
@Musmandel113

Bitte beachte, bei der PKV beginnen die 5 Jahre erst dann, wenn die Behandlung völlig abgeschlossen wurde, bzw. wann die letzten Medikamente genommen wurden. Bedeutet, dass dich die PKV nur über die Beamten-Öffnungsklausel mit einem Beitragszuschlag von 30 % nehmen wird.

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

Wobei man dann 3 Jahre nach dem Behandlungsende (Psychotherapie) einen Antrag auf Wegfall des Beitragszuschlages stellen sollte (mit ärztlichem Gutachten).

Und bei deinem Statuswechsel zum Beamten auf Lebenszeit wirst du meistens auch noch einmal vom Amtsarzt untersucht. Und auch dann musst du auf alle seine Fragen wahrheitsgemäß antworten.

0
Kuga50  20.09.2020, 01:07

Bitte definiere den Begriff "nach 5 Jahren" so, dass man erkennen kann was du meinst.

Beispiel 1. Psychotherapeutische Behandlung war am 01.08.2020.

Wann ist "nach 5 Jahren" ?

Außerdem, wenn der Amtsarzt fragt, waren sie schon mal in Psychotherapeutischer Behandlung - was sollte er darauf antworten?

0
Gurkenhaft  20.09.2020, 01:31
@Kuga50

Der Amtsarzt darf nicht unbefristet fragen, ob er schonmal in psychotherapeutischer Behandlung war. Falls er es doch tut, darf er lügen und sagen „Nein“

0
Kuga50  20.09.2020, 09:58
@Gurkenhaft

Völliger Quatsch. Die Fragen des Amtsarztes muss er wahrheitsgemäß beantworten. Denn sonst kann er auch noch nach Jahren entlassen werden, wenn dies bekannt wird.

Aber weshalb antwortest du nicht auf den 1. Teil meiner Frage?

Ich vermute, dass du den Unsinn den du geschrieben hast, zwischenzeitlich selbst erkannt hast.

0
Gurkenhaft  20.09.2020, 15:35
@Kuga50

Ob es 5 Jahre oder 10 Jahre waren ist irrelevant, es gab auf jeden Fall eine Begrenzung ab der man keine Pflicht mehr hat, die Frage nach einer Psychotherapie wahrheitsgemäß zu beantworten.

0
Kuga50  29.09.2020, 00:57
@Gurkenhaft

Auch aus diesem Text erkennt man, dass du keine Ahnung hast.

Eine Bitte an dich, schreib nur noch bei Fragen, wo du auch etwas davon verstehst!

Aber ich weiß, dies wirst du nie tun und dein unsinniges Geschreibsel muss man weiter ertragen.

Schade, dass es bei Gutefrage.net nicht eine Taste gibt, wo man User nicht ignorieren kann.

0
basiswissen  20.09.2020, 12:55

Unsinn: Die PKV will mind. 5 Jahre (eine 3 Jahre, viele sogar 10 Jahre), also bist Du erst ab 5 Jahren beim Amtsarzt sicher und bei einigen PKVs. Da Du vorher ein die PKV gehen willst bleibt die nur die Öffnungsklausel. Da gibt es auch Unterschiede. Die besten Tarife sind dann DeBeKa, Barmenia und Müchner Verein. Das gilt aber NUR für die Öffnungsaktion.

0