Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild "Altenheim"?
Guten Morgen, jeder kennt wohl diese Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem zusätzlichen Schild darunter "Altenheim" oder "Schule", meist innerorts zu sehen, zumindest bei uns im Ort, einmal natürlich kurz vor einem Altenheim und einmal kurz vor einer Schule.
Meine Frage ist jetzt, wie lange gelten diese 30 km/h?
Denn es existiert danach nirgendwo mehr ein Schild wo diese 30 km/h aufgehoben werden, ich habe meinen Fahrlehrer gefragt und der war sich auch nicht zu 100 % sicher, er sagte nur soviel wie er denkt, dass die 30 aufgehoben sind sobald man an dem besagten Gebäude vorbei ist...tolle Hilfe wenn er sich nicht mal sicher ist.
Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank!
4 Antworten
Beim ADAC steht zu lesen:
Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen gilt folgendes: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.
Gefahrenzeichen sind diese dreieckigen Schilder wie "Baustelle". Wenn also Tempo 30 wegen Baustelle ist, ist das Tempolimit automatisch aufgehoben wenn man an der Baustelle vorbei ist.
Was diesen Punkt angeht, hat dein Fahrlehrer also nicht ganz unrecht.
Aber ein Zusatzzeichen, also dieses weiße Schildchen unterm Tempolimit, ist eben was anderes. Dazu schreibt der ADAC:
Ein Aufhebungszeichen ist auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbotes eindeutig aus einem Zusatzschild ergibt.
Darunter würde ich z.B. so ein Zusatzschild wie "100 m" oder "6-20 h" verstehen.
Aber welches der vielen Häuser nun das Altenheim ist, oder ob das Altenheim nicht ggf. sogar aus mehreren Häusern im ganzen Straßenverlauf besteht, ist in meinen Augen nicht eindeutig erkennbar.
Dementsprechend komme ich zu dem Schluss, dass das Zusatzzeichen "Altenheim" zwar eine nette Info ist, aber keinen Einfluss auf das Tempolimit hat. Und dass das Tempolimit dementsprechend bis zum Ende der Straße, bis zum Ortsausgang oder bis zum Aufhebungszeichen gilt. Je nachdem, was früher kommt.
Natülich gilt es nicht ewig. Nur bis zum Ende der Straße oder, wenn es innerorts ist, bis zum Ortsende.
Ich nehme an, dass du absichtlich nicht auf meine Frage nach einer Quelle für deine Sicht eingehst?
Derartige Zusatzschilder haben lediglich Informationscharakter, aber keinerlei rechtliche Relevanz. Man kann sie sich also auch einfach wegdenken. Übrig bleibt dann nur das Geschwindigkeitsschild. Für das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung gelten die üblichen Regeln (Aufhebung durch Verkehrzeichen, neue Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen, Verbindung mit einem Gefahrenzeichen (dreieckig, weiß, mit rotem Rand), Angabe der Länge auf einem Zusatzzeichen; nicht aber die nächste Kreuzung / Einmündung).
Möglich, dass die Behörde einen anderen Regelungswillen hatte, aber dann hätte sie auch anders beschildern müssen.
Die korrekte Antwort ist ganz einfach..
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Aufhebungsschild endet an der nächsten Strassenabzweigung.
Begründung:
Wenn jemand aus dieser Einmündung in die andere Straße einbiegt weiss er ja nicht, dass es eine Begrenzung gibt.
Das wird sir auch jeder Polizist bestätigen
Wenn jemand aus dieser Einmündung in die andere Straße einbiegt weiss er ja nicht, dass es eine Begrenzung gibt.
Richtig. Das trifft dann zu, wenn
- man denn erst bei jener Einmündung in die Straße eingebogen ist und
- man ortsunkundig ist, sodass man nicht wissen konnte dass es auf der Straße eine Streckenbegrenzung gibt.
Dann kann ein Verstoß nicht geahndet werden.
Ansonsten gelten Streckenbegrenzungen für die komplette Straße. Es ist ein Irrglaube, dass sie mit einer Einmündung automatisch aufgehoben sind. Quelle
Das wird sir auch jeder Polizist bestätigen
Es wird dir jeder Polizist bestätigen, dass er den Verstoß nicht ahnden kann, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht wissen konnte, dass die Straße, in die er einbog, eine Streckenbegrenzung hat. Das ist was anderes als "es gab keinen Verstoß".
Spätestens bei Ortskenntnis funktioniert das nicht mehr. Dann kannst du wissen, dass die Straße ein Tempolimit hat, auch wenn du erst nach dem Schild eingebogen bist. Genauso, wie andere Schilder (z.B. Parkverbot) für Ortskundige auch dann gelten, wenn sie verschneit oder zugewachsen und deshalb einen Tag nicht lesbar sind.
Und natürlich brauchst du auch einem Polizisten, der gesehen hat wie du 300 m vorher am Schild vorbei gefahren bist, nicht sagen "ich bin doch erst vor 50 m in diese Straße eingebogen und konnte das Tempolimit nicht sehen".
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Aufhebungsschild endet an der nächsten Strassenabzweigung.
Wenn du das so genau weißt, kannst du das sicherlich anhand einer seriösen Quelle belegen.
Bekanntlich liegt der Unterschied zwischen Glaube und Wissen darin, ob man's beweisen kann.
Sicher bin ich nicht aber wenn ich mich versuche an meine Straßenbau Kurse zurück zu erinnern...
Meine ich das solche Gebäude ja generell in Gegenden stehen wo die Begrenzung bei 30 kmh liegt. Und dieses Schild soll einfach die Bereitschaft sich an die Geschwindigkeit zu halten zu erhöhen. Das dies nicht aufgehoben wird spricht ja eher für meine Argumentation
Sollte die Lage nicht dem entsprechen... Puh dann würde ich von der nächsten Kreuzung ausgehen.
Einigen wir uns darauf, dass die Begrenzung nicht ewig gilt, wenn kein Aufhebungsschild vorhanden ist