Ebay Gebot zurücknehmen mit falschem Grund?
Hallo Leute, ich hab ein Problem
Ich habe auf Ebay auf ein Videospiel geboten und vermute jedoch mittlerweile nachdem ich das Profil nochmal deutlicher betrachtet habe, dass der Verkäufer ein Scammer ist. Wollte das Gebot zurückziehen und habe den Verkäufer kontaktiert, ob dieser das Gebot löschen kann, dieser meinte aber, dass nur ich das kann. Jedoch sind die angegebenen Gründe für einen Gebotsrückzug nicht wirklich zutreffend. Passiert da realistischerweise was wenn ich einfach einen Grund auswähle? Und ja ich weiß, dass ich dumm und unvorsichtig war, bitte spart euch diese Antworten.
Würde mich über sinnvolle Antworten freuen, danke
3 Antworten
Tach :)
hier bist Du auf den Verkäufer angewiesen, wenn Du den passenden Grund nicht findest. Der Verkäufer kann Deine Gebote streichen.
Du kannst ihm gern folgenden Link schicken:
VG
Da passiert seitens eBay überhauptnichts. Jedenfalls nicht, wenn das das einzige Mal ist, daß Du ein Gebot zurückziehst.
eBay kuckt da erst genauer hin, wenn sich die Gebotsrücknahmen auf Deinem Account stapeln.
Aber: Zivilrechtlich hast Du mit dem Verkäufer bereits jetzt einen Kaufvertrag geschlossen. Du hast Dich rechtlich bindend verpflichtet, den Artikel zu kaufen zum Preis des Höchstgebotes des Zweitbieters plus 1 Euro.
Solange also niemand Dein Gebot überbietet, bist Du rein rechtlich auch bei einer Gebotsrücknahme immer noch der Käufer und der Verkäufer könnte Dich, wenn er doch kein Scammer, sondern real ist, auf dem zivilen Rechtsweg zwingen, die Ware zu diesem Preis abzunehmen und zu bezahlen.
Ob er das tut, ist eine ganz andere Frage. Bei eher geringpreisigen Artikeln wird das kaum passieren.
Aber das ist jedenfalls der Grund, weswegen eBay die Gebotsrücknahme nur unter ganz bestimmten Bedingungen gestattet. Im Ernstfall müsstest Du vor Gericht zweifelsfrei beweisen, daß der angegebene Grund zutraf.
Warum glaubst Du denn überhaupt, daß der Verkäufer ein Scammer ist?
Handelt es sich bei dem Spiel um einen Download oder wird da richtig etwas mit der Post versendet? Bei einem realen Artikel, der real versendet wird, hättest Du bei eBay, egal wie Du bezahlst, immer Käuferschutz, wenn der Verkäufer nichts versendet bzw den Versand nicht nachweisen kann.
Du kannst das Gebot leider nicht mehr zurückziehen, wenn es eine Auktion ist.
Ansonsten, wenn du mit PayPal bezahlt hast, gibts da was: Wenn er nicht beweisen kann, dass er das nicht gesendet hat, also zu dir geschickt hat, können die (von PayPal) es dir zurückzahlen, war zumindest bei meiner Mutter damals.
LG
Doch, technisch kann er das Gebot wieder zurücknehmen. Zumindest bis 12 Stunden vor Auktionsende.
Gebote, die weniger als 12 Stunden vor Auktionsende abgegeben wurden, kann man bis 1 Stunde vor Auktionsende zurücknehmen.
Gebote, die weniger als 1 Stunde vor Gebotsende abgegeben wurden, kann man bis zur letzten Sekunde wieder zurücknehmen.