Dachdeckung - Eindeckrahmen für Fenster mehrfach nutzbar??
Moin,
wir lassen aktuell unseren Dachboden inklusive Dachdeckung und - dämmung sanieren.
Mittlerweile sind beide Dachseiten neu eingedeckt. Aber auf der einen Seite sind die Fenster ca. 25 cm tiefer eingebracht als auf der anderen Seite. Der Bauleiter hat den Fehler eingeräumt.
Jetzt frage ich mich... Kann der Eindeckrahmen für das Fenster nochmals genutzt werden? Oder miss ein neuer Eindeckrahmen besorgt werden?
Für schnelle Antworten bin ich dankbar.
Denn wer ein Fenster falsch einbaut, dem traue ich auch zu einen nur einmal nutzbaren Eindeckrahmen zweimal zu nutzen und keine Rücksicht auf mögliche Langzeitschäden zu nehmen.
2 Antworten
Moin,
Eindeckrahmen können ja unterschiedlich funktionieren. Wenn der Rahmen nirgends verklebt worden ist, dann kann man den guten Gewissens noch einmal ausbauen und wieder verwenden.
Irgendwie ist der Rahmen ja montiert worden. Und irgendwie wurde der Rahmen ja auch mit dem Fenster verbunden. Dampfsperre und Unterspannbahn wurden sicher am Fenster per kleben und klemmen herangeführt und befestigt. All diese Verbindungen zerstörungsfrei wieder zu lösen und dann in der selben Qualität wieder herzustellen, wird schwierig werden.
Du hast als Bauherr bzw. Auftraggeber in jedem Fall den Anspruch auf eine planungsgerechte Ausführung entsprechend der allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Das soll heißen: der Dachdecker hat dir ein funktionierendes Dach mit Dachfenster an der richtigen Stelle zu liefern und herzustellen. Jeder Magel, der daran besteht, bzw. bei den Arbeiten des Dachdeckers entsteht, hat der Dachdecker auch in Ordnung zu bringen.
Nun aber ein gut gemeinter Rat von der Baustelle: mit dem Unternehmer willst du es dir ja nicht total verscherzen. Weise Ihn darauf hin, und fordere Ihn auf, die Sache vernünftig zu machen. Wenn er uneinsichtig ist, dann fordere Ihn auf, deiner Mängelanzeige schriftlich eine fachlich standsichere Stellungnahme entgegenzusetzen. Wenn er in dieser Stellungnahme beteuert, dass die Ausführung so in Ordnung ist, und kein Mangel besteht, hast du im Falle eines Wasserschadens durch eben diesen Mangel etwas in der Hand, mit dem du dem Unternehmer Dampf machen kannst. Ob das vor Gericht standhält ist noch eine andere Frage. Ich bin nur Bauleiter, kein Jurist.
Hoffentlich konnte ich dir helfen. Wenn noch was unklar ist, dann frag einfach nochmal nach.
Gruß m0rz
Sollte für meine Begriffe problemlos funktionieren.