Blitzer-Gebühr: Höhe und Verfahrenskosten nach Belieben?
Ich wurde im Mai geblitzt (Dienstwagen): nach 2 Briefen zur Fahrerfeststellung (einer an die Firma, dann einer an mich), kam jetzt Ende August (!) der Kostenbescheid: 60 Euro zzgl. 28,50€ für die "Kosten des Verfahrens" = 88,50€. Geblitzt wurde ich außerorts in Brandenburg auf der BAB 113 in Fahrtrichtung Berlin (16kmh zu schnell).
Fast zeitgleich wurde ein Freund in Sachsen geblitzt: innerorts 15kmh zu schnell. Er zahlt 50€ und keine zusätzlichen Gebühren. Sind die Kosten bundesweit nicht einheitlich geregelt? Warum zahlt man bei gleicher Tempo-Überschreitung innerorts nur 50€ und außerorts 88,50€?
2 Antworten
Zunächst mal ist es nicht die gleiche Tempo-Überschreitung.
Innerorts 15 zu viel: 50€ (außerorts wären es 40€)
Außerorts 16 zu viel: 60€ (innerorts wären es 70€)
Das sind die Sätze, die der Bußgeldkatalog bundesweit vorsieht und die ja auch zur Anwendung gekommen sind.
Der entscheidende Unterschied: Bei deinem Freund wurde das Verwarngeldverfahren angewandt. Das ist ein vereinfachtes Verfahren, welches bei einfachen Sachverhalten in der Regel zur Anwendung kommt. Bei deinem Freund wurde vermutlich der Halter angeschrieben und das Geld daraufhin überwiesen. Beim Verwarngeldverfahren fallen keine Verfahrenskosten/Gebühren an.
Auf das Verwarngeldverfahren besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Vorgesehen ist bei Ordnungswidrigkeiten eigentlich das Bußgeldverfahren. Das ist bei dir zur Anwendung gekommen, vermutlich weil es sich um ein Firmenfahrzeug gehandelt hat, und die Ermittlungen dabei etwas aufwendiger waren. Beim Bußgeldverfahren fallen eben Verfahrenskosten/Gebühren an, die 5% des Bußgeldes, mindestens aber 25€ betragen. Dazu kommen noch 3,50€ für das formelle Schreiben. Macht bei dir also 28,50€ zusätzlich.
Ich habe vergessen, darauf einzugehen, dass das Verwarnverfahren nur bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 55€ angewandt werden kann. Ab 60€ ist zwingend das Bußgeldverfahren anzuwenden. Bei dir gab es daher gar keine Möglichkeit, das ohne die Verfahrenskosten abzuwickeln.
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Ist Dein Stichwort!
„Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. (…) Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße (…) mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro [erhoben].“
Immerhin sind bei Dir 2 Briefe geschrieben worden.
Warum es keine Verwaltungsgebühr gab, ist mir jedoch schleierhaft (und reichlich dumm des Kreises wo geblitzt würde)
Dankeschön, das ist sehr gut erklärt.