Begründung der Aussage, dass im Bundestag "Parlament und Regierung nicht voneinander getrennt seien"?

2 Antworten

Die Regierung, also der/die KanzlerIn und die Bundesminister sind zumeist gleichzeitig auch abgeordnete, weshalb sie somit auch im Parlament sitzen.

Das ist fast immer so, ist theorethisch aber auch anders möglich, da der Kanzler ihr Parlament auch mit NIchtabgeordneten besetzen könnte.


Felix289 
Fragesteller
 06.12.2017, 22:13

danke für die schnelle info... könntest es du es vllt ein wenig deutlicher formulieren damit ich davon ein vortrag machen kann.. ?

Danke

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Die Mitglieder der Regierung bleiben tatsächlich auch Mitglieder des Bundestags, betätigen sich aber dort nicht.