Auszug aber meine Mutter stellt sich quer?
Hallo ich bin 17 Jahre alt und werde am September 18. Ich möchte gerne wieder zu meinem Vater ziehen am 1.10, der aber kein Sorgerecht hat, ich hab das Problem das ich bald zwar 18 bin aber meine Mutter meinte das ich es trotz all dem nicht darf.
Soweit ich weiß, darf man mit 18 ausziehen und ich verdiene derzeit mit meiner Ausbildung nichts, aber möchte mir ja keine eigene Wohnung holen sondern wieder nur bei meinen Vater einziehen.
Die beiden leben seit 6 Jahren getrennt und haben überhaupt kein gutes Verhältnis zueinander was immer auf mich abgewälzt wurde, sie können nicht Mal miteinander reden, seitdem ich eben das Gespräch hatte habe ich angedroht andere Wege einzuleiten und habe mich jetzt an das Jugendamt gewendet, aber wie man das auch kennt, ist es nicht immer der beste Weg.
Ich selbst möchte nur für mich wissen ob ich einfach ausziehen kann oder nicht?
7 Antworten
werde am September 18. Ich möchte gerne wieder zu meinem Vater ziehen am 1.10, der aber kein Sorgerecht hat,
Mit 18 hat weder Dein Vater noch Deine Mutter das Sorgerecht über Dich. Du bist dann volljährig.
aber möchte mir ja keine eigene Wohnung holen sondern wieder nur bei meinen Vater einziehen.
Das darfst Du selbst entscheiden, ob das Deiner Mutter gefällt oder nicht.
Ich selbst möchte nur für mich wissen ob ich einfach ausziehen kann oder nicht?
Ja, das kannst und darfst Du. Deine Eltern bleiben, sofern Du in der (Schul)Ausbildung bist unterhaltspflichtig.
Das betrifft auch Deine Mutter.
Das sollte sie sich mal abschminken. Mit 18 hat sie kein Sorgerecht mehr.
Damit ist es vorbei
weil ich dann nicht versichert wäre, mein dad dürfte es angeblicg nicht weil er privat versichert ist
Bei deiner Mutter wärst du über die gesetzliche Krankenkasse kostenlos mitversichert.
Wenn dein Vater privat Krankenversichert ist geht das nicht kostenlos, und er müsste seine Versicherungspolice für dich erweitern.
Was das finanziell ausmacht sollte sich mit einem Telefonat klären lassen.
Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Familienversicherte Angehörige erhalten eine eigene Gesundheitskarte und alle medizinischen Leistungen, die auch zahlende Mitglieder bekommen.
Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder von Mitgliedern, Kinder von familienversicherten Kindern) können beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (§ 10 Abs. 1 SGB V).
Kinder sind beitragsfrei familienversichert:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- ohne Altersgrenze, wenn sie auf Grund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen außerstande sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten
- wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus; dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch für den freiwilligen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer für die Dauer von höchstens zwölf Monaten
Gesetzlich versicherte Studenten können bis zu Ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei über die so genannte Familienversicherung der Eltern mitversichert sein.
Ja, du darfst ab dem Tag wo du 18 wirst, ausziehen.
Lg
Mit 18 kannst du machen was du willst. Wenn dein Vater damit einverstanden ist, kannst du natürlich auch ohne Zustimmung deiner Mutter dort einziehen.
Wenn dein Vater einverstanden ist, kannst du an deinem 18. Geburtstag umziehen.
Vermutlich muss dein Vater erstmal alle Kosten für dich tragen, bis deine Mutter dann auch Unterhalt zahlt.
Die Frage nach der Krankenversicherung sollte man zügig klären. Aber man kann auch bei einem Elternteil ohne Sorgerecht mit angemeldet werden.
Mit Deiner Volljährigkeit endet das Sorgerecht Deiner Mutter. Du kannst ab diesem Zeitpunkt selbst entscheiden, dass Du bei Deinem Vater wohnst. Und der ist damit einverstanden, dass Du zu ihm ziehst.
Wenn Du noch in der Schule bist, ist Deine Mutter unterhaltspflichtig. Bisher hat Dein Vater für Dich Unterhalt bezahlt.
Daß Du angeblich zu unselbständig bist, ist kein Argument. Deine Mutter hatte 18 Jahre Zeit, Dich zu einem verantwortungsvollen Menschen zu erziehen.
Das Jugendamt berät Dich unabhängig von eigenen Interessen, solange Du Deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast.
Giwalato
Erstmal danke für die hilfreiche Antwort! Ich bin da voll und ganz bei dir, sie sieht die unselbständigkeit weil wir 5 Mal in 5 Jahren umgezogen sind und das 4 Mal aus der Stadt raus, ich wusste nicht wie Bus fahren funkroniert und hatte meine Probleme damit, aber auch sie hat nicht Mal gesgat gehabt das wir es zusammen machen oder so, ich wurde einfach ins kalte Wasser geworfen weil sie selbst es hasst Bus zu fahren, ich hab meine Probleme mit der Selbstständigkeit weil es mir nie gezeigt wurde und es seit meiner Kindheit nur Probleme und Stress gab, seitdem wurde sich auch nicht viel drum gekümmert.
Bei den Gespräch vorhin war es so das sie meinte sie hätte das Sorgerecht bis 21 und oder 24, was absoluter Schwachsinn ist. Ich weiß nicht warum sie sich so viele Sachen zusammen spinnt
Danke erstmal für diese lange Meinung! Sie meinte im Gespräch eben ich kann nicht ausziehen weil ich dann nicht versichert wäre, mein dad dürfte es angeblicg nicht weil er privat versichert ist, dann das ich zu unselbständig wäre um ausziehen zu dürfen und das sie trotz all dem wenn ich 18 bin noch das alleinige Sorgerecht hat