Aufenthaltsort kind?
Ich hab mal eine Frage. Meine Tochter ist geschieden. Der Vater ihres Kindes hat keinen Wohnsitz, ist nirgends gemeldet und wohnt immer wieder mal bei irgendwelchen Freundinnen. Er zahlt keinen Unterhalt und kümmert sich null um das Kind. Fragt alle paar Monate mal ob er sie übers Wochenende nehmen kann. Allerdings weiß meine Tochter nie wo sich ihr Kind und der Vater aufhalten da er keinen Wohnsitz hat. Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Hat sie ein Recht darauf zu erfahren wo ihr Kind das Wochenende wohnt? Muss er ihr darüber Auskunft geben oder darf er sein Kind einfach mitnehmen? Sie hat nur eine Handynummer von ihm sonst nichts.
7 Antworten
nein sie hat kein recht zu wissen wo das kind sich während des umgangs mit dem vater aufhält.
es geht sie schlichtweg nichts an. selbst wenn er eine wohnung hätte, hieße das nicht, dass er dort auch während des umgangs mit dem kind ist. er könnte 300 km am umgangswe entfernt davon sein
Bist du dir da so sicher?
Beim gemeinsamen Sorgenrecht nimmt doch der eine Elternteil nicht einfach das Kind mit und fährt mit dem vielleicht in den Ausland ins Urlaub und die Mutter hat keine Ahnung?.
Darüber müssen doch beide Eltern reden.
Nein, unter dem Umständen muss sie ihm das Kind nicht aushändigen.
Sie soll sich bitte dringend ans Jugendamt wenden damit sie das alleinige Sorgerecht bekommt - zumindest so lange bis er nachweisen kann ein geregeltes Leben zu führen.
Deine Tochter ist besser mit Antworten bedient, wenn sie sich ans Jugendamt wendet.
Keiner weis, was bei ihrer Scheidung alles verhandelt wurde und wenn er keinen festen Wohnsitz hat, dann wird das Jugendamt ihr die richtigen Antworten geben.
Wenn sie gemeinsames Sorgerecht haben, auch dann kann er nicht einfach das Kind mitnehmen ohne dass die Mutter weis, wo das Kind ist.
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, wieso klagt sie den nicht ein?
Wenn der Vater sich NULL um sein Kind kümmert, auch dann wird das Jugendamt den Fall prüfen, ob die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu bekommen besteht.
Er zahlt keinen Unterhalt weil er keine feste Arbeit hat und eine Klage könnte nicht zugestellt werden weil er keine Meldeadresse hat. Und die hat er nicht weil er nicht will, dass man ihn irgendwie ausfindig machen kann. Bei der Scheidung wurde das gemeinsame Sorgerecht festgelegt mehr nicht.
Es gibt Mittel und Wege, wie man jemand finden kann, lasst euch vom guten Anwalt beraten, die kennen sich besser aus, als Leute im Internet.
Das Jugendamt zahlt Vorschuss und irgendwann werden sie den finden und das von ihm wiederholen.
Also,
Eine Verpflichtung zur Auskunft hat der Vater nicht. Aber:
die KM sollte ihr Kind nicht in eine Umgebung lassen, die sie nicht einordnen kann. Wenn ich nicht weiß, wo mein Kind ist kann ich auch nicht sicherstellen, dass alle Grundbedürfnisse erfüllt sind.
Vermutlich macht es Sinn über einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht (oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) nach zudenken.
LG
beim nachdenken wird dann auffallen, dass kein grund für alleiniges abr vorliegt, da nicht strittig und für alleiniges sorgerecht noch weniger, da ohne gründe. abr und sorgerecht stehen in keinem zusammenhang mit umgang. selbst mit asr hätte die mutter keine möglichkeit das umgangsrecht zu beschneiden oder zu diktieren, da sie kein recht dazu hat.
Was bitte ist das den für ein Käse? Selbstredend ist zumindest hinsichtlich des ABR Abhilfe zu leisten. KfW ist hier definitiv ein Grund Ganz besonders dann wenn der "Wohnort" ständig wechselt
das abr sagt nur wo das kind gemeldet ist. somit besteht kein bedarf daran was zu ändern, da es darüber keinen streit gibt. also hör auf hier weiter schwachsinn von dir zu geben, das abr steht in keinem zusammenhang zum wohnungswechsel des kv. schweig besser bevor du noch mehr blödsinn von dir gibst
Das ABR regelt sämtliche Aufenthalte eines Kindes. Das geht bei der Wahl der Schule los und hört beim Festlegen wo geschlafen wird auf.
Ich habe bereits genügend Gutachten erstellt um zu wissen, wann ein sog. "Schädliches" Verhalten vorliegt welches Grundlage für den Entzug des ABR ist.
Also bitte, erst kundig machen und dann andere kritisieren. Wie wäre es denn, wenn die Frageerstellerin diesen Weg einfach geht und dann hier postet, wer am Ende recht behält?
falsch. das abr regelt wo das kind gemeldet ist und mehr nicht. während des umgangs hat der vater alleinige alltagssorge. somit legt er fehst wo das kind sich aufhält, wer es betreut, mit wem es kontakt hat, wo es schläft. das ist alltagssorge und kein teil des abr. auch die wahl der schule hat nichts mit abr zu tun.
also troll nun woanders weiter und hör auf hier solchen falschen schwachsinn zu posten.
ich kann akzeptieren, dass du von deiner Meinung überzeugt bist. Ich bin es von meiner ebenso. Dennoch bleibe ich dabei dass ich dem FE ans Herz lege dieses zu probieren. Wenn das Jugendamt (bzw. Familiengericht) zur gleichen Ansicht kommt wie du kann ich gut damit leben.
Die Art und Weise deiner Kommunikation ist allerdings klar verbesserungsfähig
Das sollte sie am Jugendamt nachfragen. Dort bekommt sie dann auch eine Antwort nach der sie sich richten kann.
Ja das versteh ich wenn’s um die Gestaltung der Zeit beim Vater geht. Würden Sie aber denn nicht wissen wollen wo und bei wem Ihr Kind schlafen wird? Er hat keine eigene Wohnung.