Auf eBay als Privatverkäufer verkauft - Muss ich eine Rückgabe akzeptieren?
Hallo,
Ich verkaufe auf eBay (nicht Kleinanzeigen) als Privatverkäufer gebrauchte Sachen von mir. Jemand hatte bei mir 2 Videospiele gekauft (beide zusammen für knapp 8,00€) , bei denen ich auch ausführlich geschrieben habe, dass sie erkennbar Kratzer haben, aber dennoch funktionsfähig sind. Nun hat er eine Anfrage auf Rückgabe gestellt, weil es nicht wie beschrieben sei.
Muss ich eine Rückgabe akzeptieren, obwohl ich mitteile, dass ich keine Rückgabe akzeptiere, da Privatverkauf?
Was meint die Person mit "nicht wie beschrieben"
Das weiß ich nicht. Er hatte mir selbst keine Nachricht geschrieben. Die Nachricht kam von Ebay, in der stand, dass ich eine „Rückgabeanfrage“ habe. Grund: Nicht wie beschrieben.
2 Antworten
Wenn sie nicht funktionieren, schon.
Er wird das behaupten.
Warte halt, was passiert.
Ach, ist gar kein PP Fall und so kack.
Ja, wenn die funktionieren, hat er PEch.
Frag doch mal, was er genau bemängelt?
Ich würde es drauf ankommen lassen und nach der genauen Begründung fragen. Wenn deine Beschreibung stimmt sehe ich keinen rechtlichen Grund für das Verhalten des Käufers und Ebay. Wenn der K also keine Lust mehr hat auf das Produkt ist das sicher kein Grund und da würde ich mir auch nichts gefallen lassen. Im Zweifel wird Ebay von dir das Geld vom Konto ziehen und dem K gutschreiben wollen. Die Lastschrift würde ich dann aber zurückgehen lassen und ggf. Ebay verlassen.
Ich hatte sie vorher getestet, das kann nicht sein.